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Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern wollen, sollten Sie strategisch vorgehen. Dabei gibt es verschiedene Ansätze. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie sich auf eine Preisverhandlung ohne Makler vorbereiten und beantwortet die Frage, wann Sie einen Makler hinzuziehen sollten. Das wichtigste in Kürze Bereiten Sie sich vor und spielen Sie Ihre gewählte Strategie durch. Sammeln Sie Argumente, um Ihren Preis zu rechtfertigen. Die Grundlage für Ihre Verhandlungsstrategie ist eine aktuelle Immobilienbewertung. Beim Immobilienkauf richtig verhandeln – eine Kunst?. Verkaufsgespräch strategisch vorbereiten Um Ihre Immobilie zu einem guten Preis zu veräußern ist das Verkaufsgespräch ausschlaggebend. Aus diesem Grund ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie sich optimal vorbereiten und Ihre Verhandlungsposition optimal nutzen. Die Grundlage der Vorbereitung auf das Verkaufsgespräch ist eine aktuelle Immobilienbewertung, den dieser spielt für die Preisfestsetzung eine entscheidende Rolle. Vor dem Gespräch sollten Sie die wichtigsten Aspekte der Immobilie prüfen und die Vorteile entsprechend notieren.
Strategie 1: verhandlungsbereiter Realismus Mit dieser Strategie setzen Sie den offiziellen Verkaufspreis maximal 10% über dem Marktwert an. Auf diese Weise bleibt Ihnen Handlungsspielraum, um dem Kaufinteressenten Zugeständnisse zu machen. Am Ende bekommen Sie einen Preis, der nicht allzu weit vom angestrebten Preis entfernt ist. Strategie 2: hoch pokern Die Immobilien-Verkaufsstrategie "hoch pokern" geht von einem relativ hohen Einstiegspreis aus. Damit starten Sie mit einem Preis-Aufschlag von 30% über Marktwert. Die Praxis und Erfahrung zeigen allerdings, dass diese Preisstrategie nur dann ein gewisse Aussicht auf Erfolg hat, wenn es ausreichend viele Interessenten gibt und Sie Verhandlungsgeschick mitbringen. Strategie 3: unter Marktwert anbieten Diese Preisstrategie setzt den Verkaufspreis ein gutes Stück unter dem realistischen Marktwert an. Sie bietet sich an, um das Interesse möglichst vieler Kaufinteressenten zu wecken. Diese sollten voneinander wissen, denn ausgehend von dieser Situation zielt die Strategie darauf ab, dass sich die Interessenten gegenseitig überbieten.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die von Dieckmann Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Dieckmann Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Dieckmann Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss - eines MIETVERTRAGS im privaten Bereich keine Provision/Maklercourtage an die Dieckmann Immobilien GmbH zu zahlen.