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Der Ehepartner, der nichts oder wenig verdient hat, wird am Zugewinn des anderen nicht beteiligt. Leben die Ehepartner zusammen, investieren gemeinsam und bauen ihr Leben auf, ist derjenige Partner bei der Scheidung benachteiligt, der vielleicht jahrelang unentgeltlich oder nur gegen geringes Entgelt zugunsten des anderen, z. in dessen Betrieb mitgearbeitet und dadurch nicht unwesentlich zu dessen Vermögensaufbau beigetragen hat. Gleiches gilt, wenn trotz gleicher Anteile ein Ehepartner aus steuerlichen oder aus haftungsrechtlichen Gründen formal allein Eigentümer größerer Vermögenswerte geworden ist. Der Partner partizipiert also nicht am Vermögensaufbau des anderen und riskiert, bei der Trennung und Scheidung leer auszugehen. Wann sollte Gütertrennung im Ehevertrag vereinbart werden? Pensionsanspruch nach einvernehmlicher scheidung te. Gütertrennung wird vornehmlich in Unternehmerehen vereinbart. Zweck ist meist zu vermeiden, dass der Partner im Fall der Scheidung im Wege des Zugewinnausgleichs am Unternehmenswert beteiligt wird und der Unternehmer unter Umständen den Betrieb zu diesem Zweck verkaufen muss.
Offene Kreditverpflichtungen: Haben Sie gemeinsame Kreditverpflichtungen mit Ihrem Ehepartner? Auch hier müssen Sie unbedingt im Scheidungsvergleich regeln, wer künftig für die Kredite haften soll. Diese Vereinbarung ist übrigens für den Kreditgeber nicht verbindlich – denn für die Bank gilt nach wie vor der bestehende Kreditvertrag. Der Ehegatte kann nur daraus gelöscht werden, indem die Bank eine Zustimmung gibt. Witwenpension nach der Scheidung. Merke: Falls Sie die Zustimmung in Ihrem Scheidungsvergleich nicht erreichen können, können Sie mit dem Fall nochmal vor das Scheidungsgericht gehen. Versorgungsausgleich: Oftmals muss im Rahmen einer fairen Vermögensaufteilung ein Partner dem anderen einen Ausgleich zahlen. Auch diese Ausgleichzahlung sollte unbedingt in der Trennungsvereinbarung geklärt werden. Zugewinnausgleich: Zum Vermögen, welches bei einer Scheidung gerecht aufgeteilt gehört, zählen zudem alle Ersparnisse, die während der Ehe angehäuft wurden. Auch Lebensversicherungen oder das Erbe eines Verwandten muss in einem Scheidungsvergleich geregelt werden.
Nach Pensionsantritt bekomme ich einerseits die ASVG Pension, andererseits eine Firmenpension von meinem Pensionskassenkonto. Von diesen beiden Pensionen bekommt meine Frau ebenfalls den "Prozentsatz". Nach meinem Ableben bekommt sie von der Firmenpension nichts und von der ASVG Pension 60% (da sie keinerlei eigenen Anspruch hat), wobei diese mit der letzten Unterhaltszahlung begrenzt ist. Mit Beispielzahlen: Meine ASVG Pension 1800. - aus Pensionskassa 2200. - in Summe 4000. - davon bekommt meine Frau(30%angenommen) 1200. Witwerpension und Witwenpension in Österreich. - nach meinem Ableben bekommt sie 60% der ASVG Pension begrenzt durch die letzte Unterhaltszahlung, also 1080. - Nun meine Fragen: 1. Ist mein Gedankengang richtig, dass meine Frau nach meinem Ableben die vollen 60% ASVG Pension bekommt? Sie hat selbst keinen Pensionsanspruch und meine Unterhaltszahlungen würden auf Grund des Pensionskassenanteils vor meinem Ableben die 60% ASVG Pension deutlich übersteigen. 2. Ist es überhaupt richtig, dass meine dann geschiedene Frau keine Witwenpension von der Pensionskasse (VBV) erhält?
Da seine Haushalts- und Erziehungstätigkeit der Berufstätigkeit aber gleichgestellt wird, kann er bei der Scheidung verlangen, dass ihn der Partner mit der Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Vermögenswerte an seinem Vermögenszuwachs beteiligt. Gemeinschaftliches Vermögen erwerben die Ehepartner in der Ehe nur ausnahmsweise, wenn sie dies so vereinbaren und beispielsweise das Familienwohnhaus gemeinsam zu Miteigentum kaufen. Sie haben auch die Möglichkeit, die modifizierte Zugewinngemeinschaft zu wählen. Dann können Sie den gesetzlichen Güterstand individuell anpassen, ohne Gütertrennung zu vereinbaren. Sie können etwa bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich ausschließen, z. B. eine Immobilie, oder ein bestimmtes Anfangsvermögen festlegen. Pensionsanspruch nach einvernehmlicher scheidung o. Was bedeutet Gütertrennung? Gütertrennung ist dann der maßgebliche Güterstand, wenn die Ehepartner den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in einer Vereinbarung aufgehoben und stattdessen Gütertrennung vereinbart haben. Diese Vereinbarung kann vor, bei oder nach der Heirat oder auch noch im Hinblick auf die anstehende Scheidung beschlossen werden.