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Vorgehensweise bei einer Sorgerechtsverfügung
Eltern sollten sich Zeit für die Entscheidung nehmen und sich genau über die nötigen Formalitäten informieren. Folgende Schritte sind dabei wichtig:
Person bestimmen: Der mögliche Vormund sollte unter Abwägung aller Aspekte sehr sorgfältig ausgesucht werden. Sicherheitshalber sollte auch immer eine Ersatzperson benannt werden. Person informieren: Bei einer so weitreichenden Entscheidung hat der Betreffende nicht nur ein Recht auf Vorabinformation, sondern auch auf Bedenkzeit und Mitsprache. Nicht jeder kann und will eine solche Verantwortung übernehmen. Formalitäten berücksichtigen: Eine Sorgerechtsverfügung muss grundsätzlich persönlich von Hand geschrieben sein, mit Datum versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Ein am Computer aufgesetztes Schreiben ist ungültig, auch wenn es unterschrieben wurde. Auffindbar verwahren: Damit die Sorgerechtsverfügung im Notfall auch vorgelegt und vom Familiengericht umgesetzt werden kann, muss sie auffindbar sein.
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Wie werden die Entscheidungszuständigkeiten verteilt, d. h. in welchen Angelegenheiten entscheiden die Eltern gemeinsam und in welchen kann jeder allein entscheiden? Die Gesetzeslage erlaubt es heute, sehr flexibel auf die jeweils gewählte Betreuungspraxis einzugehen und angepasste Vereinbarungen zu treffen. Folgende Grundmodelle stehen dabei zur Verfügung:
die gemeinsame Sorge mit einer Hauptbetreuungsperson (Residenzmodell)
die gemeinsame Sorge mit Betreuung durch beide Eltern (Wechselmodell oder Nestmodell)
die alleinige Sorge eines Elternteils.
Diese verpflichtenden Anweisungen lassen Rückschlüsse zu auf den tatsächlichen Willen der Eltern/Mutter/Vater. Damit wird Streit und Angreifbarkeit der Vormünder vermieden und damit die Eingriffsmöglichkeit des Gerichtes ausgeschlossen. "Richter müssen den Elternwillen respektieren" Michael Langhans, Herausgeber Wichtig ist, auch wenn es sich aus dem Gesetz ergibt, die Richter darauf hinzuweisen, dass die Benennungen zu beachten sind. Wer darf kein Vormund/Sorgerechtsinhaber/Betreuer werden
Diesen Bereich hasse ich, aber für eine gute Vollmacht/Verfügung muss man sich damit auseinandersetzen: Ihr solltet klar schreiben, wer nicht in Betracht kommt. Das umfasst leider auch den Vater (wenn dieser nicht bereits Sorgerecht hat). Denn von gesetzes Wegen ist der andere Elternteil vorrangig zu berücksichtigen. Dies wird also schnell vom Gericht angenommen – außer die dunklen Seiten sind samt Belegen dokumentiert. Daher sollte man auf diesen Bereich viel Zeit verwenden, wenn man sich fürchtet, der andere Elternteil würde zum Nachteil des Kindes entscheidungen treffen oder hat dem Kind schon geschadet.