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Wichtig ist auch: Was passiert entlang der Lieferketten? REWE und PENNY setzen sich darum ein konkretes Ziel, wie viel Treibhausgasemissionen sie entlang ihrer Eigenmarken-Lieferketten einsparen wollen. Märkte für eine grüne Zukunft Klimaschonendes Markt-Konzept der REWE Group: Ressourcenschonung und Klimaschutz fangen bereits beim Bau eines Gebäudes an – denn nachhaltigere Produkte gehören in nachhaltigere Märkte. Vegane Eigenmarken werden klimaneutral Mit veganer Ernährung können Treibhausgasemissionen reduziert werden, da ein wesentlicher Teil klimaschädlicher Emissionen in der Nutztierindustrie entsteht. Rewe nachhaltigkeitsbericht 2012 video. Die veganen Eigenmarken "Food for Future" von PENNY und "REWE Bio + vegan" von REWE gehen noch einen Schritt weiter: Beide Eigenmarken sind ab sofort klimaneutral gestellt. Grünstrom Bereits seit Anfang 2008 setzen wir beim Stromeinkauf für Märkte, Lager und Reisebüros in Deutschland und Österreich auf zertifizierten Grünstrom. Green Building nach Anforderung der DGNB e. V. Für den Bau neuer Märkte haben wir ein klimaschonendes Konzept entwickelt: das Green Building.
Deshalb hat sich die REWE Group dieser Herausforderung schon frühzeitig angenommen: Das Unternehmen hat seine erste Klimabilanz auf Unternehmensebene bereits für das Jahr 2006 erstellt und die Umstellung auf zertifizierten Grünstrom schon 2008 gestartet. Nachhaltigkeitsbericht 2013 - STRICHPUNKT DESIGN. Die Bedeutung von Maßnahmen zum Klimaschutz für die REWE Group bestätigten auch die Stakeholder im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse: Das Thema wurde als besonders relevant eingestuft und landete im Ranking auf dem dritten Platz (für weitere Informationen siehe Abschnitt Wesentlichkeitsanalyse). Gleichzeitig ist die REWE Group selbst durch den Klimawandel in unterschiedlicher Weise betroffen: Klimatische Veränderungen, hohe Niederschlagsmengen und Stürme können die eigenen Standorte beeinträchtigen und haben Einfluss auf die Produkte und Dienstleistungen der REWE Group, die auf die langfristige und verlässliche Verfügbarkeit von Lebensmitteln angewiesen ist. Extremwetterereignisse und veränderte klimatische Bedingungen können Anbau und Ernte von Rohstoffen bedrohen und zu höheren Einkaufspreisen führen.
Seit 2012 ist sie Mitglied der 'Biodiversity in Good Company' Initiative. Praktisches Handlungsbeispiel | 15. 2018 Gemeinsam mit dem niedersächsischen Umweltminister Olaf Lies und Leif Miller, Bundesgeschäftsführer des NABU, räumte die REWE Group am 14. Mai 2018 in einem PENNY-Supermarkt sämtliche Produkte aus den Regalen, die es in der bekannten Form ohne Bienen und andere bestäubende Insekten nicht mehr gäbe. 26. 04. Rewe nachhaltigkeitsbericht 2017. 2018 Verschiedene Gemüsesorten und Kartoffeln gibt es ab sofort mit dem PRO PLANET-Nachhaltigkeitslabel "Artenvielfalt schützend". Dahinter steckt ein Maßnahmenbündel für mehr biologische Vielfalt im Anbau der verschiedenen Kulturen. 27. 02. 2018 Aufforstung von Weideland in Panama und Costa Rica für mehr Biodiversität Besuchen Sie uns auch auf: Hauptsitz Köln, Deutschland Produktsegment Einzelhandel und Tourismus Umsatz 2016 54, 1 Mrd. Euro Weltweit Beschäftigte 2016 330. 000 Fortschrittsberichte zur 'Biodiversity in Good Company' Leadership-Erklärung Weitere Informationen & Praxisbeispiele Zum Seitenanfang Kontakt
Bereits mit der Entscheidung vom 09. 09. 1999 (C-281/97) habe der EuGH den hohen Stellenwert der Entgeltgleichheit auch für geringfügig Beschäftigte betont. Bestehe der Zweck der Leistung darin, den Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung zu gewähren, rechtfertige dies keine Differenzierung zwischen geringfügig Beschäftigen und solchen, die das nicht seien. Ebenso ließe sich die vor dem 01. 1999 vertretende Auffassung, dass für Verdienste über der Beitragsbemessungsgrenze eine Versorgungslücke bestehe, weil diese Verdienste nicht mehr in die gesetzliche Alterssicherung einflössen, seit der Anerkennung eines solchen Versorgungsbedürfnisses durch den Gesetzgeber auch für geringfügig Beschäftigte nicht mehr aufrecht erhalten. Dies muss zudem erst Recht für nicht der Versicherungspflicht unterliegende geringfügig Beschäftigte gelten. Damit entfällt auch dieses vormals anerkannte sachliche Differenzierungskriterium. Die unterschiedliche vertragliche Arbeitszeit rechtfertige daher die schlechtere Behandlung von (-geringfügig-) Teilzeitbeschäftigten beim Zugang zu Systemen der betrieblichen Altersversorgung nicht.
Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4% der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2022 = 3. 384 EUR jährlich bzw. 282 EUR monatlich, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Einen Anspruch auf Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Beschäftigung bei einem Arbeitgeber, gegen den sich der Anspruch auf Entgeltumwandlung richten würde, in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind ( § 17 Abs. 1 BetrAVG). Folglich können nur rentenversicherungspflichtige geringfügig entlohnt beschäftigte Arbeitnehmer, die zum Zwecke des Erwerbs vollwertiger Rentenansprüche auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet haben, von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass künftige Arbeitsentgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung verwendet werden.
Die Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer allein wegen ihrer Teilzeittätigkeit ist unzulässig. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Nach einer aktuellen Entscheidung gilt ein Diskriminierungsverbot auch, wenn teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer untereinander unterschiedlich behandelt werden, ohne dass ein sachlicher Grund gegeben ist (LAG München, Urteil vom 13. 01. 2016, 10 Sa 544/15). In dem Fall des LAG München ging es um den Ausschluss geringfügiger Beschäftigter von einer betrieblichen Altersversorgung. Gegen diesen hatte sich eine Arbeitnehmerin im Wege der Feststellungsklage gewandt. Wandel der gesetzlichen Rentenversicherung Für die Zeit vor dem 01. April 1999 entsprach es höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein solcher Ausschluss deswegen gerechtfertigt sein kann, weil die betriebliche Altersversorgung nur eine Ergänzungsfunktion zur gesetzlichen Versorgung darstellte. Geringfügig Beschäftigte waren von der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschlossen.