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Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht kommentiert das Urteil des Landgerichts (LG) Cottbus zum gleichzeitigen Bezug von Krankentagegeld und BU-Rente. Im Krankenhaus: Der Bezug von Krankentagegeld endet mit der Berufsunfähigkeit und dem Bezug der BU-Rente. Krankengeld und Rentenansprüche. | Foto: Pexels Das LG Cottbus hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dem Kranktagegeldversicherer gegenüber seinem Versicherungsnehmer ein Rückzahlungsanspruch bei gleichzeitigem Bezug von Berufsunfähigkeitsrenten zusteht (Urteil des LG Cottbus vom 09. 01. 2020, Aktenzeichen: 6 O 444/18). Der Fall Der beklagte Versicherungsnehmer unterhielt bei dem klagenden Versicherungsunternehmen eine Krankentagegeldversicherung mit einem täglichen Anspruch in Höhe von 107 Euro. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB RB/KT 2009 beziehungsweise die vorherigen Bedingungen AVB RB/KT 1994 zu Grunde. Der Beklagte war seit Ende 2009 arbeitsunfähig erkrankt und erhielt das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld bis einschließlich 30.
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Dabei werden 30 Euro täglich steuerfrei belassen und vom übersteigenden Betrag 20 Prozent Steuer einbehalten. ArbeitnehmerInnenveranlagung Pflicht Wer Krankengeld bezieht, muss verpflichtend eine ArbeitnehmerInnenveranlagung machen. Das Krankengeld wird dann regulär gemeinsam mit anderen Einkünften versteuert. Wurde zu wenig Steuer vom Krankengeld einbehalten, kommt es zu einer Steuernachforderung durch das Finanzamt. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie bereits mit den anderen Einkünften über der Steuergrenze von 12. 000 Euro jährlich sind, etwa weil Sie noch einen Teil des Jahres Ihren Gehalt oder Ihr Lohn von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber erhalten haben. Pflegestufe vs. Krankengeld - Wann beantragen? - Forum der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V.. Urlaubsanspruch und Krankenstand Auch bei langen Krankenständen - wenn kein Entgeltfortzahlungsanspruch mehr besteht - gibt es den vollen Urlaubsanspruch. Ist also jemand zwei Jahre krank, entsteht trotzdem in beiden Jahren der volle Urlaubsanspruch. Wer erhält kein Krankengeld? Keinen Anspruch auf Krankengeld haben mitversicherte Personen Lehrlinge ohne Entgelt geringfügig Beschäftigte, die sich nicht selbst versichert haben PraktikantInnen Krankenpflege- und HebammenschülerInnen PensionistInnen BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld Krankengeld gibt es auch dann nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Trunkenheit, Suchtgiftmissbrauch oder eine schuldhafte Beteiligung an einem Raufhandel entstanden ist.
Wie sich die Krankengeld-Höhe berechnet, ist in § 47 Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) geregelt. Das Gesetz beschreibt im Wesentlichen die folgenden drei Regeln zur Berechnung der Höhe des Krankengelds. Wie hoch Ihr individuelles Krankengeld wäre, können Sie anhand dieser Regeln relativ gut abschätzen oder dafür unseren Krankengeldrechner verwenden. Regel 1: Das tägliche Krankengeld beträgt 70% des Brutto-Regelentgelts, wobei das Brutto-Regelentgelt durch die Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt ist. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in 2022 bei monatlich 4. 837, 50 €. Das Höchstkrankengeld in dem Jahr beträgt entsprechend 3. 386, 25 € pro Monat (70% von 4. 837, 50 €). Am Tag sind das 112, 88 €. Das Brutto-Regelentgelt setzt sich zusammen aus dem letzten Brutto-Monatsgehalt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (geteilt durch 30) sowie den in der Krankenversicherung beitragspflichtigen Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate (geteilt durch 360).
Wer krank wird, muss von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weiterhin Entgelt bekommen. Entgelt ist nicht nur Lohn und Gehalt. Auch regelmäßige Überstunden oder Zulagen, im Durchschnitt gerechnet, gehören dazu. Zunächst muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin das Entgelt voll zahlen, später zur Hälfte. Während der halben Entgeltfortzahlung erhalten Sie zusätzlich das halbe Krankengeld von der Österreichischen Gesundheitskasse. Endet die halbe Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, bekommen Sie das volle Krankengeld von der ÖGK. Wie lange bekomme ich weiter bezahlt? Wie lange der Arbeitgeber das Entgelt zahlen muss, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab und ist für ArbeiterInnen und Angestellte weitgehend gleich geregelt. Der Arbeitgeber muss für folgende Zeiträume pro Arbeitsjahr das Entgelt weiterzahlen: Dauer des Arbeitsverhältnisses: Volles Entgelt Halbes Entgelt Im ersten Jahr 6 Wochen 4 Wochen Vom 2. bis 15. Jahr 8 Wochen 4 Wochen Vom 16. bis 25. Jahr 10 Wochen 4 Wochen Ab dem 26.