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2001 ist der Bereich Heimaufsicht den Landkreisen und den kreisfreien Städten als Sicherheitsaufgabe zugeordnet worden. Davor regelte das Bundesheimgesetz mit seinen Nebenverordnungen diese Aufgabe. 2007 hat der Freistaat Bayern beschlossen, einen anderen Weg zur Aufgabenerfüllung einzuschlagen. Er hat ein eigenes Prüfverfahren entwickelt und eine eigene Landesgesetzgebung geschaffen. Der Prüfleitfaden und das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) traten ab 2008 in Kraft. Das PfleWoqG dient dem Schutz von volljährigen Menschen in Einrichtungen. Die Heimaufsicht erhielt eine neue Bezeichnung. Seit 2008 heißt sie " Fachteam für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht" ( FQA). Heimaufsicht einschalten anonymat. Aufgabe des FQA ist es, die Mindestanforderungen der gesetzlichen Vorgaben des PfleWoqG und der AVPfleWoqG zu sichern. Dazu gehört auch Beschwerden zu bearbeiten, die Bewohnerinnen und Bewohner, deren Angehörige und Betreuer, Mitarbeiter der Einrichtung, sowie alle, denen das Wohl der Menschen in den Einrichtungen am Herzen liegt, äußern.
B. bei Beschwerden. Beratung Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualität und Aufsicht (FQA) liegt in der Beratung der Einrichtungen, der Träger, der Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen und gesetzlichen Betreuern. So ist die Heimaufsicht bereits in der Planungsphase neuer Einrichtungen eingebunden und berät die Bau- und Betriebsträger insbesondere über die Vorgaben, die bauliche Gestaltung, die Einrichtungskonzepte und die Anforderungen an die Einrichtungsleitung sowie die Pflegedienstleitung, um Fehlplanungen zu vermeiden. Heimaufsicht einschalten anonyme. Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihren Angehörigen, aber auch Interessenten, steht die Heimaufsicht bei Fragen beratend zur Seite und bietet Unterstützung bei der Suche nach dem richtigen Heimplatz. Gesetzliche Grundlage Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) Ausführungsverordnung zum Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) Pflegebeauftragter und Pflegehotline Der Pflegebeauftragte am Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, als Anlaufstelle für alle Belange Pflegebedürftiger, ihrer Angehörigen und der Pflegekräfte zur Verfügung zu stehen, wenn es um Missstände in der Pflege geht.
Strafen bei Zuwiderhandlung sind nicht vorgesehen. Die Heimaufsicht sieht sich überdies zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nicht einmal die Anzeigenden erfahren, das genaue Ergebnis von Überprüfungen. In den vielen Fällen, in denen der Pflege-SHV stellvertretend für Mitarbeiter, die sich hier gemeldet haben, Anzeige bei der Heimaufsicht erstattet hat, bekamen wir in aller Regel die Antwort, dass bzw. wann eine Überprüfung stattgefunden hat, sich jedoch die von uns erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt hätten. Heimaufsicht einschalten anonymes. Oder es wird erklärt, die Einrichtung sei angewiesen worden, die festgestellen Mängel zu beheben. 4. ) Betriebsrat und Mitarbeitervertretungen Diese haben nach den gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls die Verpflichtung, sich um die Belange zum Schutz der Beschäftigten zu kümmern. Mitarbeiter, die sich mit Beschwerden an den Betriebsrat/MAV wenden, können dabei anonym bleiben, Informanten müssen nicht benannt werden. Erfahrungen: Da die Mitglieder des Betriebsrates in der Regel zugleich ArbeitnehmerInnen sind, also in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, kommt es sehr auf die Zivilcourrage der gewählten Personen an.