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Ein weiteres Beispiel: Diese Werbung verspricht bzw. empfiehlt Mobilität während des Urlaubs. Mobil in Urlaub wäre hier nicht möglich (ø Belege in den IDS-Korpora geschriebener Sprache, Stand Oktober 2007). Genauso kann man zwar im Urlaub krank sein oder werden, aber nicht in Urlaub krank sein oder werden. ( im Urlaub: 85 Belege; in Urlaub: ø Belege) Noch ein Beispiel: Kaufhof-Geschäftsführer Andreas Eggert berichtet, dass der Andrang in den Abteilungen Schmuck und Parfümerie in diesem Jahr erstaunlich "verhalten" ist. "Wahrscheinlich sind doch viele Leute noch im Urlaub", mutmaßt er. [Mannheimer Morgen, 28. 12. 2004; Das Christkind beweist ein gutes Händchen] Hätte man statt im Urlaub in Urlaub geschrieben, wäre die Tatsache, dass so wenig Kunden einkaufen, nicht ganz so einleuchtend, denn Menschen, die Ferien haben, haben in diesem Zustand doch viel Zeit - auch zum Einkaufen. Aber wenn sie Ferien machen, ihren Urlaub angetreten haben, dann sind sie vielleicht nicht hier und demzufolge können sie nicht hier einkaufen.
Denn: Wer arbeitet, kann sich nicht erholen. Wenn auf Anweisung des Chefs während des Urlaubs telefoniert, gemailt oder anderweitig gearbeitet wird, gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Das heißt: Sie muss regulär bezahlt und der Urlaub entsprechend nachgeholt werden. Das gilt übrigens auch für Führungskräfte, soweit sie Arbeitnehmer sind. Auch wichtig: Selbst wenn sich der Arbeitgeber nur vorbehält, dem Arbeitnehmer während des Urlaubs Arbeit zuzuweisen, gilt der Urlaub als nicht ordnungsgemäß gewährt. Das heißt: Der Urlaubsanspruch für diese Zeit bleibt bestehen. Das gilt auch für den Fall, dass der Arbeitgeber direkt nach dem Urlaub ein Arbeitsergebnis erwartet, das nur zu erreichen ist, wenn während des Urlaubs gearbeitet wird. DGB/prykhodov/ Zwei Drittel sind auch im Urlaub erreichbar Soweit die aktuelle Rechtslage und die Theorie. Die Praxis sieht anders aus. Laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom sind rund zwei Drittel der Berufstätigen im Sommerurlaub dienstlich erreichbar.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2021 - 7 Sa 857/21 und Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 13. Dezember 2021 - 2 Sa 488/21 Erkranken Arbeitnehmer*innen während des Urlaubs, haben sie Anspruch auf Nachgewährung der Tage, an denen sie während des Urlaubs arbeitsunfähig waren. Aber wie sieht es aus, wenn man während des Urlaubs mit einer Corona-Erkrankung in Quarantäne muss? Landesarbeitsgerichte urteilen: Im Urlaub in die Quarantäne-keine Nachgewährung von Urlaubstagen! 24. 01. 2022 In dem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf am 15. Oktober 2021 entschiedenen Fall begehrte die Klägerin, die in einem Produktionsbetrieb arbeitete, Ersatz für zehn Urlaubstage, die sie in Quarantäne verbringen musste. Das Gesundheitsamt hatte die Quarantäne angeordnet, weil sie Kontakt zu ihrer mit Covid-19 infizierten Tochter hatte und sie selbst positiv getestet wurde. Überdies enthielt die Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamts den Hinweis, dass die Klägerin als Kranke anzusehen sei.
Bild: Pixabay Corona-Quarantäne während der Urlaubszeit: Können Arbeitnehmende keine Arbeitsunfähigkeit nachweisen, gilt der Urlaub als genommen. Ein Arbeitgeber muss Mitarbeitenden, die im Urlaub an Corona erkranken, die Urlaubstage nicht ohne Weiteres nachgewähren. Erforderlich ist auch hier die Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine Quarantäneanordnung allein reicht nicht aus, entschied das LAG Köln. Wer während seines Urlaubs krank wird, kann diese Urlaubstage in der Regel nachholen. Da der Urlaub der Erholung dienen soll, werden Tage der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Dieses Recht gilt nur bei einer Arbeitsunfähigkeit, die Mitarbeitende in Form eines ärztlichen Attestes nachweisen müssen. Eine behördliche Quarantäneanordnung, die wegen einer Coronainfektion erfolgt, ersetzt kein ärztliches Attest. Das hat das LAG Köln vorliegend klargestellt und das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn bestätigt. Corona im Urlaub: Arbeitnehmerin fordert Nachgewährung der Urlaubstage In dem Fall gewährte der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin Urlaub vom 30. November 2020 bis zum 12. Dezember 2020.
In der Zeit der unbezahlten Freistellung gib es kaum Einschränkungen hinsichtlich der Tätigkeit. Wenn Mitarbeiter bei freiwilligen Hilfsorganisationen engagiert sind, ist unbezahlte Freistellung sehr bald ein Thema, weil der Erholungsurlaub schnell aufgebraucht ist. Im Außenverhältnis ist das Wettbewerbsverbot zu beachten. Der Arbeitnehmer darf in der Zeit der Freistellung nicht für einen Mitbewerber arbeiten. Hinsichtlich der Branche bestehen diese Einschränkungen nicht so spezifisch. Beispiel: Ein Kellner in einem Stadthotel, nimmt sich in der Wintersaison 2 Monate unbezahlten Urlaub, da er auf eine Schihütte arbeiten möchte. Hotel und Schihütte befinden sich kaum im wirtschaftlichen Wettbewerb Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht §28 TvöD vor, dass sich Dienstnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf Entgeltfortzahlung Sonderurlaub nehmen können. Solche Vereinbarungen können auch in privatrechtlichen Arbeitsverträgen verankert werden. Nachdem Sonderurlaub (TvöD) oder unbezahlte Freistellung nicht im Gesetz verankert ist, entfällt auch die Einschränkung der notwendigen Erholung.
Nach der ständigen Rechtsprechung ist eine Schuldlosigkeit des Arbeitnehmers gegeben, wenn die Kündigungserklärung während der urlaubsbedingten Abwesenheit zugegangen ist (BAG, Urteil vom 24. 6. 2004 - 2 AZR 461/03, LAG Berlin, Beschluss vom 23. 8. 2001 - 7 Ta 1587/01). Der Arbeitnehmer muss gegenüber dem Gericht die Gründe für das Versäumen der üblichen Drei-Wochen-Frist glaubhaft machen und belegen können. Die Situation ist anders zu bewerten, wenn der Arbeitnehmer mit der Kündigung hätte rechnen müssen. In dem Fall hätte er entsprechende Vorkehrungen für die rechtzeitige Kenntnisnahme der Kündigung treffen müssen. Außerdem ist es anders zu bewerten, sollte der Arbeitnehmer langfristig urlaubsbedingt abwesend sein. In dem Fall ist es ihm zuzumuten, besondere Vorkehrungen zu treffen, um rechtzeitig Kenntnis von Zustellungen zu erlangen (BAG, Urt. v. 25. 4. 2018 – 2 AZR 493/17). Wie sollte sich der Arbeitnehmer verhalten, wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist? Sollte die Klagefrist nach der Rückkehr des Arbeitnehmers noch nicht abgelaufen sein, sollte er die restliche Zeit nutzen, um fristgerecht Klage zu erheben.
Dementsprechend sind die Regeln zum Arbeiten im Urlaub etwas lockerer. Eine Einschränkung gibt es dennoch: Der Urlauber darf keine Anstellung bei einem Mitbewerber seines Hauptarbeitgebers annehmen. Ähnlich verhält es sich bei Sonderurlaub. Da dieser nicht gesetzlich geregelt ist, muss auch hier nicht auf den Erholungszweck geachtet werden. Beim rechtswidrigen Arbeiten im Urlaub erwischt – was droht? Arbeiten im Urlaub, obwohl es verboten ist? Eine Kündigung könnte im Ernstfall eine Folge sein. Sollten Sie während Ihrer Ferien einer Erwerbstätigkeit nachgehen, könnte dies Ihren Verpflichtungen gemäß Arbeitsvertrag widersprechen. Auch selbstständige Arbeiten fallen übrigens darunter. Folgende Konsequenzen könnten daraus entstehen: Der Arbeitgeber fordert Sie auf, die rechtswidrige Arbeit niederzulegen. Er könnte einen Unterlassungsanspruch gerichtlich durchsetzen. Möglich sind arbeitsrechtliche Folgen wie eine Abmahnung oder bei anhaltender Verweigerung auch eine Kündigung. Sollten Sie bei Ihrer rechtswidrigen Erwerbstätigkeit verletzt werden und daher nicht in der Lage sein, bei Ihrem Hauptarbeitgeber zu arbeiten, könnte dieser einen Schadensersatz verlangen.