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In den meisten Fällen kommen die Rentenbezieher ihrer Pflicht nach, was zur verwaltungsmäßigen Entlastung beiträgt. Bei der Vielzahl der Rentenbezieher ist ein solches Verfahren unabdingbar und wird von anderen Versorgungswerken seit Jahren identisch praktiziert. Klarstellen möchten wir, zumal wir unsere Rolle als Versorgungswerk eines freien Berufes sehr ernst nehmen, dass wir nicht den Eindruck erwecken wollen, unsere Mitglieder zu gängeln oder gar zu überwachen. Der Vorstand und die Verwaltung sind aber dem Rechtsanwaltsversorgungsgesetz (RAVG) und der Satzung (VwS) verpflichtet. Deswegen und weil nach §§ 16 RAVG, 39 VwS alle Leistungsbezieher Mitwirkungspflichten haben, fordern wir Lebensbescheinigungen an, für deren Ausstellung die Leistungsbezieher auf eigene Kosten zu sorgen haben. Eine Erstattung verauslagter Gebühren durch das Versorgungswerk ist nicht möglich. Dies zumal die Erteilung für Rentenzwecke in der Regel von den Meldebehörden (i. d. R. Versorgungswerk rechtsanwalt rheinland pfalz point. Kommunen) gebührenfrei erfolgt.
Dann errechnet sich die Berufsunfähigkeitsrente wie folgt: 144 Mitgliedsmonate (aufgeteilt auf die Beitragszeiten bis 31. 2018 RSB 1 und auf die Beitragszeiten ab 01. 2019 RSB 2) + 180 Monate Zurechnungszeit bis alter 55 wovon 7/10 zu den anrechenbaren Versicherungsjahren bis 31. 2018 – also 126 Monate, und 3/10 zu den anrechenbaren Versicherungsjahren ab 01. 2019 also 54 Monate gezählt werden + 96 Monate pauschale Zusatzzeit (auch hier ist eine zeitratierliche Aufteilung bis 31. 2018 einerseits und ab 01. 2019 andererseits zu beachten) x durchschnittlichen Beitragsquotienten von 0, 8 x jeweiliger Rentensteigerungsbetrag: 12 III. Versorgungswerk rechtsanwalt rheinland pfalz region. Hinterbliebenenrenten 1) Nach § 17 der Satzung beträgt die Witwen- oder Witwerrente 60% der Rente, die das Mitglied bei seinem Ableben bezog oder bezogen haben würde, wenn in diesem Zeitpunkt eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Alters bestanden hätte. Wird also bereits eine Rente gewährt, so ist die Ermittlung der Witwen- oder Witwerrente denkbar einfach. Verstirbt das Mitglied vor Erreichen der Altersgrenze ist zunächst eine fiktive Berufsunfähigkeitsrente auszurechnen wie unter 2 ausgeführt.
Beiträge 2021 2021 in € 2020 in € Regelpflichtbeitrag 1. 320, 60 1. 283, 40 Halber Regelpflichtbeitrag 660, 30 641, 70 3/10 Beitrag (Mindestbeitrag gem. § 41 Abs. 1 S. 2 oder § 23 Abs. 6 S. 1 der Satzung 396, 18 385, 02 1/10 Beitrag (Mindestbeitrag gem. § 23 Abs. 6 Satz 1 der Satzung) 132, 06 128, 34