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Das war Mitte November ein Schock für die Halter von Freilandgeflügel und ihr Federvieh im Westerwaldkreis: Wegen des Ausbruches der Geflügelpest (Aviären Influenza) bei Wildvögeln galt im gesamten Gebiet des Westerwaldkreises eine generelle Aufstallungspflicht für Hausgeflügelbestände. Dies regelte eine Allgemeinverfügung, welche von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises erlassen wurde. Doch nun dürfen die Geflügelhalter im Kreis aufatmen. Denn die Kreisverwaltung hat aufgrund einer aktuellen Risikobewertung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz und dem Landesuntersuchungsamt in Koblenz die Allgemeinverfügung zum 1. Januar aufgehoben. Im Zuge des Seuchengeschehens wurden im Westerwaldkreis insgesamt 32 tote Wildvögel geborgen. Hühnerställe & Hühnerhäuser günstig online kaufen | Ladenzeile.de. Von den insgesamt 26 zur Untersuchung ins Landesuntersuchungsamt Koblenz verbrachten Tierkörpern wurde bei 25 das hochpathogene Influenza-A-Virus H5N1 nachgewiesen. Sämtliche Nachweise wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für die Geflügelpest, bestätigt.
Die fungiert sowohl als Lichtquelle als auch als Heizung. Denn wenn die Temperaturen deutlich in den Minusbereich gehen wärmt sich das eine oder andere Huhn schon mal ganz gerne im Stall auf. Das Dach kann nach oben aufgeklappt werden, so dass ich den Stall sauber machen kann. Und anfänglich waren auch die Legenester in den Kisten. Geflügelhaltung - Buchtipps. Aber da einige Damen sich nachts zum schlafen dort nieder gelassen haben und sämtliche Nester jedesmal danach versaut waren habe ich einen externen Legenester-Stall eingerichtet. Dadurch bleiben die Nester sauber und ich brauche nicht mehr so weit zu laufen um die Eier einzusammeln weil das Teil bei uns auf der Terrasse steht. Dort sind sechs Nester von unterschiedlicher Größe drin und unsere Damen finden ihn richtig gut und legen ganz fleißig ihre Eier hinein. Dieser Legenester-Stall ist gekauft und heißt "Henvilla". Ich habe ihn durch zusätzliche Legenester und eine Windfang an der Eingangstür ergänzt. Als richtiger Stall ist er meines Erachtens nicht gut geeignet, weil er sehr zugig ist und das Holz ist ziemlich dünn.
Aber für das Eierlegen taugt er prima. Und für´s nächste Jahr ist ein gescheiter großer Hühnerstall in Planung. Wir wollen ein Gartenhäuschen auf Stelzen stellen und mit entsprechender Inneneinrichtung ausstaffieren. Seit 2020 habe ich mehrere "Offen-Ställe" für Hühner..... bei den Pferden abgeguckt:) Einige meiner heranwachsenden Küken wollten partout nicht in den Stall zum Schlafen. Statt dessen haben sie sich in die Bäume und Sträucher gesetzt. Bei schönem Wetter alles kein Problem. Aber bei Regen doch ein wenig diskussionswürdig...... aus Menschensicht zumindest. Also habe ich mir diese Offen-Ställe einfallen lassen.
Wenige Tage nach den guten Nachrichten aus dem Westerwaldkreis kamen dann aber schlechte aus dem Kreis Neuwied: In einer Kleinsthaltung von Rassegeflügel in der Verbandsgemeinde Puderbach hat das LUA ebenfalls das hochpathogene H5N1-Virus nachgewiesen. Die insgesamt acht Tiere des Bestands sind an der Seuche verendet oder mussten getötet werden, um die weitere Ausbreitung des Erregers zu verhindern. Die Neuwieder Kreisverwaltung hat außerdem für die gesamte Verbandsgemeinde eine Aufstallungspflicht und verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Grund: Es besteht ein hohes Risiko, dass die Vogelgrippe in andere Geflügelbestände getragen wird. Und es ist dringend notwendig, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel so gering wie möglich zu halten. Der Nachweis des H5N1-Virus im Kreis Neuwied hat unterdessen auch Auswirkungen auf den Kreis Altenkirchen – für den Süden des Kreises Altenkirchen wurden dieselben Maßnahmen angeordnet. Hintergrund Die für Geflügel sehr ansteckende Aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Krankheitsverläufen zu massenhaftem Verenden führen kann.
Vermieter haben nach geltendem Recht die Möglichkeit, das Mietverhältnis gegenüber einzelnen verbliebenen Mietern wegen berechtigter Interessen zu kündigen, wenn der Abriss des Gebäudes erforderlich ist. Sowohl das Amtsgericht Jena als auch das Landgericht Gera als Berufungsgericht verurteilten den letzten Mieter eines 11-stöckigen Gebäudes mit 176 Wohneinheiten nach Abwägung der Interessen von Mieter und Vermieter und unter Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen zur Räumung. Dem Mieter wurde eine Räumungsfrist bis zum 31. Entschädigung bei Umzug wegen Abriß Mietrecht. Juli 2003 gewährt. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
Leitsatz: Der Vermieter, der das Wohngebäude aufgrund von Schäden der Bausubstanz abreißen lassen will, muss als Begründung in seinem Kündigungsschreiben eine vergleichende Ertragsberechnung anstellen, die die Sanierungs-, Abriss- und Neubaukosten sowie die Erträge vor und nach der geplanten Baumaßnahme einander gegenüberstellt. LG Berlin, Urteil vom 8. 1. 2010 – 63 S 297/09 – Mitgeteilt von RA Ulrich Kernen Urteilstext Aus den Gründen: … Die Kläger haben keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Räumung der streitgegenständlichen Wohnung aus § 546 BGB. Weder die Kündigung vom 31. ᐅ Rechtmäßige Abrisskündigung - Mietrecht - Urteile - AnwaltOnline. 7. 2008 noch die Kündigung vom 13. 5. 2009 sind ausreichend nach § 573 Abs. 3 BGB begründet. … Erforderlich ist, in der Kündigung darzulegen, welche baulichen Maßnahmen mit welchem Ziel durchgeführt werden sollen und welche Nachteile bei Fortsetzung des Mietverhältnisses und Hinderung einer wirtschaftlichen Verwertung entstehen. Dazu sind vergleichende Ertragsberechnungen anzustellen, die die Sanierungs-, Abriss- und Neubaukosten sowie die Erträge vor und nach der geplanten Baumaßnahme einander gegenüberstellen (Landgericht Berlin, Urteil vom 24.
Wie so häufig ging es auch in diesem Rechtsstreit um die Frage, welches Interesse mehr wiegt – das der Mieter an der Fortsetzung des Mietverhältnisses oder das des Vermieters, mit seinem Eigentum nach eigenem Belieben zu verfahren. Unter diesen Voraussetzungen dürfen Sie kündigen Nach diesen Urteilen ist klar, dass die Interessen des Vermieters überwiegen, wenn die folgenden vier Voraussetzungen gegeben sind: Der vom Vermieter beabsichtigte Abriss muss von vernünftigen und nachvollziehbaren Erwägungen getragen sein. Eine Sanierung würde Investitionen mit hohem Kostenaufwand in das vorhandene reparaturbedürftige Gebäude bei einer verhältnismäßig geringen Restnutzungsdauer erforderlich machen. Durch den beabsichtigten Neubau wird in erheblichem Umfang zusätzlicher Wohnraum geschaffen. Rechte des meters bei abrisskündigung die. Dem Vermieter würden durch die Fortsetzung der Mietverhältnisse erhebliche Nachteile entstehen. Dr. Tobias Mahlstedt ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und seit vielen Jahren der Chefredakteur von "VermieterRecht aktuell", von "Der Immobilien-Berater" und von "Der Eigentümerbrief".