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Etwa 20 Stadthäger hatten sich am Donnerstag bei der Polizei gemeldet, weil sie eine CD mit unbekanntem Inhalt in ihrem Briefkasten fanden und befürchteten, es würde sich dabei um eine Gift-CD handeln. Das kann die Polizei nach einer Untersuchung der Datenträger mit absoluter Sicherheit ausschließen, wie Polizeisprecher Axel Bergmann informiert. Die Nachricht über angebliche Gift-CDs mache seit 2016 im gesamten Bundesgebiet immer mal wieder die Runde, so Bergmann, stellt jedoch klar: "Es gab nie eine vergiftete CD. " Nachdem mehrere Stadthäger die kuriose Post fanden, machte die Nachricht auch in den sozialen Netzwerken schnell die Runde. Einige Leser meldeten sich sogar in der Redaktion. Cd mit gift im briefkasten free. Mehr zum Thema: Kuriose CDs in Briefkästen in Stadthagen aufgetaucht Drei Datenträger wurden bei der Polizei abgegeben. Diese wurden unverzüglich von der Umweltschutzeinheit der Kreisfeuerwehr auf gesundheitsgefährdende Stoffe überprüft. Das Ergebnis: kein Gift. Es gäbe auch keinen nachweisbaren Zusammenhang zwischen dem Gerücht von den Gift-CDs und Vergiftungsfällen.
Heidelberg24 Region Erstellt: 13. 11. 2016 Aktualisiert: 13. 2016, 10:51 Uhr Kommentare Teilen Die Polizei warnt vor Panikmache mit angeblich vergifteten CDs in Briefkästen. © picture alliance / dpa Weinheim – Hast Du diesen Mist auch schon erhalten? Wurdest Du auch schon vor vergifteten CDs im Briefkasten gewarnt? Was es damit auf sich hat und was die Polizeu dazu sagt: Und einmal mehr sind die sozialen Netzwerke so gar nicht sozial... Angebliche Gift-CDs in Stadthagen untersucht. Denn bei Facebook, Twitter, Whatsapp und Co. verbreitet sich derzeit wie ein Lauffeuer ein Nachrichten, die auch viele Menschen in der Metropolregion Rhein-Neckar stark verunsichern! Darin heißt es, dass derzeit in unserer Region Umschläge in die Briefkästen gesteckt werden, die CDs mit Texten und Liedern aus dem Koran beinhalten sollen. Diese CDs seien mit einer chemischen Substanz behandelt, die die Atemwege belastet. Angeblich seien in Weinheim bereits mehrere Menschen in Krankenhäuser eingeliefert worden! Kein Wunder, dass beim Polizeirevier Weinheim die Telefone nicht mehr stillstehen, weil besorgte Bürger nachfragen.
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Es war von vergifteten CD-Hüllen die Rede. Ein Polizeisprecher sagt, die Warnung sei falsch. Es gebe diese Vorfälle nicht. Wer das Gerücht in die Welt gesetzt hat, sei bisher unklar. Quelle: Augsburger Allgemeine Sieht man sich im Moment diverse Kommentare auf Facebook an, dann schreiben doch einige Nutzer, dass sie angeblich so eine CD in ihrem Briefkasten vorgefunden haben. Cd mit gift im briefkasten in de. Einige wieder wiederlegen diese Behauptungen. Fazit: Diese angeblichen vergifteten CDs sind bereits knapp ein Jahr in Umlauf. Im Jahre 2015 hat die Augsburger Allgemeine berichtet, dass es sich um einen Fake handelt, was auch viele User auf Facebook selbst meinen. SOLLTEN SIE DENNOCH SO EINE CD ERHALTEN, dann informieren sie bitte die Polizei darüber. Mehr können wir an dieser Stelle auch nicht anraten. Unserer Meinung nach müsste, bei so vielen Warnung auf Facebook und so vielen angeblich versendetet CDs, eigentlich schon eine Epidemie ausgebrochen sein. Was im Moment jedoch nicht der Fall ist! Hinweis: Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war.
Oder man macht dieses: Hier der Text (bitte noch entsprechend ausfüllen): Sehr geehrte Damen und Herren, Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können: (bei snail-mail spam deine postadresse(n) eintragen, bei email spam deine email adresse(n), bei sms-spam deine handy-nummer... usw. ) Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf: 1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. Komische CD im Briefkasten? (Drogen). 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG 2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG 3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.