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N. : Jugendweihe, Weimar, Deutsches Nationaltheater, Sonntag, 15. Apr. 1962
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Welche Unterlagen angefordert werden, sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Beispiele: Sie haben eine Vielzahl von medizinischen Unterlagen eingereicht. Vielleicht wird nur ein aktueller Befund benötigt, weil die anderen Berichte etaws älter sind. Sie haben die Ärzte nicht von der Schweigepflicht entbunden. Dann darf der RV-Träger dort nicht anfragen. Richtig ist, dass der Befundbericht eigentlich direkt vom Arzt angefordert wird. Ohne Akte werden Sie hierüber im Forum aber keine Auskunft erhalten können. Fragen Sie ggf. telefonisch beim Rentenversicherungsträger nach. Dort werden Sie auch, entgegen anderer Aussagen, ernst genommen. MfG Jonas 19. ERIS Portal - Formulare zur Beantragung einer Rehabilitation. 2013, 11:45 Die vorgehensweise des RV-Trägers ist vollkommen korrekt. Sie bekommen die Unterlagen (Befundbericht) zugeschickt mit der Bitte diese Ihrem behandelnden Arzt zum Ausfüllen vorzulegen. Das Verfahren ist so, weil Sie laut dem § I zur Mitwirkung verpflichtet sind. Haben Sie im Antrag angegeben, dass der RV-Träger den Arzt gleich selbst anschreiben darf, tut er dies in der Regel auch.
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Ihre behandelnden Ärzte haben Sie angegeben, damit der RV-Träger weiß, wo und bei wem Sie wegen welcher Erkrankung in Behandlung sind. Schließlich haben Sie ja eine EM -Rente, also eine Rente aus medizinischen Gründen, beantragt. Kann der vom RV-Träger ausgesuchte Arzt Ihrer Meinung nach keine Angaben machen, weil Sie zum Beispiel dort erst sehr kurz in Behandlung sind, dann teilen Sie dies dem RV-Träger mit. Ergänzen Sie gleich, welcher Arzt Ihrer Menung nach am ehestens eine konkrete und korrekte Aussage zu Ihrem Gesundheitszustand machen kann. Haben Sie ärztliche Berichte zu Hause liegen, die nicht älter als ein Jahr sind, lassen Sie diese dem RV-Träger in Kopie zukommen. Ganz wichig, was viele immer wieder vergessen, der RV-Träger entscheidet nach Aktenlage. Ärztliche Gutachten und Befundberichte für gesetzliche Rentenversicherungsträger. d. h. was dort nicht vorliegt (ärztliche Unterlagen, Hinweise Ihrerseits), kann der RV-Träger auch nicht beachten, weil er es schlichtweg nicht weiß. 19. 2013, 12:58 Zitiert von: sw Mein Arzt musste lachen als es las was er für den Befundbericht bekommen sollte.
In der Klinik hätte man sich mehr um mein Gangbild kümmern und sich auch mal meiner Schulter annehmen können. Habe da ständig drum gebeten und zur Antwort bekommen das mir das nicht zusteht in der Schmerzgruppe. 'Es wurde in der Vergangenheit nicht nur von meinen Orthopäden was versäumt (der kannte nur Spritzen) sondern auch durch die Rehaklinik. 22. Ärztlicher befundbericht master of science. 2013, 10:43 Experten-Antwort Hallo Franziska, die Anforderung ärztlicher Gutachten erfolgt üblicherweise immer über den Rentenantragsteller. Nur so haben Sie selber einen Überblick, welche Gutachten der Deutschen Rentenversicherung vorliegen und ob alle relevanten Befunde enthalten sind. Bei einem Arztwechsel fordert normalerweise der aktuelle Arzt die Berichte seines Vorgängers an, die er dann seinem Befundbericht beifügen kann. Falls dem nicht so ist, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen, ob die Gutachten benötigt werden. Interessante Themen Altersvorsorge Für wen sich eine Photovoltaik-Anlage lohnt Solarstrom selbst erzeugen und ins Netz einspeisen, dafür gibt's 20 Jahre lang eine feste Vergütung – ein möglicher Baustein für die Altersvorsorge....