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Nur wenn dieser davon Kenntnis gehabt hätte, könnte von einem grob fahrlässigen Verhalten die Rede sein (OLG Koblenz, Az. 10 U 1018/08). Oder ein anderes Problem: Eine Abdeckplane, die während des Umbaus über das betreffende Gebäude gedeckt war, wurde durch den Sturm weggefegt. Eindringender Regen führte zu einem erheblichen Feuchtigkeitsschaden. Dazu gibt es einige Gerichtsentscheidungen, die die unmittelbare Einwirkung des Sturms auf das Gebäude in einem solchen Falle verneint haben, da die Abdeckplane nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes war. Wohngebäudeversicherung: vergleiche und finde die beste. Hingegen hat der Bundesgerichtshof in einem solchen Fall die unmittelbare Einwirkung des Sturms auf das Gebäude bejaht. Schwierig wird es auch immer wieder dann, wenn durch den Sturm umherfliegende Gegenstände zu Schäden an versicherten Sachen führen. Da geht es schon darum, welcher Begriff von Gegenständen anzunehmen ist, im Weiteren, ob der Gegenstand tatsächlich durch den Sturm aktiviert wurde und zudem natürlich auch, dass der Versicherungsschutz nur für die Sachen gilt, die durch die umherfliegenden Gegenstände beschädigt wurden, aber nicht für die Gegenstände selbst.
"Seit 2008 ist es nach wie vor so, dass bei Vorsatz, also absichtlich herbeigeführtem Schadensfall, die Versicherung nicht dafür aufkommt und bei leichter Fahrlässigkeit die Kosten voll übernimmt. Bei grober Fahrlässigkeit jedoch müssen Versicherte nur noch den Anteil tragen, den sie selbst verschuldet haben", so Opfermann. Wie hoch dieser Anteil ist, entscheidet das Gericht. Allgemein gehen die Richter im Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit von einer 50 Prozent-Kürzung aus und weichen dann je nach Hergang nach oben oder unten aus. Dafür müssen die Gerichte jeden Einzelfall exakt überprüfen. Wohngebaudeversicherung grobe fahrlaessigkeit . Wenn man beispielsweise den Herd auf kleiner Stufe anlässt und kurz das Haus verlässt, wird 50 Prozent gekürzt. Wenn man das Haus aber verlassen muss, weil im Garten das Kind von der Schaukel gefallen ist, wird voraussichtlich weniger gekürzt. Ein Fenster gekippt lassen, ist im Prinzip grob fahrlässig. Es kommt aber darauf an, ob es sich um ein Fenster im Erdgeschoss oder im dritten Stock handelt.
Entscheidend ist dabei die Schwere seines Verschuldens.
Irrtum 5: Elementarschäden betreffen mich nicht Seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wissen viele Hausbesitzer:innen, was eine Elementarschadenversicherung ist. Sie ist leider noch kein Standard und bei der Wohngebäudeversicherung oft nicht enthalten. Doch gerade das Eigenheim gilt es "Vollkasko" zu versichern, also auch gegen Überschwemmung, Starkregen und andere Naturgefahren. Ebenso kann eine Hausratversicherung um Elementarschäden sinnvoll erweitert werden. Weiterführende Infos und Links: Welche Versicherungen sind wichtig? Die Verbraucherzentrale NRW bietet eine unabhängige Versicherungsberatung an: Für Rückfragen: Pressestelle Verbraucherzentrale NRW Tel. (0211) 38 09-101 -- Verbraucherzentrale NRW Pressestelle Mintropstraße 27 40215 Düsseldorf Tel. Streichen beim Auszug: Schadenersatz nach Schönheitsreparaturen?. : 0211/3809-101 Fax: 0211/3809-216 Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter. Honorarfreie Verwendung sämtlichen Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW.