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Vererben, Vermachen, Stiften Mit dem Nachlass Gutes tun 21. 08. 2021, 19:43 Uhr Nicht immer müssen es die nächsten Angehörigen sein, die im Fall des eigenen Todes alles erben. Den Nachlass kann man auch per Testament für einen guten Zweck einsetzen. Worauf es dann ankommt. Es gibt Dinge, die einem einfach wichtig sind. Testament aufsetzen, wenn keine Erben da sind. Zum Beispiel, einem Tierschutzverein finanziell unter die Arme zu greifen. Oder Obdachlosen mit Spenden eine medizinische Versorgung zu ermöglichen. Oder mit einer regelmäßigen Überweisung Menschen in armen Ländern zu unterstützen. Nur drei Beispiele unter vielen. Manch einer möchte auch über den eigenen Tod hinaus für eine Herzensangelegenheit Geld geben. Also mit dem eigenen Nachlass jene unterstützen, die es dringend brauchen und somit etwas Gutes tun. Das ist auch ohne weiteres möglich. Für die konkrete Umsetzung gibt es mehrere Optionen, die man abwägen sollte. Die Gestaltung des Testaments Damit der eigene Wunsch in Erfüllung geht, ist zunächst eines wichtig: "Ein unmissverständlich geschriebenes Testament", sagt Susanne Anger, Sprecherin der Initiative "Mein Erbe tut Gutes.
Für Laien eigentlich dasselbe, für Juristen dagegen eigentlich Gegensätze. Der Erbe wird mit dem Erbfall - dem Tod des Erblassers - automatisch Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Der Vermächtnisnehmer - derjenige der ein Vermächtnis zugedacht erhält - bekommt dagegen nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen einzelnen Gegenstand. Mit dem Tod bekommt er erst einmal gar nichts, sondern kann nur etwas vom Erben fordern. Wenn der es nicht freiwillig herausgibt, muss der Vermächtnisnehmer den Erben verklagen. Umgekehrt kann man nicht einzelne Gegenstände erben. Man erbt entweder ganz, zu einem Anteil oder gar nicht. Wenn es im Testament heißt, das "Kaffeeservice erbt der Gärtner", dann ist das juristisch zunächst unmöglich. Vermachen und Vererben - Wo ist der Unterschied?. Im Regelfall wird man durch Auslegung des Testaments dazu kommen, dass "erben" hier nicht im juristischen Sinne gemeint war, sondern laienhaft. Der Gärtner sollte wohl nicht automatische am gesamten Nachlass beteiligt werden - auch nicht zu einem Bruchteil - sondern schlicht dass Kaffeeservice bzw. einen Anspruch hierauf erhalten.
Ohne einen solchen letzten Willen gibt es kein Vermächtnis. Durch ein Vermächtnis kann der Erblasser sehr flexibel auch kleinere Zuwendungen für den Erbfall vornehmen. Er kann sein Vermögen an seine Erben als seine Rechtsnachfolger übertragen, gleichzeitig aber seine Erben mit einem oder auch mehreren Vermächtnissen belasten. Im Ergebnis erhält der Erbe das Vermögen des Erblassers dann belastet mit einem oder auch mehreren Vermächtnissen. Erbschaft oder Vermächtnis? Will der Erblasser in seinem Testament ein Geldvermächtnis aussetzen, so sollte er großen Wert auf eine eindeutige Formulierung in seinem letzten Willen legen. Besteht das Vermögen des Erblassers nämlich zur Gänze oder zumindest zum überwiegenden Teil aus dem zu vermachenden Geldbetrag, dann löst ein im Testament so bezeichnetes "Vermächtnis" oft eine Erbeinsetzung aus, § 2087 BGB. Vermachen oder vererben. Soweit das Testament in diesem Punkt unklar ist, wird es nach Eintritt des Erbfalls ausgelegt werden müssen. Ergibt die Auslegung, dass der Erblasser sein komplettes (Geld-) Vermögen auf eine bestimmte Person übertragen wollte und ist anderes Vermögen nur von untergeordneter Bedeutung, dann wird man regelmäßig von einer Erbeinsetzung und gerade nicht von einem Vermächtnis ausgehen müssen.
Durch ein Vermächtnis kann etwa eine Freundin einen konkreten Teil des eigenen Vermögens bekommen. © Foto: Logan Schleswig-Holsteinische Notarkammer. Vererben oder vermachen – da kennt der Volksmund keinen großen Unterschied. Jedoch haben Erben und Vermächtnisnehmer juristisch gesehen ganz andere Rechte und Pflichten. Erbe übernimmt auch Schulden Erbt eine Person oder eine Erbengemeinschaft, erhält sie den gesamten Nachlass des Verstorbenen. Der Begriff "Nachlass" meint mehr als das materielle Vermögen. Der Erbe oder die Erbin wird sofortiger Rechtsnachfolger des sogenannten Erblassers. Damit überträgt sich nicht nur das positive Vermögen des Verstorbenen auf den Begünstigten, sondern auch dessen Verpflichtungen. Das heißt, es werden auch die Schulden vererbt. Wie kann man das Risiko, das durch den Erwerb von Immobilien entsteht, ausgleichen? - KamilTaylan.blog. Konkrete Dinge vermachen Will der zukünftige Erblasser ganz bestimmte Vermögensgegenstände auf eine Person übertragen, kann er dies in einem Vermächtnis festlegen. So kann er Kunstwerke, Geldbeträge oder Immobilien vermachen. Es ist auch möglich, ein befristetes Wohnrecht als Vermächtnis zu übergeben.
Durch eine oder mehrfache Schenkungen nach jeweils zehn Jahren kann der Nachlass nach und nach steuerfrei übertragen werden. Im Fall von Winfried Meier lohnt es sich: Zehn Jahre, nachdem er das Haus an seine Kinder übertragen hat, schenkt er ihnen auch noch jeweils 250. 000 Euro für den Kauf von zwei Ferienwohnungen. Hätte er sein Haus von 800. 000 Euro sowie das Geldvermögen von 500. 000 Euro seinen Kindern vererbt, hätte der Gesamtwert über ihren Steuerfreibeträgen gelegen – und sie hätten Erbschaftssteuer zahlen müssen. Ein weiterer Vorteil der Schenkung: Er kann Streit zwischen den Erben vermeiden, weil schon frühzeitig feststeht, wer das Vermögen bekommt. Und nicht zuletzt ist es für den Erblasser schön, wenn er sieht, wie sich seine Nachkommen über die Schenkung freuen. ERGO Newsletter Unser Erinnerungsservice für Sie – damit Ihnen kein Beitrag unseres Online-Magazins und kein Gewinnspiel entgeht Stand: 16. 03. 2021 Ihren ERGO Berater vor Ort finden
Fragen kann man den Erblasser nicht mehr, und was er nun wirklich gewollt hat, lässt sich oft nicht mehr aufklären. Es lohnt sich daher, fachkundigen rechtlichen Rat einzuholen. In diesem Zusammenhang ist auch davon abzuraten, ungeprüft vorformulierte Texte, die verschiedentlich im Internet oder von diversen Ratgebern ausgegeben werden, zu übernehmen. Diese können zwar Anhaltspunkte geben, aber eine individuelle Beratung nie ersetzen. Bedenkt man, wie viel erbitterter und kostspieliger Streit vermieden werden kann, ist dies eine lohnenswerte Investition. (Text: Beate Aumann-Kaup, Rechtsanwältin und Notarin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht und Mediatorin mit Kanzlei in der Osnabrücker Str. 3 in Lübbecke)
Vermacht werden kann alles, was für den Bedachten begünstigend ist. Abgesehen von Sachgegenständen können das auch Geld, Rentenzahlungen, Übertragung von Rechten oder die Befreiung von einer Schuld - im Prinzip alles, was Gegenstand eines schuldrechtlichen Vertrages ist - sein. Unterschied zum Vorausvermächtnis? Bei einem Vorausvermächtnis bekommt der Erbe zusätzlich zu seinem Erbteil, ohne Anrechung auf den solchen, noch etwas selbstständig vermacht. Der Vorteil an einem solchen Vorausvermächtnis ist, dass der Erbe für den Fall der Überschuldung der Erbschaft, diese ausschlagen und das Vermächtnis trotzdem annehmen kann. Schließlich ist die Wirksamkeit des Testaments nicht abhängig von der Wirksamkeit des Vorausvermächtnisses, so dass beide völlig unabhängig voneinander wirken können. Brabanter Straße 53 50672 Köln Das könnte Sie auch interessieren: Das oberste Ziel eines jedes Testaments ist es, mit dem Dokument Frieden unter den Erben zu stiften. Ein schlechtes Testament verursacht oft unnötigen Streit, selbst wenn die Erben und Vermächtnisnehmer reich bedacht werden.