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Jeder Elternteil kann die Beistandschaft mittels eines schriftlichen Antrags an das Jugendamt beantragen. Hat ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge, beantragt dieser Elternteil die Beistandschaft, ansonsten bei gemeinsamer elterlicher Sorge, der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Der Beistand ist dann neben dem gesetzlichen Vertreter des Kindes in den Aufgabenkreisen Feststellung der Vaterschaft bzw. Unterhalt gesetzlicher Vertreter des Kindes. Selbstverständlich ist es möglich, dass der sorgeberechtigte Elternteil die Beistandschaft nur für einen der beiden genannten Aufgabenkreise beantragt, also entweder nur für die Feststellung der Vaterschaft oder nur bezüglich des Unterhalts. Erfahrungswerte mit Jugendamt wegen Beistandschaft - urbia.de. 4. Wer wird Beistand? Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter des Jugendamts Beistand. In manchen Bundesländern kann die Beistandschaft auf einen rechtsfähigen Verein übertragen werden, sofern der Elternteil mit der Übertragung einverstanden ist. 5. Was kostet die Beistandschaft? Die Beistandschaft ist kostenlos.
aber egal, das jetzt zählt schatz1976 | 29. 2010 ERFAHRE MEHR:
Leider ist das aber längst nicht immer der Fall: "Es kann natürlich auch nach hinten los gehen, wenn der zahlungsunwillige Elternteil Briefe vom Jugendamt erhält und das ganze in Extremfällen dann auch noch vor Gericht landet. Aber das Kind kommt zu seinem Recht und nicht in finanzielle Not. "