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Die Abwicklung über unser Urkundenportal ist sicher, schnell und zuverlässig. Die gesamte Online- Bestellung erfolgt in drei Schritten: Halten Sie ein Foto (jpg) oder Scan (pdf) von Ihrem Ausweis oder Pass bereit, ggf. auch von Nachweisen zur Gebührenfreiheit. Ihre Antragsdaten übermitteln Sie uns dann hier im URKUNDENPORTAL Sie erhalten eine Bestätigung sowie die Angaben zur Gebührenzahlung. Sie überweisen die Gebühr mit Angabe des dort genannten Kassenzeichens. Nach Eingang Ihrer Gebührenzahlung erhalten Sie die Urkunde auf dem Postweg. Falls Sie eine andere Schriftform (Fax, E-Mail, Brief) zur Urkundenbestellung wählen, ist Ihrem unterschriebenen Antrag die Kopie Ihres Ausweises/Passes beizufügen, der ebenfalls Ihre Unterschrift wiedergibt. Bitte geben Sie dabei unbedingt auch Ihre Anschrift sowie Ihre Telefonnummer an. Beim Standesamt Viersen befinden sich zur Zeit die Geburtsregister ab 01. 01. 1911, die Sterberegister ab dem 01. 1991 sowie die Eheregister ab dem 01. 1941. Geburtsurkunde beantragen krefeld germany. Für die Register früherer Jahre wenden Sie sich bitte an das Kreisarchiv oder die Kirchen.
Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Wilders. Sie erreichen sie unter der Telefonnumer 02151 847-636. Bitte beachten Sie auch die Zuständigkeit anderer Behörden: Die Bezirksregierung Düsseldorf () - Abteilung 2 - Dezernat 21 - ist zuständig in Auslandsbeglaubigungsangelegenheiten (Apostillen oder Legalisationen), wenn die Urkunden (zum Beispiel: Personenstandsurkunden, wie Geburts-, Heirats- oder Einbürgerungsurkunden, Zeugnisse, Meldebescheinigungen) durch die Städte und Gemeinden (zum Beispiel: Einwohnermeldeamt der Stadt Krefeld) ausgestellt sind. Anmeldeservice Geburtsurkunde | Mutter-Kind-Zentrum. Der Regierungsbezirk Düsseldorf umfasst das Gebiet der kreisfreien Städte Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Mönchengladbach, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Remscheid, Solingen und Wuppertal sowie der Kreise Kleve, Mettmann, Viersen, Wesel und Rhein-Kreis-Neuss.. Bundesbehörden sind für die von ihnen ausgestellten Urkunden zuständig. Das Justizministerium Nordrhein-Westfalen ist für die eigenen Urkunden zuständig. Das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ist für Urkunden zuständig, die von einer obersten Landesbehörde, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtags, der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landesrechnungshofs ausgestellt worden sind.
Bei ledigen Verstorbenen ist die Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen. Sind Urkunden im Ausland ausgestellt, ist eine Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher zusammen mit dem Original vorzulegen. Personalausweis oder Reisepass oder ausländischer Pass. Gebühren Die Ausstellung von Sterbeurkunden ist gebührenfrei für: die Bestattung (Friedhofsverwaltung) Rentenzwecke Krankenversicherung Versorgungsamt Halbwaisenrente und andere soziale Einrichtungen Eine zusätzliche Sterbeurkunde kostet 12, 00 Euro. Hinweise Die Abgabe von Sterbefällen und die Abholung der fertigen Beurkundungen ist zu folgenden Zeiten möglich: Montag bis Donnerstag, von 8. Standesamt (Krefeld) - Ortsdienst.de. 30 bis 11. 00 Uhr und 14. 00 bis 15. 00 Uhr, sowie Freitag von 8. 00 Uhr. Leikanummer 99101011000000 Links Information nach Artikel 13 DS-GVO
Europäisches Nachlasszeugnis Für den innerdeutschen Rechtsverkehr ist der Erbschein ausreichend. Für Sterbefälle ab dem 17. 08. 2015 besteht zudem die Möglichkeit der Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses. Dieses gilt in den Mitgliedstaaten der EU außer in Großbritannien, Irland und Dänemark. Befinden sich Gegenstände, die zum Nachlass gehören, im Ausland, erkundigen Sie sich bitte (etwa bei einer ausländischen Behörde oder Bank), ob der Erbschein auch zur Abwicklung des dort befindlichen Nachlasses ausreichend ist oder ob das Europäische Nachlasszeugnis benötigt wird. Benötigen Sie zur Abwicklung des Nachlasses das Europäische Nachlasszeugnis, finden Sie die entsprechenden Antragsformulare auf der Seite des Europäischen Justizportals. Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und drucken diesen sodann aus. Zur weiteren Antragstellung bei dem Nachlassgericht oder einem Notar gelten die Ausführungen zum Erbschein entsprechend. Für die Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses fallen dieselben Kosten an wie für die Erteilung des Erbscheins.