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30 Uhr und 17. 30 – 23 Uhr Emilie F. – Schleicher Catering Oskar-Frech-Platz 1 Tel. 702414 Abholung nach tel. Vorbestellung Montag bis Freitag von 12:00-13:00 Uhr Speisepläne werden bei Interesse versendet, bitte eMail an: Hong Ha Bistro Hauptstraße 41 Tel. 887983 Abholung nach tel. Vorbestellung Dienstag bis Sonntag 11 bis 14 Uhr und 17 bis 22 Uhr Montag Ruhetag Metzgerei Wolz Hauptstraße 25 Tel. 4823260 Montag - Freitag: 7:30 - 18:30 Uhr Samstag: 7:30 - 13:00 Uhr PIZZA PASTA E BASTA Hauptstraße 35 Tel. 9909509 Abholung oder Lieferung nach tel. Vorbestellung Dienstag – Samstag 11 – 21 Uhr Sonntag 11 – 14 Uhr + 17 – 21 Uhr Montag Ruhetag Ratsstube in der Staufenhalle Am Marktplatz 10 Tel. 669906 Abholung nach tel. Vorbestellung Montag – Freitag 11. 45 – 13. 45 Uhr (Tagesessen) Mittwoch 17. 30 – 19. Metzgerei Wolz - Freude an Qualität 2 x in 73614 Schorndorf, in 73655 Plüderhausen und in 73650 Winterbach. 30 Uhr (Schnitzel) RESTAURANT METEORA Jakob-Schüle-Str. 2 tel. 81566 Abholung nach Vorbestellung Montag - Sonntag 11. 30-14. 00 Uhr & 17. 00-22. 30 Uhr Dienstag Ruhetag Samstag 17. 30 Uhr TRATTORIA FANTASIA Gaststätte am Gänswasen Gänswasen 16 Tel.
"Der aktuelle Lockdown ist vor allem für unsere Gastronomie ein erneuter Rückschlag. Es spricht für unsere Gastwirte, dass sie diese Herausforderung wieder kreativ annehmen und auf einen Abhol- und teilweise auch Lieferservice umgestellt haben", so Bürgermeister Andreas Schaffer im Hinblick auf die wiederholte zwangsweise Schließung der Gasträume. Machen Sie Gebrauch von diesen Angeboten und unterstützen unsere Gaststätten und Restaurants! ADLER Gmünder Straße 19 Tel. 81862 Abholung nach tel. Vorbestellung Montag - Sonntag 16 – 21 Uhr ALTES RATHAUS Brühlstraße 30 Tel. 9931800 Abholung nach Vorbestellung (telefonisch oder im Online-Shop) Montag + Donnerstag + Sonntag + Feiertag 12 – 19 Uhr Dienstag + Mittwoch geschlossen Freitag 12 – 20 Uhr Samstag 16 – 20 Uhr Bistrobar Kelemens Hauptstraße 20 Tel. Metzgerei wolz plüderhausen and beyond. 2022704 Abholung nach tel. Vorbestellung Freitag bis Montag 17-20 Uhr und zusätzlich Sonntag 11:30-13:30 Uhr China Garden Bahnhofstraße 7 Tel. 81368 Abholung nach Vorbestellung Mo-So 11. 30 – 14.
4791224 Mo Ruhetag Di-Sa 17:00-20:00 Uhr So 11:30-13:30 Uhr und 17:30-20:00 Uhr Speisekarte auf Google und Facebook unter Trattoria Fantasia Betriebe, die bislang (fast ausschließlich) Essen zum Mitnehmen angeboten haben, wie zum Beispiel Pizza-, Döner- oder Burger-Mitnahme-Lokale bieten diesen Service natürlich weiterhin an.
local_offer Kategorie: Fastfood & Imbiss place Hauptstraße, 25, 73655 Plüderhausen access_time style Imbiss Metzgerei local_offer Kategorie: Fastfood & Imbiss access_time place Hauptstraße, 25, 73655 Plüderhausen language keine Information phone keine Information email keine Information style Imbiss Metzgerei book Zur Partnerwebseite Beschreibung Zu diesem Eintrag ist keine Beschreibung hinterlegt. Öffnungszeiten Mo: 07:30 - 18:30 Di: 07:30 - 18:30 Mi: 07:30 - 18:30 Do: 07:30 - 18:30 Fr: 07:30 - 18:30 Sa: 07:30 - 13:00 So: Ruhetag Besondere Aktionen Zu diesem Eintrag sind keine Sonderaktionen hinterlegt. Metzgerei Wachter place Remshalden, Bahnhofstraße, 38 access_time style 0 Imbiss Metzgerei Barrierefrei Metzgerei Manfred Deussen GmbH place Uhingen, Bleichereistraße, 54 access_time style 0 Imbiss Metzgerei Metzgerei Niederwälder Hof place Wangen, Niederwälden, 4 access_time style 0 Imbiss Metzgerei Hausgemacht Metzgerei Heger place Eislingen, Hindenburgstraße, 22 access_time style 0 Imbiss Metzgerei Barrierefrei Bäckerei Emil Reimann place Lorch, Bahnhofstraße 20 access_time style 0 Gebäck Kaffee Bäckerei Barrierefrei
W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Hallo Kolleginnen und Kollegen, da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finden der mit Problemen von der Geschäftsführung (Personalabteilung) konfrontiert worden ist. Im Einzelnen: Der oben benannte Mitarbeiter hat von der Geschäftsführung bzw. von der Personalabteilung eine "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" zur Unterschrift ausgehändigt bekommen. Nach meiner Recherche habe ich herausgefunden das zwar der Betriebsrat hier kein Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG hat, aber ich habe trotz alledem ein Gefühl das der Arbeitgeber hier eine Arbeitsplatzveränderung/Versetzung unter dem Deckmantel einer Ergänzung vornehmen möchte. Was ja dann eigentlich wieder unter die Mitbestimmung fällt. Wenn ich die "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" mir durchlese muss ich feststellen das im alten Arbeitsvertrag der Mitarbeiter ein Meistertitel inne hat und nach Unterschrift der Ergänzung zum Arbeitsvertrag nur noch, der Mitarbeiter, ein Leiter ist.
AW: Ergänzung zum Arbeitsvertrag - Gültigkeit Hallo Matthias, hallo Betriebsrat58, ich wechsle der Einfachheit halber mal vom "Sie" zum Forenüblichen "Du". Zitat von matthias Beitrag anzeigen Auch hier ist das immer schwierig Verträge zu bewerten die man nicht vorliegen hat. Klar, aber mein Scanner ist defekt, ich versuche die Sache nochmla besser zu beschreiben 1. Arbeitszeit über 48h (im Durchschnitt) ist sowieso ungesetzlich 2. Was steht denn in deinem neusten Vertrag nun zur Arbeitszeit? 2a. Steht da was zu ÜS sind unentgeltlich zu leisten? MfG Matthias Ich beantworte zuerst mal Fragen 2 und 2a. Mein Arbeitgeber ist übrigens kein Mitglied einer Tarifvertragspartei! Der erste befristete Arbeitsvertrag begann am 01. 01. 2007 und endete (gemäß dem TzBefrG) am 31. 12. 2007. Die Wochenarbeitszeit wurde mit 32h festgelegt. Überstunden sowie Sonn-/Feiertagsarbeit werden vorzugsweise in Freizeit abgegolten. Für entsprechende Zeiten, die nicht in Freizeit abgegolten werden können, wird ein Zeitzuschlag auf die Stundenvergütung gezahlt.
2007 geleisteten Bereitschaftsdienste. " Am 17. 2007 wurde mir erneut ein befristeter Arbeitsvertrag vorgelegt (AZ 32 Stunden, auch sonst identisch mit meinem ersten befristeten Vertrag). Das Arbeitsverhältnis begann am 01. 2008 und war nach TzBefrG gültig bis zum 31. 2008. Der einzige Satz, durch welchen sich der Vertrag unterschied war folgender: "Beschäftigungszeiten werden ab dem 01. 2007 anerkannt. " Eine erneute "Ergänzung zum Arbeitsvertrag" gab es nicht. Am 23. 2008 wurde mit mir nun ein "unbefristeter" Arbeitsvertrag geschlossen. Das Arbeitsverhältnis begann am 01. 2009 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Beschäftigungszeiten wurden ab dem 01. 2007 anerkannt. Die wöchentliche AZ beträgt weiterhin 32 Stunden, Überstunden sowie Sonn-/Feiertagsarbeit werden weiterhin vorzugsweise in Freizeit abgegolten, alternativ gibt es einen Zuschlag auf die Stundenvergütung. Ansonsten gleicht auch dieser Vertrag (halt mit Ausnahme der Dauer des Arbeitsverhältnissses) wortwörlich den beiden vorherigen wie ein Ei dem anderen.
2008 und dem 01. 2009, die nahtlos anknüpften und die Beschäftigungszeit ab dem 01. 2007 anerkannten. Heißt das nun, die Ergänzung ist auch zum 31. 2007 ausgelaufen, da § 1 lautet "Ergänzend zum bestehenden Arbeitsvertrag wird vereinbart,... " oder werden die beiden Folgeverträge als Anschlußverträge gewertet, womit die Ergänzung noch in Kraft ist? Beste Grüße Boris
Kurzarbeitergeld und Aufstockung durch den/die Arbeitgeber/in 3. Für die Dauer der Kurzarbeit vermindert sich das Arbeitsentgelt des/der Arbeitnehmers/in entsprechend. Der/die Arbeitgeber/in stellt unverzüglich die erforderlichen Anträge zur Bewilligung von Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes erfolgt durch den/die Arbeitgeber/in. Der/die Arbeitnehmer/in erhält vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin eine Aufstockung des von der Agentur für Arbeit zu erwartenden Kurzarbeitergeldes auf ___% des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem tatsächlichen Nettoeinkommen nach Einführung von Kurzarbeit einschließlich des Kurzarbeitergeldes. Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird zusammen mit der üblichen Entgeltauszahlung gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Auszahlung durch die Bundesagentur für Arbeit. Diese Aufstockung ist freiwillig und führt zu keinem Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber kann jederzeit die Aufstockung einstellen.
ad Punkt 3 des AV 2002: Der nichtgenommene Freizeitausgleich verfällt, es sei denn a) die betriebliche Situation ist so, dass über einen längeren Zeitraum kein Freizeitausgleich zu nemen möglich war. Beispiel: Wirtschaftskrise mit heftigen Auswirkungen auf das Unternehmen - plötzlicher Auftragsschub oberhalb der Kapazität des Unternehmens mit kurzen Lieferfristen - permanente Mehrarbeit - daher kein Freizeitausgleich möglich. oder b) der/die zuständige Vorgesetzte lehnt den Freizeitausgleichswunsch permanent ab In beiden Fällen entstünden Ansprüche in Höhe des beabsichtigten/notwendigen Freizeitausgleichs, die erst mit den allgemeinen Ausschlußfristen verfallen. C: 1. Ihr Arbeitgeber kann versuchen die Klauseln per Änderungskündigung durchzusetzen - das halte ich jedoch eher für unwahrscheinlich und aus rechtlicher Sicht nicht sehr vielversprechend. 2. Er kann es so lassen wie es ist. 3. Er kann versuchen, Ihnen die Änderungen mittels anderer 'Zutaten' schmackhaft zu machen. 4. Er kann Ihnen böse sein und entsprechend reagieren: Durch Gunstentzug bis hin zum Versuch der Kündigung.
Dabei handelt es sich um eine Kündigung, die mit dem Angebot zur Weiterbeschäftigung unter veränderten Konditionen verbunden ist. Bei Erhalt der Änderungskündigung haben Sie grundsätzlich vier Möglichkeiten: Sie können das darin enthaltene Vertragsangebot annehmen. Sie können die Kündigung gemäß § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unter Vorbehalt annehmen. Dabei lassen Sie die neuen Arbeitskonditionen vom zuständigen Arbeitsgericht daraufhin prüfen, ob sie sozial gerechtfertigt sind. Entscheidet dieses, dass sie nicht sozial gerechtfertigt sind, ist die Änderungskündigung unwirksam. Sie können dann zu Ihren ursprünglichen Vertragsbedingungen weiterarbeiten. Sie können die Änderungskündigung ablehnen und gleichzeitig eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dabei wird geprüft, ob die Kündigung an sich sozial gerechtfertigt ist. Ist sie dies nicht, sind Sie weiterhin bei Ihrem Betrieb angestellt – und zwar zu den ursprünglichen Vertragskonditionen. Sie können die Änderungskündigung ablehnen und Ihr Arbeitsverhältnis enden lassen.