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Zwar sind es die Vermieter*innen, die im Fall eines Schadens – zum Beispiel wenn ein Sturm das Dach abgedeckt hat – Geld von der Versicherung erhalten. Aber dank dieser Zahlung ist sichergestellt, dass die Hausbesitzer*innen den Schaden schnell reparieren lassen können. Und davon profitieren schließlich auch Sie als Mieter*in. Sollten Sie Ihre Wohnung vorübergehend räumen müssen, übernehmen Wohngebäudeversicherungen häufig auch die Kosten für Ihre Hotelübernachtung. Welche Ausgaben Vermieter*innen als Betriebskosten auf ihre Mieter*innen umlegen dürfen, ist gesetzlich geregelt – nämlich in der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Das Gesetz besagt in § 2 ganz klar, dass "die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden" zu den Betriebskosten gehören und deshalb Mieter*innen in Rechnung gestellt werden können. Versicherungen für Hausbesitzer | Stiftung Warentest. © istock/solidcolours/2017 Beim Umlegen der Versicherungskosten müssen Vermieter*innen diverse Regeln beachten. Welche Regeln muss mein Vermieter einhalten?
Die Vorgaben basieren auf den Daten, die das Statistische Bundesamt ermittelt. Zu 80 Prozent wird der Baupreisindex für den Wohnungsbau berücksichtigt. Mit 20 Prozent fließt der Tariflohnindex für das Baugewerbe mit ein. Die Anpassung des Neuwertfaktors erfolgt zum 1. Januar eines Jahres. Der Betrachtungszeitraum für die Kostenentwicklung weicht jedoch davon ab. Für den Baupreisindex gilt die Entwicklung vom Mai des laufenden Jahres gegenüber dem Mai des Vorjahres. Gebäudeversicherung stark gestiegen. Der Tariflohnindex berücksichtigt den Zeitraum von April bis April. Im Zusammenhang mit dem Anpassungsfaktor taucht auch immer wieder der Begriff 1914er-Wert auf. Die Ausgangsgröße für die Herstellungskosten eines Hauses wurde auf das Jahr 1914 festgeschrieben. Theoretisch kann sich der Anpassungsfaktor auch mindern, was allerdings im Zeitraum zwischen den Jahren 2010 und 2021 nicht der Fall war. Die nachfolgende Liste zeigt beispielhaft die Entwicklung des Anpassungsfaktors für diesen Zeitraum: 2021: 19, 87 2020: 19, 36 2019: 18, 55 2018: 17, 87 2017: 17, 39 2016: 17, 03 2015: 16, 74 2014: 16, 45 2013: 16, 08 2012: 15, 78 2011: 15, 40 2010: 15, 20 Der 1914er-Wert stellt einen hypothetischen Rechenwert dar.
"Einfrieren" der Prämie führt zu Unterversicherung Den Konsumenten steht es frei, Versicherungsprämien "einzufrieren" – also nicht anzupassen. "Das würde mit der Zeit aber zu einer massiven Unterversicherung führen und ist nicht ratsam", warnt der Tiroler Branchenexperte. Er schätzt, dass in "90 bis 95 Prozent" aller Verträge ein entsprechender Index vereinbart sei. Mieter spüren es bald bei Betriebskostenabrechnung Mit etwas Verzögerung werden nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Mieter die rasante Entwicklung spüren – Stichwort Betriebskostenabrechnung. Eine Zukunftsprognose wagt Schieferer nicht. Betriebskostenabrechnung Erhöhung Gebäudeversicherung. "So enorm werden die Steigerungen wohl nicht mehr ausfallen. "
Sonst hatten wir ~40€/Jahr jetzt 396€/Jahr, fast 10x soviel. Vielen Dank und freundliche Grüße Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. 2015 | 11:35 Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Sobald Ihnen die Nebenkostenabrechnung zugegangen ist, haben Sie gemäß § 556 Abs. 3 BGB innerhalb einer Frist von 12 Monaten, die Möglichkeit die Nebenkostenabrechnung auf ihre Richtigkeit, d. h materielle und formelle Ordnungsmäßigkeit hin kontrollieren zu können. Hierzu haben Sie auch das Recht beim Vermieter in die zugrunde liegenden Belege, hier insbesondere in die Versicherungspolicen, Einsicht zu nehmen. Sollten sich hierbei die geäußerten Zweifel an der Abrechnung erhärten, empfehle ich Ihnen, vorzugsweise mit anwaltlicher Unterstützung, schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung zu erheben. Ich hoffe, Ihre Nachfrage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Mikio A. Frischhut Rechtsanwalt