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(Benno Heussen) joee78 Power User Beiträge: 457 Registriert: Samstag 30. Juli 2011, 23:50 von joee78 » Donnerstag 14. März 2013, 21:36 @ Bart Wux: So ist es. Bei nicht bestandenem Erstversuch im 2. Examen gibt es keinen Verbesserungsversuch. Nur mal interessehalber: Wieso ist sie denn in der Mündlichen noch runtergeprüft worden? Geschieht ja ganz selten. Sind Sie ein Mensch? Verbesserungsversuch 2 examen du baccalauréat. Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt. Blade II thh Super Mega Power User Beiträge: 5042 Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04 Re: AW: Verbesserungsversuch 2. Examen von thh » Freitag 15. März 2013, 08:10 joee78 hat geschrieben: Nur mal interessehalber: Wieso ist sie denn in der Mündlichen noch runtergeprüft worden? Geschieht ja ganz selten. Kann ein Blackout sein. Kenne so einen Fall, in dem schriftlich ein oberes befriedigend mit Chance auf vb in der mündlichen Prüfung wegen eines Aktenvortrags "unterm Strich" knapp 2 Punkte schlechter wurde. (Im Verbesserungsversuch wurde es dann immerhin gut zweistellig. :-)) Deutsches Bundesrecht?
Sie können die Zweite juristische Staatsprüfung wiederholen, um Ihre Note zu verbessern. Sie müssen diese dazu im ersten Versuch bestanden haben. Sie müssen alle acht Klausuren neu schreiben. An der mündlichen Prüfung müssen Sie ebenfalls teilnehmen. Der Versuch ist nur außerhalb des Referendariats möglich. Verbesserungsversuch 2 examen auto. Wenn Sie eine bessere Note erzielen, erhalten Sie ein neues Zeugnis. Die Prüfungsgebühr beträgt 400 Euro. Die Gebühr verringert sich, wenn Sie den Versuch vorzeitig abbrechen. Sie müssen den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem Sie die Zweite juristische Staatsprüfung bestanden haben. Das Antragsformular - nicht barrierefrei (PDF, 0, 19 MB) können Sie hier herunterladen. Einzelheiten finden Sie in dem Merkblatt zur Notenverbesserung - nicht barrierefrei (PDF, 0, 02 MB).
Examen Service Verbesserungsversuch Wichtige Vorschriften und Termine Drucken Gemeinsames Prüfungsamt Hier finden Sie Informationen zum Verbesserungsversuch und zu den wichtigen Vorschriften und Terminen (Klausuren, mündl. Prüfung) sowie Hinweise zur Vorbereitung auf das Prüfungsverfahren. Drucken Zurück zur Startseite Zurück zur Startseite Datenschutz Datenschutz Hinweise zur Bearbeitung von Anträgen und Eingaben am Gemeinsamen Prüfungsamt für die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein Rechtsgrundlagen für das 2. Verbesserungsversuch im 2. Examen? - Jurawelt-Forum. Staatsexamen Deutsches Richtergesetz » (PDF, 73, 3 KB) Neue Länderübereinkunft 2005 » (PDF, 48, 7 KB)