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Wichtiger Hinweis: 1. Sachkundenachweis Wer eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler oder -berater (§ 34d Gewerbeordnung) erhalten will, muss nachweisen, dass er die für die Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde besitzt. Grundsätzlich ist dafür – soweit nicht eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachgewiesen werden kann – eine Sachkundeprüfung als "Geprüfte Fachfrau/Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK" erfolgreich zu absolvieren. Für die Durchführung der Sachkundeprüfung sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Abschlussprüfungen im Sommer 2022 - IHK Wiesbaden. 2. Gleichgestellte Berufsqualifikationen § 5 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) enthält einen Katalog von öffentlich-rechtlichen bzw. staatlich anerkannten Abschlüssen, die - einschließlich der entsprechenden Vorläufer- oder Nachfolgeberufe - der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind. Es werden auch Abschlüsse anerkannt, die bereits vor längerer Zeit erworben wurden. Teilweise ist zusätzlich zu dem Abschluss der Nachweis der Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung erforderlich.
Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung Der schriftliche Prüfungsteil ist bestanden, wenn in vier der fünf Bereichen jeweils 50 Prozent der erreichbaren Punkte und in keinem der fünf Bereiche weniger als 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
Das gilt auch im Falle einer Erkrankung. Allerdings prüfen wir bei einer frühzeitigen Abmeldung, ob eine Redzierung entsprechend dem aktuellen Gebührentraif (PDF-Datei · 201 KB) möglich ist. Bei einer kurzfristigen Abmeldung (ab 14 Tage vor dem Termin) oder bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung fällt die volle Gebühr an. Prüfung versicherungsfachmann ihk. Die Prüfungsgebühr beträgt 320 Euro für die komplette Prüfung und 160 Euro bei Wiederholung des praktischen Prüfungsteils (nur möglich, wenn der schriftliche Teil zuvor bestanden wurde). Sofern Sie die Voraussetzungen zur Anerkennung der praktischen Prüfung erfüllen, beträgt die Gebühr für die rein schriftliche Prüfung 250 Euro. Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie bereits die Sachkundeprüfung nach § 34 f oder i GewO bestanden haben. Details zu den Gebühren können dem Gebührentarif entnommen werden, der unter Publikationen zu finden ist. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil wird computergestützt geprüft, ein Beispiel für den Ablauf können Sie hier einsehen.
Die Prüfung zum Versicherungsfachmann wird von den Industrie- und Handelskammern abgenommen und beruht auf der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung darf der Prüfling den Titel Geprüfter Versicherungsfachmann IHK tragen und verfügt damit über die notwendige Qualifikation, um als Versicherungsvermittler tätig zu sein und erfüllt die Voraussetzungen für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis. Bei der Prüfung handelt es sich um eine Sachkundeprüfung n ach § 34d Abs. Prüfungsfragen Versicherungsfachmann mit 10 Prüfungsaufgaben » Prüfungsratgber. 2 Nr. 4 der Gewerbeordnung, die sich in einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil gliedert. Die Themenschwerpunkte der Prüfungsfragen entstammen aus den Bereichen Kundenberatung, Rechtliche Grundlagen, Vorsorge sowie Sach- und Vermögensversicherungen. Im Bereich der Kundenberatung geht es um die Kenntnisse hinsichtlich der Serviceerwartungen von Kunden, den Vorbereitungen von Besuchen und Kundenkontakten, Gespräche mit Kunden sowie die Betreuung von Kunden. Im Zusammenhang mit den rechtlichen Grundlagen wird das Wissen zum Vertragsrecht im Allgemeinen und den Rechtsvorschriften für Versicherungsverträge im Besonderen, zum Vermittler- und Beraterrecht, dem Verbraucherschutz, den Zuständigkeiten hinsichtlich der Versicherungsaufsicht sowie zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt abgefragt.