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Das bedeutet, dass der Betriebsausschuss sowohl bei der Willensbildung (also der Beschlussfassung) als auch bei der Willensäußerung (also der Mitteilung an den Arbeitgeber) an die Stelle des Betriebsrats tritt. Beispiel Überstunden: Der Betriebsrat kann den Betriebsausschuss zur selbständigen Erledigung von Überstundenanträgen des Arbeitgebers beauftragen. Achtung: Die Übertragung von Aufgaben zur selbständigen Erledigung darf jedoch nicht so weit gehen, dass der Betriebsausschuss fast alle Aufgaben des Betriebsrats übernimmt. Der "Kernbereich der Mitbestimmung" muss immer beim Betriebsrat bleiben. Unter keinen Umständen darf der Betriebsausschuss Betriebsvereinbarungen abschließen (§ 27 Abs. Stimmzettel Listenwahl Verhältniswahl - Institut GEM - Seminare für Betriebsräte. 2 S. 2, 2. HS. BetrVG) – dies bleibt ausschließlich dem Betriebsratsgremium vorbehalten.
Frage vom 25. 9. 2021 | 20:21 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich) Neuwahlen Betriebsrat Hallo Leute, Ich hatte ja Anfang des Jahres schon mal geschrieben und von den Problemen mit unserem Betriebsrat geschildert jetzt ist es endlich soweit. Bei uns stehen im Januar die Wahlen an. Logistikunternehmen mit zurzeit ca. Listenwahl betriebsrat muster 2020. 700 Beschäftigten. Weiss jemand wie viele dann in den Betriebsrat kommen? Aktuell sind es 11 Mitglieder. Die letzten Wahlen waren vor 2 Jahren, da waren es aber noch weniger Mitarbeiter. Der Großteil der Belegschaft ist mit dem jetzigen Betriebsrat überhaupt nicht zufrieden da sowohl der Betriebsratsvorsitzende als auch die Mitglieder eher arbeitgeberfreundlich sind. Das liegt auch daran, dass sehr viele Führungskräfte Gruppenleiter Schichtleiter Area Manager im Betriebsrat sind die gefühlt so gar nichts für die Mitarbeiter tun. Uns ist bewusst dass ein Betriebsrat auch viel im Hintergrund agiert aber von diesem kommt leider viel zu wenig. Bei den letzten Wahlen kamen einige neue Mitglieder hinzu die gebeten haben an einer Schulung teilzunehmen da hat der Betriebsratsvorsitzende gesagt nein Schulung braucht man nicht und das kostet die Firma auch zu viel.
2021 | 09:40 Von Status: Wissender (14408 Beiträge, 5596x hilfreich) Lies Mal in aller Ruhe und in einer stillen Stunde das BetrVerfG - das ist die Arbeitsgrundlage für einen BR und die Sachfragen dürften sich daraus schon großenteils beantworten. Das ist kein Text, der einem flüssig runtergeht, aber ein lohnender. Wenn ich lese "... der Betriebsratsvorsitzende (hat) gesagt nein Schulung braucht man nicht und das kostet die Firma auch zu viel ", kriege ich schon Stehhaare - dieser Satz alleine beweist schon, wie dringend dieser BR Schulungen nötig hat. Und schon davor " Mitglieder (haben) gebeten "! GEBETEN? Man beantragt als Mitglied, diese oder jene Schulung zu besuchen, aber man bittet doch nicht darum! Mitglieder haben ein Recht auf Schulung und die Kosten hat der AG zu tragen wie auch eine gewisse Ausstattung des BR-Büros mit Fachliteratur und Kommentaren zum BetrVerfG. Listenwahl (was muss drinstehen) - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. Gegen den Verdacht der Manipulation hilft Kontrolle: Wieso z. B. warst nicht du bei der Auszählung der Stimmen dabei?
Man kann sich also daneben stellen und zugucken. Signatur: Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt". # 8 Antwort vom 27. 2021 | 11:57 Von Status: Schüler (209 Beiträge, 76x hilfreich) Erstens gibt es für Betriebsratswahlen einen Wahlausschuss, dem keine Betriebsratsmitglieder und keine Betriebsratskandidaten angehören dürfen. Listenwahl betriebsrat master site. Das ist nicht korrekt. Der amtierende BR bestellt mind. 10 Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit einen Wahlvorstand. Voraussetzung ist nur das man Wahlberechtigt ist. Ob man im amtierenden BR ist oder sich als Wahlkandidat aufstellen lassen will spielt keine Rolle. (§ 16 BetrVG) Bei bis 700 MA besteht der BR aus 11 Mitglieder Bei 701 bis 1000 MA aus 13 Mitgliedern. Eine Liste mit 60 Bewerbern ist imho Quatsch, da wenn nur 13 BRM gewählt werden - und wenn man dann noch ein paar E-BRM zurechnet, man spätestens ab Listenplatz > 20 NIE BRM oder als E-BRM zum Einsatz kommt. Da kann man besser 2 oder 3 Listen mit je 10 - 15 Wahl Kandidaten aufstellen.
M. a. W. : Keine Freistellung für MAV-Tätigkeit, Stunden nacharbeiten. Welchen Gefallen tut ihr damit den Nachrückern, die ja guten Glaubens antanzen? Mit diesem Wort in die Nacht sei es getan für heute.
Letztere eröffnet nunmehr auch dem Wahlvorstand die Möglichkeit, nicht-öffentliche Sitzungen per Video- und Telefonkonferenz durchzuführen (§ 1 Abs. 4 S. 1 WO). Zu beachten ist ferner, dass öffentliche Sitzungen, also insbesondere die Prüfung der Vorschlagslisten, die Stimmauszählung sowie ein Losverfahren nur in Präsenz stattfinden können. Selbst wenn kaum Beschäftigte im Betrieb sind, muss der Wahlvorstand einen Abdruck des Wahlausschreibens sowie der Wählerliste, eine Auflistung aller wahlberechtigten Beschäftigten, an geeigneter Stelle im Betrieb aushängen (§ 3 Abs. 1 WO, § 2 Abs. 1 WO). Neu hinzugekommen ist die Verpflichtung des Wahlvorstands, den Personen nach § 24 Abs. 2 WO – hierunter fallen nach unserer Auffassung insbesondere die Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit nach § 28b Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Homeoffice erbringen – das Wahlausschreiben gesondert ergänzend postalisch oder elektronisch (üblicherweise per E-Mail) zu übermitteln (§ 3 Abs. Listenwahl betriebsrat máster en gestión. 4 WO) und nicht erst im Rahmen der Zusendung der Wahlunterlagen (§ 24 Abs. 2 WO).
Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsunfähigkeit) nicht im Betrieb sein werden. Die Abwesenheit vom Betrieb muss voraussichtlich vom Tag, an dem das Wahlausschreiben erlassen wird, bis zum Wahltag bestehen. Letztlich kann der Wahlvorstand – entgegen der Fristenberechnung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch – als Fristende eine bestimmte Uhrzeit festlegen, so dass die Frist vor 24 Uhr eines Tages enden kann (§ 41 Abs. 2 WO). Zu beachten ist allerdings, dass das Fristende nicht vor dem Ende der Arbeitszeit der Mehrheit der Wahlberechtigten liegen darf. Die Änderungen, insbesondere die Möglichkeit zur Briefwahl für dauerhaft im Homeoffice Arbeitende, Langzeiterkrankte, Mitarbeiter*innen in Elternzeit etc. Bestellung und Abberufung des Aufsichtsrats - ROSE & PARTNER. ist begrüßenswert, auch wenn sich viele in Zeiten der Pandemie sicher eine Abkehr von der Präsenzwahl gewünscht hätten. Es bedarf sicher keiner weiteren Erwähnung, dass mit den Neuregelungen die Pflicht des Unternehmens korrespondiert, dem Wahlvorstand alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.