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Das o. a. BMF-Schreiben führt unter Rz. 19 aus, dass Zuwendungen des Steuerpflichtigen an seine Arbeitnehmer als bloße Aufmerksamkeiten [1] anzusehen sind, wenn deren jeweiliger Wert 60 Euro nicht übersteigt. Aufmerksamkeiten gehören nicht zum Arbeitslohn und sind daher nicht in die Pauschalierung nach § 37 b EStG einzubeziehen. Bei Überschreitung des Betrags von 60 Euro ist die Anwendung des § 37 b EStG möglich. Des Weiteren ist im BMF-Schreibens vom 19. 5. 2015 [2] unter Rz. 9c Folgendes ausgeführt: Zitat Bei Zuwendungen an Dritte handelt es sich regelmäßig um Geschenke i. S. d. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Satz 1 EStG und R 4. 10. Absatz 4 Satz 1 bis 5 EStR oder Incentives (z. B. R 19.6 Aufmerksamkeiten. Reise oder Sachpreise aufgrund eines ausgeschriebenen Verkaufs- oder Außendienstwettbewerbs). Geschenke in diesem Sinne sind auch Nutzungsüberlassungen. Zuzahlungen des Zuwendungsempfängers ändern nicht den Charakter als Zuwendung; sie mindern lediglich die Bemessungsgrundlage. Zuzahlungen Dritter (z. B. Beteiligung eines anderen Unternehmers an der Durchführung einer Incentive-Reise) mindern die Bemessungsgrundlage hingegen nicht.
01. 09. 2014 ·Fachbeitrag ·Lohnsteuer von Dipl. -Finw. Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf | Das Bundeskabinett hat die LStR 2015 beschlossen (BR-Drs. 372/14 vom 15. 8. 14). Mit der notwendigen Zustimmung des Bundesrates ist in Kürze zu rechnen. Hierdurch werden die LStR 2013 i. R 19.6 abs 1 lstär 2015 aufmerksamkeiten full. d. R. mit Wirkung ab 2015 ersetzt. Infolgedessen wird auch die an verschiedenen Richtlinienstellen genannte 40 EUR-Grenze auf 60 EUR angehoben. Hiervon sind auch die vom Arbeitgeber gewährten Aufmerksamkeiten betroffen. Zudem ergibt sich - was wohl unbeachtet geblieben ist - eine Folgewirkung bei § 37b EStG. | Aufmerksamkeiten Aufmerksamkeiten lösen lohnsteuerrechtlich keinen Arbeitslohn aus. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 EUR (bis 2014: 40 EUR), die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden. Klassischer Anwendungsfall sind Geburtstagsgeschenke, die der Arbeitgeber dem Mitarbeiter zweckgebunden aushändigt.
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Die Mahlzeit stellt hier eine steuerfreie Aufmerksamkeit dar, denn der Arbeitgeber gewährt hier während einer außergewöhnlichen betrieblichen Situation ein sog. Arbeitsessen, welches im ganz überwiegenden Interesse des Betriebs liegt. Aufmerksamkeiten - Arbeitgeberlexikon. Als Folge sind die Speisen, sofern sie nicht den Betrag von 60 Euro brutto pro Person übersteigen, steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei der Gewährung von Aufmerksamkeiten durch den Arbeitgeber sind zwei wichtige Besonderheiten zu beachten: (1) Zum einen können Aufmerksamkeiten mehrfach im Jahr gewährt werden, denn sie stehen in Abhängigkeit zu den persönlichen Ereignissen des Arbeitnehmers. Wenn dieser im selben Jahr Geburtstag hat und Hochzeit feiert, können ihm zweimal Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von jeweils 60 Euro gewährt werden. (2) Zum anderen wird die Lohnsteuerfreiheit der Aufmerksamkeiten nicht dadurch beeinträchtigt, dass im selben Monat noch weitere Sachzuwendungen, welche keine Aufmerksamkeit sondern vielmehr einen Sachbezug darstellen und unter die 44 Euro Sachbezugsfreigrenze fallen, ebenfalls gewährt werden.
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Man nennt dies auch Lining. Dafür wird ein Material benötigt, das Feuchtigkeit gut absorbieren kann. Aufgrund der hohen Harzgefahr sollte nicht die Spanische Zeder hierfür verwendet werden. Stattdessen empfiehlt sich für das Lining ein Laubholz aus Gabun namens Okume oder Hölzer wie Bosse und Sapeli oder das Kondroti-Holz (auch Alone-Holz genannt) aus Afrika. 2. Humidorscharniere Die Scharniere müssen eine jahrelange leichtgängige Funktionsweise gewährleisten, damit der Deckel mit der Zeit nicht verzieht. In Qualitäts-Humidoren sollten in der Regel immer Quadrantscharniere verarbeitet sein. 3. Glasdeckel oder Holzdeckel Glasdeckel werden hauptsächlich gerne in der Gastronomie verwendet, damit der Gast den direkten Blick auf die Zigarrenauswahl hat. Holzdeckel sollte man immer dann verwenden, wenn die Zigarren über einen längeren Zeitraum gelagert werden sollen, da hier die Zigarren vor Lichteinstrahlungen geschützter sind. Pfeifenständer » Pfeifenhalter Holz | Pfeifenhalter kaufen. 4. Befeuchtungssysteme und Hygrometer Um eine gute Lagerung der Zigarren zu gewährleisten, benötigt der fertige Humidor auch noch ein Befeuchtungssystem und Geräte zur Kontrolle der Luftfeuchtigkeit.
Lesen Sie auch: Tabak anbauen & verarbeiten Tabakpflanzen anbauen ➨ Die zwei Anbaumethoden Schritt für Schritt erklärt. Inklusive Wissenswertem zur Pflanze an sich. Jetzt alle Details erfahren. Tabak richtig fermentieren Erst das richtige Fermentieren von Tabak sorgt für Genuss & Aroma bei Zigarren. Mehr über den Gärungsprozess erfahren Sie in unserem Zigarrenlexikon.
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