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Sachverhalt: Ein polnischer Unternehmer U4 (=letzter Abnehmer) bestellt bei seinem französischen Lieferanten U3 (=2. Abnehmer) eine Maschine. Dieser wiederum bestellt die Maschine beim österreichischen Großhändler U2 (=1. Abnehmer). Da der Großhändler U2 die Maschine nicht auf Lager hat, bestellt er diese beim deutschen Produzenten U1 (=erster Lieferer) und weist diesen an, die Maschine direkt an den polnischen Unternehmer U4 zu liefern. Kurzbeschreibung des Reihengeschäfts: Registrierungspflichten: Der österreichische Unternehmer U2 muss sich im Bestimmungsland Polen registrieren lassen. Der französische Unternehmer U3 muss sich ebenfalls im Bestimmungsland Polen registrieren lassen. "Lieferung 1" von U1 (Deutschland) an U2 (Österreich) Bewegte Lieferung gem. § 3 Abs. Polnische großhändler in deutschland 2015. 6 UStG iVm. § 3 Abs. 6a Satz 2 UStG Steuerbare steuerbefreite Lieferung in Deutschland (U1) Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG iVm. § 6a UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung) "Lieferung 2" von U2 (Österreich) an U3 (Frankreich) Ruhende Lieferung gem.
§ 3 Abs. 7 UStG Steuerbare Lieferung in Polen (U4) "Lieferung 3" von U3 (Frankreich) an U4 (Polen) Detailbeschreibungen aus der Sicht der einzelnen Unternehmer: Aus der Sicht des ersten Lieferers U1 (aus Deutschland): Ausgangsrechnung: Fakturierung: Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung (Innergemeinschaftliche Lieferung) gem. § 6a UStG (oder alternativ mit Verweis auf Art. 138 der Richtlinie 2006/112/EC) und Angabe der eigenen (deutschen) USt-IdNr. sowie der polnischen USt-IdNr. des österreichischen Unternehmers U2. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA): Erfassung des Umsatzgeschäfts in der Zeile 26/KZ 41 als innergemeinschaftliche Lieferung. Zusammenfassende Meldung (ZM): Erfassung als (innergemeinschaftliche) Lieferung an die polnische USt-IdNr. Polnische großhändler in deutschland. des österreichischen Unternehmers U2. Intrastat-Meldung: Versendungsmeldung mit Bestimmungsland Polen. Ab dem Berichtsmonat Jänner 2022 ist auch das Ursprungsland und die polnische USt-IdNr. des österreichischen Unternehmers U2 verpflichtend anzugeben.
Man plante bescheiden: 30 Paletten im Quartal wollte man absetzen. Das gelang: Spätkauf-Läden in Berlin, Bäckereien und kleinere Geschäfte nahmen Apfelsaft und Co. ins Regal und fanden Käufer, auch viele Wiederkäufer. Auch, weil Yilmaz die Etiketten auf Deutsch übersetzt hatte und nur von der Abfüllung in Polen schrieb; dafür stand das Versprechen von '100% Fruchtsaft' groß auf den Packungen. Anderthalb Jahre später lieferte seine Firma schon 50 Paletten pro Monat, das sind etwa 60. Reihengeschäftrechner Deutschland / DE-AT-FR-PL U2 versendet. 000 Saftpäckchen, an mittlerweile 17 Großhändler im Raum Berlin. Und die sind mit den Verkäufen zufrieden. Schon drei von den kleinen Lastwagen fahren nun bereits mit Tymbark-Werbung durch den Berliner Großraum. Und die Internetseite soll ab Oktober eröffnet werden und mehr als eine Preisliste bereithalten. Lieferwagen mit Tymbark-Reklame, Foto: (JH) Der Pendler zwischen Polen und Berlin macht viel selbst: Etwa das Übersetzen der Etiketten. Oder die Klärung, welche Produkte etwa von Tymbark mit dem Pfandsystem in Deutschland kompatibel sind.