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I. Grundsätzliches zur Tierhaltung in der Mietwohnung In einer Mietwohnung ist die Tierhaltung soweit erlaubt, wie sie dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zugerechnet werden kann. Eine Kleintierhaltung, wie zum Beispiel eines Fisches im Aquarium, eines Goldhamsters im Käfig oder eines Wellensittichs in der Aula ich regelmäßig dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zuzurechnen und bedarf daher keiner besonderen Erlaubnis. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Haltung gefährlicher Kleintiere oder einer größeren Anzahl an Kleintieren vorgesehen ist. Dann ist auch hier ein Antrag auf Vermieter Erlaubnis zur Tierhaltung unbedingt erforderlich. II. Antrag und Erlaubnis zur Tierhaltung Je nachdem welche Tierart Sie in Ihrer Mietwohnung halten möchten – Hund und Katze, Hamster, Fisch, Vogel oder Schlange – kann ein Antrag auf Tierhaltung unterschiedlich formuliert werden. Maßgeblich ist insbesondere, ob für Ihr Mietverhältnis bereits eine Regelung zur Tierhaltung besteht oder nicht. Vermieter verbietet Hundehaltung: Zustimmung des Vermieters einklagbar. 1. Antrag auf Tierhaltung bei fehlender Regelung im Mietvertrag Wenn in Ihrem Mietvertrag keine Klausel zur Haltung eines Haustieres zu finden ist, dann ist diese grundsätzlich gestattet, wenn sie zudem vertragsgemäß geschuldeten Mietgebrauch zu zählen ist (so die allgemeine Rechtsprechung wie etwa im Urteil des Bundesgerichtshofs BGH vom 14.
Ich bin mit der Haltung eines Hundes _____ [Details zur Rasse und Größe des Hundes] einverstanden. Ich behalte mir jedoch vor, mein Einverständnis jederzeit zu widerrufen, sollte es durch die Tierhaltung zu Störungen der Hausordnung oder zur Belästigung der Nachbarn kommen. Bitte beachten Sie, dass diese Genehmigung nur für das oben bezeichnete Tier gültig ist. Musterbrief - Erlaubnis für ein Haustier vom Vermieter bekommen. Für die Haltung weiterer Tiere muss eine erneute Genehmigung erteilt werden. Für eventuelle Schäden, die in der Wohnung durch den Hund entstehen können, sind Sie alleine haftbar. Mit freundlichen Grüßen, _______ [handschriftliche Unterschrift des Vermieters] Foto: © Erik Lam -
Die Mieterin trug jedoch vor, dass eine weitere Mieterin desselben Wohnhauses zwei Hauskatzen halten würde, was von der Vermieterin jedenfalls geduldet wurde. Außerdem sei die direkte Nachbarin der klagenden Mieterin mit der Hundehaltung einverstanden und sie würde immer für eine geeignete Betreuung ihres Hundes sorgen. Nicht zuletzt habe der Hund gesundheitsfördernde Wirkung im Hinblick auf ihre Depression und Angststörung. Interessenabwägung zugunsten Mieterin Das Amtsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Haltung des "Boxerhundes" in diesem Fall dem vertragsgemäßen Gebrauch entspricht und die Vermieterin der Haltung zustimmen muss. Die Vermieterin habe keine hinreichend konkreten Gründe vorgetragen, die gegen eine Hundehaltung in der Mietwohnung sprechen würden. Auch habe die Vermieterin die Argumente der Mieterin, die für eine Hundehaltung in der Wohnung sprechen würden, nicht widerlegt bzw. Zustimmung hundehaltung master in management. das nicht einmal versucht. So sei die Größe der Wohnung zwar nicht optimal für die beabsichtigte Hundehaltung.