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Bilddokumentation: unverzichtbar, aber keine Kassenleistung Neben der Glaukomfrüherkennung sehen sich Augenärztinnen und Augenärzte aber auch bei anderen wichtigen diagnostischen Leistungen gezwungen, diese als IGeL anzubieten. Immer wieder scheitert der Berufsverband mit seinen Anläufen, die Aufnahme etablierter und international selbstverständlich anerkannter Untersuchungsmethoden in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) durchzusetzen. Die fotografische Dokumentation der Befunde beispielsweise ist unverzichtbar. Ein Augenarzt, der darauf verzichtet, kann sich strafbar machen. 2016 verurteilte beispielsweise das Oberlandesgericht Hamm einen Augenarzt, der es unterlassen hatte, bei einem Glaukompatienten schon vor Beginn der Behandlung im Jahr 1998 eine Bilddokumentation des Sehnervenkopfes anzulegen (Urteil vom 15. 01. 2016, AZ 26 U 48/14). Augenarzt fulda notdienst in 2019. Honoriert werden die Netzhautfotografie und die Vorderabschnittsfotografie von den gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen stellt aber nicht erfüllbare Anforderungen an die Aufnahme diagnostischer Leistungen in den EBM.
Perfektionisten zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie mit ihren Leistungen nur selten zufrieden sind, ständig auf der Suche nach Anerk... 2022 Übergewicht erhöht das Demenzrisiko Amerikanische Wissenschaftler haben herausgefunden das übergewichtige Menschen ein höheres Risiko haben an Demenz zu erkranken als normalgewichtige Personen. Praxis für Augenheilkunde in Fulda: Ahmad Heldensen, Augenarzt, Augenarztpraxis in Fulda, Augenärztin in Fulda. Zu diesem Schluss... 2022 Übergewicht maßgeblich an Herzschwäche beteiligt Übergewicht ist maßgeblich an der Entstehung von Herzschwäche beteiligt, denn es führt zu einer verstärkten Zunahme der Wanddicke und der Masse in der linken Herzkammer, was e... mehr