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Das ist in der Übertragung von Unternehmerpflichten enthalten Die Übertragung von Unternehmerpflichten muss ausdrücklich in schriftlicher Form erfolgen, damit alle Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar verteilt sind und es nicht zu Missverständnissen und Unfällen aufgrund von fehlenden Zuordnungen kommt. Deswegen ist die erste Seite des Tools so gestaltet, dass alle relevanten Informationen dort eingetragen werden können. Ebenfalls im Lieferumfang enthalten sind relevante Gesetzestexte, die sich unter anderem mit Vorgaben zum Arbeitsschutz beschäftigen. Diese Informationen müssen der Person, die Unternehmerpflichten übernimmt, ausgehändigt werden. © Know-NOW GmbH Im Namen der Sicherheit ist es extrem wichtig, dass diese Gesetzestexte genau gelesen werden, um sie im Unternehmensalltag anwenden und umsetzen zu können. Nicht zuletzt erhalten Sie mit diesem Tool eine Tabelle, in die alle Mitarbeiter mit den ihnen übertragenen Verantwortlichkeiten eingetragen werden können. Zuständigkeiten mit der Übertragung von unternehmerischen Pflichten genau regeln Das Tool Übertragung von unternehmerischen Pflichten hilft Ihnen dabei, den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb zu organisieren.
Sie sorgen dadurch für mehr Sicherheit bei den Unternehmensprozessen. Das ist aber nur möglich, wenn alle Mitarbeiter ihre Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten genau kennen. Mit der Übertragung von Unternehmerpflichten tragen Sie dafür Sorge, dass es in Ihrem Betrieb diesbezüglich keine Missverständnisse gibt. Alle Mitarbeiter kommen dadurch ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach. Erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und setzen Sie die Übertragung von Unternehmerpflichten sinnvoll ein.
Mit dem Tool Übertragung von Unternehmerpflichten verdeutlichen Sie Ihren Führungskräften deren Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz. Die Übertragung von Unternehmerpflichten unterstützt den Arbeitsschutz in Unternehmen Der Arbeitsschutz ist eine wesentliche, wiederkehrenden Aufgabe, der sich Unternehmen gegenüber sehen. Das Tool "Übertragung von Unternehmerpflichten" hilft Ihnen dabei, den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb zu optimieren und für ein Höchstmaß an Sicherheit zu sorgen. Eindeutige Verantwortlichkeiten helfen dabei, Unfälle zu vermeiden und die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer zu schützen. Dieser Schutz ist nicht nur eine Bonusleistung, die Unternehmen ihren Mitarbeitern zukommen lassen, sondern eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verpflichtung, der alle Betriebe nachkommen müssen. Ein Element des Arbeitsschutzes besteht in der Übertragung unternehmerischer Pflichten auf Führungskräfte. Diese müssen dafür sorgen, dass die gesetzlichen Vorgaben und Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Vor der offiziellen Bekanntgabe einer Pflichtenübertragung sollte eine Führungskräfteschulung durchgeführt werden. Den betrieblichen Führungskräften muss dabei transparent und nachvollziehbar verdeutlicht werden, dass rechtlich gesehen keine schriftliche Pflichtenübertragung erforderlich ist, da dies mit dem Arbeitsvertrag bzw. bereits mit der Stellenbeschreibung und vor allem kraft Gesetzes erfolgt ist. Die zusätzliche Pflichtenübertragung kann somit als freundliche Erinnerung des Unternehmers gesehen werden. Über den Autor Dipl. Matthias Burkert ist geschäftsführender Gesellschafter der IbUQAS GmbH & Co. KG. Als diplomierter Maschinenbau- und Sicherheitsingenieur ist er unter anderem als Sachverständiger nach AwSV/WHG, Sachverständiger nach EfBV und Auditor für die DQS tätig. Burkert führt regelmäßig Führungskräfteschulungen im Bereich Legal Compliance und Compliance Audits durch und unterstützt Organisationen auf dem Weg zu einer verbesserten Rechtssicherheit. Weitere Beiträge, die Sie interessieren könnten Arbeitsschutz, Audits, Compliance Whitepaper Rechtskataster und Pflichtenübertragung Fakten, Checklisten und Expertentipps für ein schlankes Rechtskataster und gelebte Compliance-Kultur.
§ 13 Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen. Die Pflichtenübertragung ist ein Instrument des Unternehmers zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Durch sie werden Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes auf Personen übertragen. Mit der Pflichtenübertragung kann der Unternehmer einen wesentlichen Teil seiner ihm obliegenden Organisationspflichten erfüllen. Der Unternehmer hat vor der Beauftragung zu prüfen, ob die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen zuverlässig und fachkundig sind. Zuverlässigkeit und Fachkunde Zuverlässig sind die für die Pflichtenübertragung vorgesehen Personen, wenn zu erwarten ist, dass diese die Aufgaben des Arbeitsschutzes mit der gebotenen Sorgfalt ausführen.