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Der Fachbeirat Lebensmittelrecht wird von DFV-Vizepräsident Konrad Ammon geleitet. Im Mittelpunkt der Sitzungen stehen aktuelle Themen des Lebensmittelrechts sowie die Auswirkungen rechtlicher Anforderungen auf die Unternehmen des Fleischerhandwerks. Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse - cibus Rechtsanwälte -cibus Rechtsanwälte. Der Beirat erarbeitet zudem Leitfäden und andere Hilfestellungen für die praktische Umsetzung gesetzlicher Anforderungen in Fleischereien. Aktuelle Themen des Fachbeirates sind unter anderem das Verpackungsgesetz, die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen, die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Themen zur Kennzeichnung und Fragen rund um das Wohl der Tiere.
Am 09. 05. 2019 erfolgte im Bundesanzeiger eine Bekanntmachung von Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse. Die Leitsätze können unter folgendem Link abgerufen werden. Die wesentlichen Änderungen sind folgende: Die Regelung zur Speisegelatine nach Leitsatzziffer 1. 315 wird sprachlich angepasst. Das vom Leitsatzgeber bereits mit der letzten Änderung angestrebte Ergebnis soll nun eindeutiger formuliert werden. Vereinfacht gesagt soll Speisegelatine in Fleischerzeugnissen von derselben Tierart stammen, aus dem auch das Fleischerzeugnis hergestellt wird. Ist das nicht der Fall, muss ein entsprechender Hinweis erfolgen. In den Regelungen zur Bezeichnung in Leitsatzziffer 2. 11 sollen verschiedene Klarstellungen erfolgen. Leitsatz für fleisch und fleischerzeugnisse 2019 movie. Die Anwendung war im Einzelfall schwierig, da die Leitsätze zwei verschiedene Fleischdefinitionen enthalten. Die Fleischdefinition nach Leitsatzziffer 1 bezieht sich auf alle genießbaren Teile eines Schlachttieres, also beispielsweise auch Nebenprodukte der Schlachtung wie Innereien.
Als Fußnote eingefügt wurde das Kriterium für Muskelabrieb, für das die von Hildebrandt und Jöckel veröffentlichten Nachweismöglichkeiten gelten (siehe die Ziffern 2. 19, 2. 341 und 2. 507). In den Abschnitt II "Besondere Beurteilungsmerkmale für einzelne Erzeugnisse" wird neu in die Liste der groben Bierwürste (Ziffer 2. 223. 1) die "Bierkugel" aufgenommen. Präzisiert wurden die Beschreibungen von "Corned beef mit Gelee" und "Rindfleischsülze". Bei diesen Erzeugnissen wird auf die Verwendung von Schwarten und/oder Speisegelatine anderer Tierarten als Rind in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels hingewiesen. Ergänzt wurde der Anhang durch die geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U. ) "Weideochse vom Limpurger Rind" und eine Reihe von geschützten geographischen Angaben (g. Leitsätze für fleisch und fleischerzeugnisse 2019 community. g. A. ). Die Verweise auf Rechtsvorschriften wurden auf den aktuellen Stand gebracht. Im Hinblick auf die Kenntlichmachung "Schinken - aus Schinkenteilen zusammengefügt" wurde zu Änderungsanträgen kein mehrheitsfähiger Konsens gefunden.
Die Herrichtung der Einlagen, also beispielsweise die Größe der geschnittenen Stücke und der Anteil der Randstücke wird ebenfalls begutachtet. 2015 beanstandete das LGL sechs (10%) der insgesamt 59 untersuchten Proben aufgrund abweichender Zusammensetzung. Außerdem stellte das LGL bei einigen Fleischsalaten sehr unterschiedlich groß geschnittene Wurststücke fest. Dies lässt auf mangelnde Sorgfalt bei der Herrichtung der Wursteinlagen schließen. Insgesamt zeigt sich gegenüber dem Vorjahr jedoch ein deutlicher Rückgang an Beanstandungen. Fleisch- und Schaschlikspieße Fleisch- und Schaschlikspieße bestehen aus Rind- oder Schweinefleischstücken sowie würzenden Beigaben, zum Beispiel Paprikaschoten und Zwiebeln, auf Spießen. Schaschlikspieße enthalten im Gegensatz zu Fleischspießen außerdem fettgewebsreiches Schweinefleisch oder Speck (meist umgerötet), gegebenenfalls auch Leber- oder Nierenstücke. Rohe Fleischspieße bestehen gemäß den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse zu mindestens zwei Dritteln aus Fleisch, bei rohen Schaschlikspießen beträgt der Fleischanteil mindestens 30%.