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Könnt ihr uns hierzu helfen? Vielen Dank, Falk84 # 1 Antwort vom 10. 2009 | 16:24 Von Status: Lehrling (1450 Beiträge, 501x hilfreich) dazu müßtest du erst mal kundtun wie der Wagen verkauft wurde (Internet? ) und was dazu im Kaufvertrag steht (Gewährleistungsausschluß? ) ----------------- "PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits" # 2 Antwort vom 10. 2009 | 16:42 Hi, wir haben den folgenden Kaufvertrag benutzt. Hier ist keine Rede über Gewährleistungsausschlüße. Kfz kaufvertrag carstart 7. Da wir Privatleute sind, müssen wir doch keine Gewährleistungsausschlüße vereinbaren oder? Inseriert haben wir das Auto auf bei einem großen Internet Fahrzeugmarkt. Dies war keine INternetauktion.. Gruß, "" # 3 Antwort vom 10. 2009 | 16:43 Von Status: Beginner (68 Beiträge, 13x hilfreich) # 4 Antwort vom 10. 2009 | 18:36 Im unserem Kaufvertarg steht unteranderem: Der Verkauf des KFZ erfolgt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Somit kann er auch keine Gewährleistungsansprüche an uns haben oder??
quote: Die Werkstatt hat ihm wohl gesagt, dass dies ein Schaden sei, der nicht übernacht kommt und wir diesen gemerkt hätten müssen. Das halte ich für eine Gefälligkeitsaussage. quote: Er oder die Werkstatt könne wohl anhand der Ölspuren beweisen, dass der Schaden schon vor dem Kauf da war. Komische Logik. Wenn der Schaden schon vor dem Kauf vorhanden war, dann hat er ihn ja auch gesehen und akzeptiert. Wenn ihr den auch hättet sehen müssen. Oder? KFZ-Kaufvertrag: Gebrauchtwagenhandel | Autofreund24. Selbst wenn der Käufer einen Anwalt eingeschaltet, sagt das noch gar nichts aus. Er muss alles beweisen, das dürfte ihm nicht leicht fallen bis unmöglich sein. Der Anwalt wird also erst mal kräftig mit 'dem Säbel rasseln', davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen. Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren.
Frage vom 10. 10. 2009 | 15:38 Von Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich) Käufer droht mit Rückgaberecht -> Brauchen Hilfe.. Hallo zusammen, ich hätte ein Frage: Vor einigen Tagen haben wir unseren Gebrauchten privat verkauft. Der Wagen war top in Schuss und unfallfrei. Bei der Begutachtung des Käufers hat der Käufer ein leises Geräusch aus dem Motorraum gehört. Er hat uns gesagt, dass dies eventuell das Radlager sei und repariert werden müsste. Wir haben dieses Geräusch damals auch zum ersten Mal gehört. Daraufhin sind wir ihm auch ihm mit dem Preis entgegen gekommen. Daraufhin sind wir ihm mit dem Preis (500€) entgegenkommen, da er gemeint hat, dass er das Risiko trägt. Einige Tage später hat uns der Käufer kontaktiert und gesagt, dass er das Auto zurückgeben möchte. Angeblich sei etwas am Getriebe kaputt. Er beruft hierbei auf ein 2 wöchiges Rückgaberecht. Hat er wirklich das Recht uns das Auto zurückzugeben? Kostenloser KFZ-Kaufvertrag zum Ausdrucken / §§ Speziell für Verkäufer. Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf? Er hat damals ein Geräusch gehört und trotzdem mit Risiko das Auto gekauft.
Falls man ADAC-Mitglied ist, die helfen auch in solchen Angelegenheiten. # 10 Antwort vom 11. 2009 | 15:10 Von Status: Schüler (339 Beiträge, 130x hilfreich) Auch meiner Ansicht nach kann Ihnen der Käufer kaum etwas anhaben. Sie haben auf den Mangel des Geräusches aus dem Motorraum (Radlager? ) ausdrücklich hingewiesen. Somit kann Ihnen keine Arglist unterstellt werden. Diese würde den offenbar wirksam geschlossenen Gewährleistungsausschluß ausser Kraft setzen. Weisen Sie den Käufer nochmals auf den Gewährleistungsausschluß hin und weisen alle Ansprüche der Gegenseite zurück. " " # 11 Antwort vom 11. 2009 | 15:33 Achja... Der Käufer hat das Rückgaberecht auch damit begründet, dass er erst wenige hundert km mit dem Auto gefahren sei... # 12 Antwort vom 11. 2009 | 16:37 Von Status: Student (2858 Beiträge, 1114x hilfreich) Und? Offenbar hat der K von nichts eine Ahnung und muß wohl erst mal von seinem Anwalt ein paar Nachhilfestunden bekommen. # 13 Antwort vom 11. Kfz kaufvertrag carstart auto. 2009 | 18:12 Damit will wohl der Käufer andeuten, dass er erst ein paar hundert km gefahren ist und dass das Problem schon da war, als er es gekauft hat.. das sollte aber keine rolle spielen oder?
Weitere Bilder zu dieser Vorlage: Kaufvertrag / Bestellung Kfz selbstrechnende Rechnung
Wie hat er das denn genau formuliert? quote: Hat er wirklich das Recht uns das Auto zurückzugeben? Nach dem vorligenen Sachverhalt, nein. quote: Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf? Nur wenn es explizit im Kaufvertrag angegeben wurde. Dafür sehe ich hier keinen Hinweis. Ach für eventuelle gesetzliche Rücktrittsgründe sehe ich hier keine Rechtsgrundlage. Eventuell ein Trick, sehr beliebt um bei unerfahrenen Privatverkäufern nachträglich den Preis zu drücken. "Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar! " -- Editiert am 10. Auto kaufvertrag muster - JaysonKenyon's blog. 2009 19:44 # 7 Antwort vom 10. 2009 | 20:06 # 8 Antwort vom 10. 2009 | 21:35 Das bedeutet, dass die Sachlage eigentlich klar ist. Der Käufer hat eigentlich kein Recht auf Rückgabe des Wagens und kein Recht auf Gewährleistungsansprüche... Ich werde aber am Montag nochmal zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn Frage, wie die Rechtslage ausschaut.... # 9 Antwort vom 10. 2009 | 22:01 Ein Tipp: Die Anwälte antworten recht flott, kompetent und preiswert.