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Es werden zu Paragraphen Anmerkungen gemacht, welche wir kritisieren oder besondersunterstützenwert finden. Alle Paragraphen, welche geändert wurden, aber nicht in diesem Positionspapier kommentiert werden, stellen aus Sicht der LAK keine herausragende Interessen der Studierende dar. Bei Fragen zu dem Positionspapier, steht die Koordination der LAK als Ansprechpartnerin zur Verfügung. […]
Die Rücknahme sowie der Widerruf der Einschreibung und dessen Androhung sind schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. (5) Werden der Präsidentin oder dem Präsidenten Tatsachen bekannt, die den Verdacht eines Verstoßes nach Absatz 3 Satz 1 oder Satz 2 oder Absatz 3a rechtfertigen, so hat sie oder er den Sachverhalt zu erforschen und dabei die belastenden, entlastenden und die übrigen Umstände, die für die Entscheidung über eine Maßnahme bedeutsam sein können, zu ermitteln und den Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu dem Verdacht zu äußern. Hält die Präsidentin oder der Präsident einen Verstoß für gegeben, so wird das Ergebnis der Ermittlungen unverzüglich dem Ausschuss nach Absatz 6 vorgelegt. Dieser stellt weitere Ermittlungen an, soweit er dies für erforderlich hält. Den Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zur Sache zu äußern; sie können sich dabei eines rechtlichen Beistands bedienen. Hochschulgesetze - Deutscher Hochschulverband. Das Verfahren soll innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
In Rheinland-Pfalz können auch beruflich Qualifizierte ohne Abitur oder Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen ein Hochschulstudium aufnehmen. Meisterabschluss oder vergleichbarer Fortbildungsabschluss Verfügen Sie über einen Meisterabschluss oder einen vergleichbaren beruflichen Fortbildungsabschluss? Dann können Sie unmittelbar zu einem Studium an den rheinland-pfälzischen Hochschulen zugelassen werden. Hochschulgesetz rheinland-pfalz. Un das ganz ohne Prüfung und unabhängig von der Note. Dies gilt sowohl an Fachhochschulen als auch an Universitäten. Berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis Oder haben Sie eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen? Dann haben Sie eine unmittelbare Berechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen sowie eine fachgebundene Berechtigung für das Studium an Universitäten in Rheinland-Pfalz erworben. Die genannten Hochschulzugangsmöglichkeiten für Meister oder Inhaber vergleichbarer Abschlüsse sowie für Interessenten mit Berufsausbildung gelten für grundständige Studiengänge, die darauf abzielen, einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss zu erreichen.
Positionspapier zum Referent:innenentwurf eines neuen Hochschulgesetztes vom Juni 2020. Die LandesAStenKonferenz (LAK) Rheinland-Pfalz begrüßt die Novellierungdes Hochschulgesetzes. Im Zusammenhang mit dem Hochschulzukunftsprogramm wurde festgestellt, dass das Hochschulsystemin Rheinland-Pfalz einige Anpassungen benötigt, damit es den vergangenund zukünftigen Entwicklungen standhalten und diese zur Innovation nutzenkann. Viele der Änderungen sehen wir als positiven Wandel an, jedoch reichen sie zum Teil nicht weit genug. Es gibt weiterhin Bereiche im Hochschulgesetz, welche einen grundlegenden Wandel benötigen. Einer der prägnantesten Bereiche ist die Demokratisierung der Hochschulgremien, unter denen beispielsweise das Themen Parität im Senat oder studentische Vize-Präsidentinnen fallen. Ebenso wichtig ist für uns die Abschaffung derAnwesenheitspflichten. In den nachfolgenden Positionierungen zu den Paragraphen sind die Paragraphen nach dem Referentinnenentwurf Stand 19. Hochschulgesetz rheinland pfalz germany. 02. 2019 maßgeblich.