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Das geht nämlich nicht. Wer die Mietwagenrechnung zur Erstattung vorlegt und sie erstattet bekommt. hat abschließend von seinem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Allerdings ist es kein Hindernis, die Erstattung der Mietwagenkosten angestrebt zu haben, wenn der Versicherer daraufhin die Erstattung der Mietwagenkosten abgelehnt hat. Die Nutzungsausfallentschädigung ist meist niedriger als die Mietwagenkosten. Nutzungsausfall trotz mietwagen in der. Dennoch kann das Umschwenken sinnvoll sein - und zwar dann, wenn wegen der Mietwagenkostenerstattung ernsthafte Schwierigkeiten zu erwarten sind. Der Vermieter kann sich z. B. mit dem Mieter darauf einigen, dass letzterer Nutzungsausfallentschädigung geltend macht und diese dann dem Vermieter zukommen lässt. Damit ist die Sache im Verhältnis Vermieter zu Mieter erledigt. So vermeidet man Streit darüber, ob der Mieter gute Gründe hatte, einen Mietwagen zu nehmen, obwohl er z. weniger als 20 Kilometer pro Tag damit fuhr. Sinnvoll ist das für den Geschädigten auch dann, wenn der Mietwagen nicht als solcher zugelassen war.
Dies entspricht _________________________ Kilometer täglich. Es hätte sich aufdrängen müssen, dass Mietwagenkosten von weit über _________________________ unverhältnismäßig sind im Vergleich zu Taxikosten, die unter _________________________ liegen ( OLG Hamm NZV 2002, 82). Bei einem derart geringen Fahrbedarf ist dem Geschädigten ein Ausweichen auf öffentliche Nahverkehrsmittel oder ggf. ein Taxi zumutbar (LG München SP 2005, 386; AG Kehl, Urt. v. 18. Verkehrsunfallrecht - Umfang der Haftung: Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall | Lühl & Partner | Rechtsanwälte · Notare Wesel. 2. 2015 – 4 c 344/14, juris). 268 Ob ein ausreichender Fahrbedarf für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs besteht, ist immer nach den Besonderheiten des Einzelfalls zu prüfen: [327] Grundsätzlich hat der Geschädigte das Erfordernis einer ständigen Verfügbarkeit seines Pkw trotz des geringen Fahrbedarfs näher zu begründen. Eine solche Ausnahme kann vorliegen, wenn der Geschädigte auf das Mietfahrzeug aus beruflichen oder familiären Gründen ständig angewiesen ist und das Fahrzeug quasi "abrufbereit" benötigt. [328] Auch persönliche eingeschränkte körperliche Mobilität ist relevant.
09. 04. 2021 ·Nachricht ·Ausfallschaden | In der Ausgabe 2/2021 auf Seite 4 hat UE ein Urteil des AG Schwelm vorgestellt, wonach der Geschädigte anstelle der Mietwagenkosten die pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung verlangen kann, obwohl er einen Mietwagen hatte. Dieses Urteil ist rechtskräftig geworden, der Versicherer ist nicht in die Berufung gegangen (AG Schwelm, Urteil vom 10. 12. Nutzungsausfall trotz mietwagen der. 2020, Az. 25 C 104/20, Abruf-Nr. 219598). | Weiterführende Hinweise Beitrag "Wechsel von Mietwagen auf Nutzungsausfallentschädigung", UE 2/2021, Seite 4 → Abruf-Nr. 47058124 Textbaustein 467: Nutzungsausfall statt Mietwagen (H) → Abruf-Nr. 45619741 Anwaltstextbaustein RA019: Nutzungsausfall statt Mietwagen: Klagebegründung → Abruf-Nr. 46147034
(verpd) Wird der auch privat von ihm genutzte Dienstwagen eines Geschädigten kurz vor einer geplanten Urlaubsreise beschädigt, darf ihm nicht unter Hinweis auf einen von seiner Ehefrau genutzten Zweitwagen verwehrt werden, einen Mietwagen anzumieten. Das gilt insbesondere dann, wenn der Zweitwagen für die Reise zu klein ist. Dies erklärte das Amtsgericht Zwickau in einem Urteil (Az. : 2 C 14/18). Ein Mann hatte von seinem Arbeitgeber einen großen Dienstwagen für die geschäftliche und auch private Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen. Der private Nutzungsanteil wurde über die sogenannte Einprozentregelung steuerlich berücksichtigt. Nutzungsausfall-Entschädigung trotz vorhandenem Zweitwagen?. Zwei Tage vor einer privaten Urlaubsreise, bei der das Auto genutzt werden sollte, wurde dieses bei einem Unfall so stark beschädigt, dass es nicht rechtzeitig fahrbereit gewesen wäre. Der Mann mietete daher ein Ersatzfahrzeug an. Dessen Kosten wollte der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers nicht übernehmen. Zur Begründung berief dieser sich darauf, dass auf den Unfallgeschädigten ein Pkw zugelassen sei, den er für die Urlaubsreise hätte nutzen können.
Denn das hätte während des Urlaubs ohnehin nicht benutzt werden können, sodass dem Kläger während der Zeit der unfallbedingten Reparatur auch keine Nutzungsausfall-Entschädigung zugestanden hätte.