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Satzung Hier können Sie sich die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers herunterladen. Aktuelle Satzung: In der Fassung der Fnfzehnten nderung der VO vom 06. 11. 2019 Die freiwillige Versicherung wird aufgrund eines Nichtanwendungsbeschlusses des Landeskirchenamtes vom 25. 06. Kzvk freiwillige versicherung. 2002 von der KZVK Hannover nicht angeboten. Ausfhrungsbestimmungen: Die Ausfhrungsbestimmungen zu 15a-15c, 56 und 63 Abs. 1 VO sind Bestandteil der Satzung i. d. F. ab der Vierzehnten nderung der VO - ANHANG 2. Archiv (ltere Versionen der Satzung und von Ausfhrungsbestimmungen) Eventuell benötigen Sie noch den kostenlosen Acrobat Reader um das Dokument zu lesen:
Haben Sie Fragen zu unserer freiwilligen Versicherung? Nutzen Sie unser umfangreiches Service- und Beratungsangebot. Oder rufen Sie uns einfach an. Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen unter Telefon 0221 2031-590 gerne zur Verfügung. Zuletzt aktualisiert am 13. 12. 2021
355. 00 € – 7, 30% zzgl. Zusatzbeitrag | PV 532, 50 € – 1, 775% (kinderlos) | RV 2. 790, 00 € – 9, 30%). Bei Entgeltumwandlung sind im Jahr maximal 3. 9 SvEV). Soweit im Jahr 1. 200, 00 € in die Zusatzrente eingezahlt werden, mindert sich der sozialversicherungspflichtige Bruttoverdienst auf 28. 800, 00 €. Die Sozialabgaben des Arbeitnehmers betragen dann 5. 810, 40 € (AV 360, 00 €, KV 2. 260, 00 €, PV 511, 20 € (kinderlos), RV 2. 678, 40 €). Die Ersparnis an Sozialversicherungsbeiträgen beläuft sich im Jahr 2019 somit auf ca. 243, 00 € beziehungsweise 20, 25 € monatlich. Soweit sich die Sozialversicherungsbeiträge jedoch um 20% mindern (gemäß Werbeinformation) müsste die Ersparnis eher 1. 210, 60 € im Jahr / 100, 89 € im Monat betragen (20% von 6. Kzvk freiwillige versicherungen. 053, 00 €). Ob eine Steuerersparnis in Höhe von 30% gemäß Werbeaussage realistisch ist, kann hier nicht eingeschätzt werden. - unabhängige Rechtsberatung zur gesetzlichen Rente - Bundesweit telefonisch oder online über das Internet Rentenberatung Martin Ziemann | Waldweg 29 | 24326 Stocksee Telefon: 04526 - 3818504 E-Mail: Wenn Sie eine Nachricht schreiben möchten, klicken Sie bitte hier.
Eine garantierte lebenslange Rente ganz nach Ihren Wünschen Die freiwillige Zusatzrente MehrWert bietet nicht nur mehr Sicherheit im Alter, sondern kann auf Wunsch auch eine Leistung im Fall einer Erwerbsminderung beinhalten. Im Todesfall ist eine Leistung an Hinterbliebene automatisch enthalten. Bereits mit 62 Jahren können Sie die Zusatzrente beantragen. Ihr Arbeitgeber wickelt für Sie die Versicherung ab, Sie erhalten Ihre GrundWert-Betriebsrente und die MehrWert-Zusatzrente aus einer Hand. Sollten Sie vor Rentenbeginn aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, können Sie Ihre MehrWert-Versicherung selbstverständlich fortführen. Versorgungspunkte freiwillige Zusatzrente | oeffentlicher Dienst | Rente. Die Vorteile im Überblick: Staatliche Zulagen sowie Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben Weiterführung bei Arbeitgeberwechsel möglich Flexibilität bei Beitragshöhe, Umfang und Rentenbeginn Absicherung auch bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene Überschussbeteiligung in Anwartschafts- und Rentenphase (Bonuspunkte)* Auszahlung von bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals zu Rentenbeginn möglich* Überschussbeteiligung in der Rentenphase (Bonusrente)* Jährliche Rentenerhöhung um 1 Prozent für Versicherungen mit Vertragsbeginn bis zum 31.