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Ich nehme an, dass der Vermieter dennoch auf diesem Nachmieter beharren wird, der mit dem engen Kontakt meiner Nachbarin (seiner Schwester) zum Vermieter argumentiert. Habe ich den Anspruch, dass eine von meinen Nachmieterinnen, die die Küchenzeile übernehmen wollen, die Wohnung übernimmt? Kann der Vermieter einfach selbst über meine Bedingungen hinweg einen Nachmieter einsetzen? Was kann ich jetzt tun? Welche Rechte habe ich? Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 16. Vermieter stellt Nachmieter, der Küchenzeile nicht übernehmen will. 10. 2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Fragensteller, wenn Sie dem Vermieter die Interessenten mit Namen und Kontaktdaten zur Verfügung gestellt haben und diese auch nachweisbar bezeugen können, dass sie die Küchenzeile übernommen hätte, kann man das sicher im Zuge des § 241 Abs. 2 BGB so vertreten. Dies ist hier aber nicht mehr relevant: Denn auch der jetzige Mieter hat - wenn auch nur mündlich - die Übernahme zugesagt.
12. 2007 einen Wert von über 7. 000 Euro. Kann ich auf Einhaltung der Übernahme pochen? Ist ein Vertrag zustandegekommen? Wie soll ich nun vorgehen? Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 23. 04. 2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Ratsuchender, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte: Es ist ein vollgültiger Vertrag zustande gekommen, allerdings haben Sie das Beweisproblem. Oft gefragt: Küche Vom Vormieter Übernehmen Wann Bezahlen? - Bratpfannen Test | Tipps +++ Top 5 der Bratpfanne. Das ist hier etwas kritisch, da die Zeugen (vermutlich) nur den von Ihnen gesprochenen Teil des Telefonates gehört haben. Sie sollten den Nachmieter auffordern, den Vertrag einzuhalten und die Raten zu bezahlen. Wenn er sich weigert, den Vertrag einzuhalten, oder eine oder beide der Raten nicht bezahlt, sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen und den Geldbetrag einklagen.
Die Beweisbarkeit kann immer ein Problem sein, egal um welches Themengebiet es geht. Aber auch das ist kein Thema für die hier gestellte Frage. Es besteht ja keine Uneinigkeit, von wem die Küche ursprünglich eingebracht wurde. #9 Ist das so ohne Weiteres möglich? Um die Antwort kurz zu halten. Nein, du musst das vorher mit dem Vermieter absprechen und falls er dich verweist mit der Vormieterin. Die gesamte Diskussion um das Eigentum ist unerheblich, da du und wir es hier nicht beurteilen können. Es lässt sich einfach nicht feststellen, in welchem Eigentum die Küche steht. Als Eigentümer kommen hier mehre Personen in Betracht. Vorheriger Mieter hat Küche in Wohnung gelassen - wem gehört sie nun? - Mietrecht Sonstiges - mietrecht.de Community. #10 darkshadow Ich denke, damit machst du es dir dann doch etwas zu einfach. Erstens mal ist die Frage nach dem Eigentum keineswegs unerheblich, denn das hat durchaus Auswirkungen. Denken wir doch nur mal an die Instandhaltungspflicht. Und zweitens zeigt die Erfahrung, dass ein Vermieter öfter mal dazu geneigt ist, seine eigene Verantwortung an jemand anderen abzuwälzen, nur dass er damit keine Arbeit oder Kosten hat.
"Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich zulässig", erklärt Gerold Happ vom Verband Haus & Grund Deutschland. Antworten auf wichtige Fragen: Muss der neue Mieter Ablöse zahlen? Er muss in der Regel keinen Kaufvertrag schließen. "Nur in Ausnahmefällen kann ein Vormieter den Abschluss einer Ablösevereinbarung gegenüber dem Nachmieter einfordern", erläutert Ropertz. Dazu kommt es etwa, wenn der Mieter berechtigt oder verpflichtet ist, einen Nachmieter zu suchen und quasi das Vorschlagsrecht gegenüber dem Vermieter hat. "Dann ist der Vormieter in einer derart starken Position, dass er sich mit seinen Geldforderungen durchsetzen kann. " Was muss bei einem Kaufvertrag beachtet werden? Bei einem wirksamen Kaufvertrag verpflichtet sich der Nachmieter, den vereinbarten Preis zu zahlen, erklärt Silvia Jörg vom Interessenverband Mieterschutz in Hamburg. Allerdings gibt es zwei Bedingungen: "Zum einen steht der Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung, dass auch tatsächlich ein Mietvertrag mit dem Vermieter zustande kommt. "
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung möchte ich Ihre Fragen wie folgt beantworten: Sie haben mit Ihrer Nachmieterin einen (Kauf-)Vertrag über die Ablösung der Einbauküche geschlossen. Aus diesem Vertrag ist Ihnen die Nachmieterin zur Zahlung der vereinbarten Ablösesumme verpflichtet. Im Streitfall müssen Sie Ihren Anspruch beweisen. Optimal wäre hierfür die Vorlage eines entsprechenden Vertrages. Dies ist nach Ihrem Vortrag aber mangels Existenz eines schriftlichen Vertrages nicht möglich. Sie schreiben aber auch, dass die Nachmieterin in Emails den Kauf bestätigt und die Zahlung zugesagt hat. Wenn Sie über diese Emails noch verfügen, dann haben Sie auch ohne einen schriftlichen Kaufvertrag einen Beweis für die Zahlungsverpflichtung der Nachmieterin. Somit würden Ihre Chancen für eine erfolgreiche Klage recht gut stehen. Ob eine Klage jetzt schon das richtige Mittel ist, lässt sich hier ohne umfassende Sachverhaltskenntnis nicht abschließend beurteilen.
Das Mietverhältnis zwischen Ihrer Nachmieterin und dem Vermieter hat auf den Vertrag zwischen Ihnen und der Nachmieterin über die Ablösung der Einbauküche keinen Einfluss. Wenn die Nachmieterin mit dem Zustand der Wohnung nicht einverstanden ist, dann muss Sie diesbezügliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Ihnen gegenüber hat die Nachmieterin diesbezüglich keine Ansprüche. Inwieweit das Übergabeprotokoll noch anfechtbar ist, ist deshalb allenfalls eine Frage, die im Verhältnis zwischen Nachmieterin und Vermieter zu klären ist. Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die Nachmieterin die Zahlung wegen Mängeln an der Einbauküche verweigert. Grundsätzlich ergeben sich aus Ihrem Vortrag aber ohnehin keine Anhaltspunkte für eine fehlende Bestandskraft des Übergabeprotokolls. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit im Rahmen der Erstberatung eine erste Orientierung hinsichtlich Ihrer Rechtslage geben. Mit freundlichen Grüßen Ina Hänsgen Rechtsanwältin