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Ich kopiere es dir mal Das Anbringen und Hochziehen von Bettgittern stellt juristisch gesehen den objektiven Straftatbestand einer Freiheitsberaubung dar, wenn der Pflegebedürftige durch die Bettgitter daran gehindert wird, das Bett zu verlassen. Es bedarf daher eines Rechtfertigungsgrundes: - Diese Art der Einschränkung der Bewegungsfreiheit muss durch einen Richter angeordnet sein (mit der Festlegung in welcher Art, bei welchen Situationen und maximale Dauer der Anordnung) - Tritt ein Notfall ein, darf der behandelnde Arzt für maximal 24 Stunden die Fixierung mit Bettgittern genehmigen, dauert sie länger oder wird sich absehbar wiederholen, hat er einen Richter zu verständigen. - Während einer Pflegesituation ist es möglich, kurzfristig Bettgitter hochzustellen, solange die Pflegekraft in unmittelbarer Nähe ist und sie bald wieder herunter lässt (hier gilt es nicht als Freiheitsberaubung, sondern z. Bescheinigung vom Amtsgericht für Bettgitter im Pflegeheim??? - Allgemein - ERZIEHUNG-ONLINE - Forum. B. als offensichtlicher Schutz während man das Bett hochstellen oder verschieben muss o. ä. )
Zu prüfen ist damit die Einwilligungsfähigkeit des Betreuten, d. h. heißt, ob er mit seinem natürlichen Willen die freiwillige und ernsthafte Zustimmung zur Anbringung eines Bettgitters geben kann. An diese Einwilligung werden aber strenge Anforderungen gestellt. Es wird jeder Einzelfall unter Berücksichtigung des aktuellen Krankheitsbildes entschieden. Für Betreute, die von Angehörigen zu Hause gepflegt werden, gilt diese Genehmigungsvoraussetzung nicht. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen / Bettgitter - Institut für Betreuungsrecht. Pflegende Angehörige sollen nicht mit staatlichem Misstrauen belastet werden. Allerdings muss natürlich auch in diesem Fall eine ausreichende Rechtfertigung für die Freiheitsbeschränkung gegeben sein. Dies wird hier hauptsächlich die Nothilfe nach § 32 StGB sein (Jurgeleit, Betreuungsrecht Kommentar 3. Aufl. 2013, § 1906 Rn. 66, 67).
Bevor Sie als Betreuer oder Bevollmächtigter einem Heim oder einem Pflegedienst gegenüber die Durchführung einer freiheits-entziehenden Maßnahme anordnen, überlegen Sie bitte, wie Sie diese Maßnahme empfinden würden, wenn Sie an der Stelle des Betroffenen wären. Wenn es z. um ein Bettgitter geht: Wäre es Ihnen lieber, wenn die ganze Zeit die Bettgitter hochgezogen sind, obwohl Sie einen hohen Bewegungsdrang haben oder würden Sie dann ein Niederflurbett (niedriges Bett) und eine Matratze davor haben wollen, damit Sie sich ggfs. etwas befreiter bewegen können? Welche Gedanken haben Sie, wenn Sie das Bettgitter überwinden wollen, aber Sie können nicht... wenn Sie praktisch ins Bett gezwungen werden? Bitte wenden Sie freiheitsentziehende Maßnahmen, wenn sie unvermeidbar sind, mit Augenmaß an.
Dies ist dann der Fall, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Betroffene zu einer willensgesteuerten Aufenthaltsveränderung in der Lage wäre, an der er durch die Maßnahmen gehindert wird (2). Auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs. 4 BGB, wenn dem Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. Ohne ausdrücklichen Antrag des Betreuers kann eine unterbringungsähnliche Maßnahme nur genehmigt werden, wenn sich aus dem Verhalten des Betreuers ergibt, dass er die Genehmigung wünscht. (3. ) Alternativen Auch hier hat der Betreuer im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung alternative Versorgungs- und Behandlungsmöglichkeiten zu prüfen. Erst wenn alle anderen Möglichkeiten, wie etwa das Bett runter zu fahren, keinen Erfolg haben sind freiheitsentziehende Maßnahmen zulässig.