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Die Nachtigall von Recanati-Benjamino Gigli (17. 09. 2010) Ein Hörerlebnis besonderer Art findet am Samstag, 2. Oktober 2010. um 15 Uhr im Palmenhaus der Städtischen Betriebshöfe statt. Der Eintritt ist frei. Aus Platzgründen werden jedoch Eintrittskarten vergeben. Diese sind im Kundencenter der Städtischen Betriebshöfe, Johann-Sebastian-Bach Str. 52 erhältlich. In dieser ungewöhnlichen Umgebung wird von der betriebseigenen "Galerie Schlauchturm" das Hörspiel "Die Nachtigall von Recanati- Benjamino Gigli" von Josef Pelz von Felinau aus dem Jahr 1955 aufgeführt, der Regisseur und Sprecher ist. Das einstündige Hörspiel beschäftigt sich mit dem Leben und Werk des italienischen Tenors Benjamino Gigli (1890 - 1957), der in seiner Zeit in Europa und Amerika glänzende Bühnenerfolge feierte. Der Hessische Rundfunk produzierte das Hörspiel mit Pelz von Felinau. Das Stück wurde im Februar 1955 ausgestrahlt. Vor allem ältere Radiohörer werden sich an die klangvolle Stimme des Sprechers Pelz von Felinau erinnern, wenn sie nun diesen Namen lesen.
Abgerufen am 14. November 2019. Personendaten NAME Pelz von Felinau, Josef ALTERNATIVNAMEN Pelz-Felinau, Josef KURZBESCHREIBUNG österreichischer Schriftsteller und Schauspieler GEBURTSDATUM 24. Oktober 1895 GEBURTSORT St. Pölten STERBEDATUM 15. Februar 1978 STERBEORT West-Berlin
Nach dem Zweiten Weltkrieg schuf er Hörspiele über berühmte Wissenschaftler und russische Entdecker und Forscher. Am 28. November 1950 sendete der Südwestfunk Baden-Baden erstmals sein packendes Hörspiel Titanic. Josef Pelz von Felinau schuf Hunderte von Hörspielmanuskripten, die sich samt einigen daraus entstandenen Tonaufnahmen heute im Deutschen Rundfunkarchiv befinden. Er ist auf dem Friedhof Heerstraße in Berlin beerdigt, und im Juni 2004 hat der Senat von Berlin sein Grab in die Ehrengrabliste des Landes Berlin aufgenommen. Die Grabstätte befindet sich im Feld 8-B1/1. Pelz von Felinau war verwandt mit dem Schauspieler Hans Brausewetter. Über die Linie Brausewetter war er ebenfalls verwandt mit dem Meeresforscher Hans Hass... Pelz von Felinau Average rating: 3. 0 · 9 ratings 1 review · 2 distinct works * Note: these are all the books on Goodreads for this author. To add more, click here. Welcome back. Just a moment while we sign you in to your Goodreads account.
Wer kennt sie nicht, die Geschichte der Jungfernfahrt der Titanic? Auf der Fahrt von Southampton nach New Yorkkollidierte die Titanic am 1912etwa 300Seemeilensüdöstlich vonNeufundlandseitlich mit einemEisbergund sank ca. drei Stunden später. Obwohl für die Evakuierung mehr als zwei Stunden Zeit zur Verfügung standen, kamen 1514 der über 2200 an Bord befindlichen Personen ums Leben – hauptsächlich wegen der unzureichenden Zahl anRettungsbootenund der Unerfahrenheit der Besatzung im Umgang mit diesen. Dieses Hörspiel erzählt diese Geschichte eindrucksvoll nach. Josef Pelz von Felinau (1895-1978) war Schriftsteller, Schauspieler, Drehbuch- und Hörspielautor. Seine Hörspiele "Vincent von Gogh" aus dem Jahr 1951 und "Otto, O-der Heide" aus dem Jahr 1955 sind ebenfalls in der SWRedition erschienen. Regie: Karl Peter Biltz, Musik: Karl Sczuka Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, D ausgeliefert werden.
Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 384. Gebundene Ausgabe. Zustand: Akzeptabel. 314 Seiten; ohne Schutzumschlag, Eintrag/Stempel vorne im Buch, Artikel stammt aus Nichtraucherhaushalt! DK3322 Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 4. Leinen. 314 S SU berieben u. bestaubt u. etw. rissig L040 *. * Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 560. Hardcover. Zustand: Befriedigend. Buchclub-Ausgabe. Leinenband mit Kopffarbschnitt - Einband und Schnitt etwas altersfleckig - Eintrag im Vorsatz - etwas schiefgelesen. 474 Seiten; 20, 5 x 14 cm - Gebundene Ausgabe, Halbleineneinband, feste Kartondeckel, org. Schutzumschlag, Kopffarbschnitt - Umschlag an Kanten berieben, alles stark gebräunt und angestaubt, große Widmung (Ministerium f. Volksbildung) auf Vorsatzblatt -. (nur. 364 S. ; 21 cm Exemplar mit Gebrauchsspuren (das kann heißen: das Buch KANN normale Leseverformung wie Knicke am Buchrücken, oder leichte Nachdunklung o. ä. haben oder auch, obwohl unbeschädigt, als Mängelexemplar gekennzeichnet sein, ferner können auch Notizen oder Unterstreichungen im Text vorhanden sein.
Untergangsmythen Am 14. April 1912 streifte das zum damaligen Zeitpunkt größte Passagierschiff der Welt einen Eisberg und versank im Atlantik. Etwa 1500 Menschen fanden den Tod. Schnell wurde der die Titanic zum Handlungsort zahlreicher Spielfilme und Romane. Weiterlesen "Untergangsmythen" →
Der Betriebsrat ist nach § 102 BetrVG vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers anzuhören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Unerheblich ist für die Frage der Wirksamkeit der Kündigung, ob der Betriebsrat zugestimmt hat. Er muss lediglich angehört werden, ohne dass es auf seine Zustimmung ankommt. Formalien der Mitteilung Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit der Anhörung ist, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat schriftlich oder mündlich mindestens die Personaldaten des Arbeitnehmers, dem gekündigt werden soll, die Art der Kündigung, Kündigungsfrist und den Kündigungstermin sowie die Gründe der Kündigung mitteilt. Mitteilung der erforderlichen Umstände Der Arbeitgeber muss nur die Umstände mitteilen, die seinen Kündigungsentschluss tatsächlich bestimmt haben. Aufhebungsvertrag: Die Rolle des Betriebsrats. Teilt daher der Arbeitgeber objektiv kündigungsrechtlich erhebliche Tatsachen dem Betriebsrat deshalb nicht mit, weil er darauf die Kündigung nicht oder zunächst nicht stützen will, ist die Anhörung damit ordnungsgemäß erfolgt.
Aufhebungsvertrag: Wenn Entgelt zum Thema wird, darf der Betriebsrat anwesend sein Der Betriebsrat sollte, sofern der Arbeitnehmer auf die Anwesenheit Wert legt und der Arbeitgeber sich weigert, sich auf §82 Abs. 2 S. 1 BetrVG beziehen. Die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung bei Kündigungen – 12 wichtige Tipps samt Muster! / Teil 1. Im Rahmen der Gespräche zum Aufhebungsvertrag haben Arbeitnehmer ein Recht auf Erörterung der Bestandteile des Arbeitsentgelts. Dem Arbeitgeber ist auf dieser Grundlage vom Betriebsrat aufzuzeigen, dass es in dem Gespräch über den Aufhebungsvertrag zumindest auch um eines der im Gesetz aufgeführten Themen ( Arbeitsentgelt) geht. Dies ist in der Praxis häufig der Fall, da in der Regel die Modalitäten des Aufhebungsvertrags besprochen werden, in der sich das Arbeitsentgelt widerspiegelt. Der Betriebsrat sollte im Rahmen seiner Kenntnisse auf die möglicherweise mit einem Aufhebungsvertag verbunden Nachteile wie Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, gegebenenfalls Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld sowie die Besteuerung der Abfindung usw. dem Beschäftigten zur Seite stehen.
[3] Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese Bedenken unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen, schriftlich mitzuteilen. [4] Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Kündigung / 4 Anhörung des Betriebsrats | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
e) Die Kündigung verstößt gegen eine Auswahlrichtlinie. Hat der Betriebsrat unter Angabe einer dieser Gründe fristgerecht schriftlich Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung erhoben, so kann der Arbeitgeber dennoch die Kündigung aussprechen. Für die Wirksamtkeit der Kündigung ist völlig ohne Belang, ob und welche Stellungnahme der Betriebsrat abgibt. Wenn der Betriebsrat widerspricht, folgt daraus lediglich, daß der Arbeitnehmer trotz der Kündigung einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses hat. Für den Arbeitgeber ist wichtig, daß er die Frist zur Anhörung des Betriebsrats abwartet auch wenn der Betriebsrat bereits eine Stellungnahme abgegeben hat. Denn es ist durchaus möglich, daß die Stellungnahme des Betriebsrats noch nicht abschließend war. Bei der außerordentlichen Kündigung muß der Arbeitgeber unbedingt darauf achten, daß er innerhalb von zwei Wochen seit Kenntnis des Kündigungsgrundes die außerordentliche Kündigung ausspricht (§ 626 BGB).
Zumeist sind sie in der Praxis aber gleichlaufend. Die Probezeit kann sechs, aber auch weniger Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses betragen. Arbeitgeber vereinbaren die Probezeit meist, um die gesetzliche Kündigungsfrist von vier auf zwei Wochen zu verkürzen. Dies geht nur in einer vereinbarten Probezeit, so § 622 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Auch wenn keine oder eine kürzere Probezeit als sechs Monate vereinbart ist, greift dennoch die sechsmonatige Wartezeit nach dem KSchG. Kündigung in der Wartezeit Der Kündigungsschutz des KSchG greift erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Vorher kann ein Arbeitgeber immer unter leichteren Bedingungen kündigen, weil er keinen Kündigungsgrund (personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt) im Sinne des KSchG nachweisen muss. Es ist- so nun auch das LAG Mecklenburg- Vorpommern- nur die persönliche Wertung des Arbeitgebers als Kündigungsgrund heranzuziehen. Dies macht dem Arbeitgeber die Kündigung einfacher, aber der Arbeitnehmer ist nicht schutzlos.