actionbrowser.com
Dieses Tatbestandselement wird jedoch bei nahezu keiner Metallsuche erfüllt, weil kaum ein Metallsucher gezielt die Entdeckung eines Kulturdenkmals im soeben definierten Sinn anstrebt. Sondeln sachsen anhalt. Vielmehr will der Metallsucher irgendwelche Metallfunde finden, strebt also gerade nicht gezielt die Entdeckung von Kulturdenkmalen an. NFG-Pflicht? Die NFG-Pflicht kann aber eventuell (auch wenn das bestritten werden kann) aufgrund der Ordnungswidrigkeitsbestimmung des § 22 (1) DenkmSchG LSA auch dann bestehen, wenn der Täter zwar nicht gezielt die Entdeckung von Kulturdenkmalen anstrebt, aber bei anderen (an sich nicht genehmigungspflichtigen) Handlungen deren Entdeckung billigend in Kauf nimmt oder ihre vorhersehbare Entdeckung fahrlässig nicht verhindert. Beides - sowohl die billigende Inkaufnahme als auch das fahrlässige Herbeiführen des Taterfolgs der Entdeckung eines Kulturdenkmals - setzt allerdings voraus, dass der Täter bei der Planung seiner Handlung aufgrund konkreter Hinweise darauf, dass dies der Fall sein wird, vorhersehen kann, dass er den Taterfolg der Entdeckung eines Kulturdenkmales voraussichtlich herbeiführen wird.
Bei willkommen Welcome back Abmelden Registrieren Anmelden
Das wird offiziell üblicherweise totgeschwiegen - man spricht lieber über formaljuristische Aspekte der Bergung - und soll hier deshalb umso ausdrücklicher gewürdigt werden. Quellen [1] (C) Thorsten Straub,