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Qualitätssicherung: Du achtest darauf, dass die Produkte die beste Qualität haben. Vor, während und nach der Verarbeitung kontrollierst du, ob alles so rund läuft. Maschinen und Anlagen pflegen: Werden die Maschinen und Anlagen viel benutzt, treten Verbrauchsspuren auf. Du sorgst dafür, dass sie trotzdem funktionieren. Wie viel verdienst du als Maschinen und Anlagenführer/in? im Video zur Stelle im Video springen (01:03) Schon während deiner zweijährigen Ausbildung verdienst du dein erstes Geld. Wie viel du genau verdienst, hängt von der jeweiligen Fachrichtung ab: 1. Lehrjahr 2. Lehrjahr Druck-, Papierverarbeitung 990 € 1. 040 € Lebensmitteltechnik 910 € 1. 020 € Metall-, Kunststofftechnik 1. Maschinen- und Anlagenführer. 050 € 1. 100 € Textiltechnik Textilveredelung Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Maschinen und Anlagenführer kannst du mit einer Vergütung von 2. 980 € brutto im Monat rechnen. Mit einigen Jahren Berufserfahrung beträgt dein durchschnittliches Gehalt bis zu 3. 330 €. Ausbildungs- und Einstiegsgehalt Wie du dein Gehalt als Maschinen und Anlagenführer weiter steigern kannst, zeigen wir dir im passenden Gehaltsartikel!
Bitte geben Sie im Antrag auf Eintragung unbedingt Ihre BA-Betriebsnummer an. ( weitere Informationen zur Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit) Sachliche und zeitliche Gliederung: Das ist der individuelle Ausbildungsplan in zweifacher Ausfertigung jeweils mit ausgefülltem Deckblatt. Eine Vorlage können Sie als PDF per E-Mail unter anfordern. Hinweis: Die Gliederung muss lediglich auf der ersten Seite von allen Vertragspartnern unterschrieben sein. Sie können das Dokument während der Ausbildungszeit ausfüllen. Berufsschule maschinen und anlagenführer 1. Ausbilderdatenblatt: Wenn Sie eine/-n neue/-n Ausbilder/-in benennen möchten, der bisher bei uns noch nicht registriert ist, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Ausbilderdatenblatt zusammen mit Kopien der entsprechenden Nachweise. Informationen zu den notwendigen Qualifikationen eines Ausbilders bzw. einer Ausbilderin finden Sie unter Downloads. Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung: Falls der/die Auszubildende zu Ausbildungsbeginn unter 18 Jahre alt ist, reichen Sie bitte die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ein.