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Lohnsteuerhilfevereine und ihre Beratungsstellenleiter dürfen für die von ihnen angebotenen Dienste werben, wenn die Werbung sowohl in Form als auch vom Inhalt her sachlich erfolgt. [1] Sinn der Zertifizierung ist es, Verbraucher darauf hinzuweisen, dass die Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins die in der Norm 77700 aufgestellten allgemeinen Qualifikationsanforderungen erfüllt, folglich muss sie damit werben dürfen. Wer seine Beratungsstelle DIN-konform führt, sollte sich auch zertifizieren lassen. Ein Verbraucher, der bei Werbeanzeigen zweier Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen in der einen Anzeige auf den Text "geprüft nach DIN 77700" stößt oder das entsprechende Prüfsiegel vorfindet, in der anderen Anzeige dagegen nicht, wird sich mit seinen Steuerangelegenheiten regelmäßig eher an den zertifizierten Beratungsstellenleiter wenden. Die DIN-Norm liefert der wettbewerbsrechtlichen Praxis keine Hinweise auf die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit wettbewerblichen Verhaltens.
Grundrente, Grundfreibetrag, Behindertenpauschbetrag, Kurzarbeitergeld, Kindergeld oder Pendlerpauschale: Ab 2021 gibt es einige Änderungen, die Steuerzahler kennen sollten. Wo gibt es mehr Geld? Welche steuerlichen Förderungen werden verlängert? Wie hoch ist der steuerpflichtige Teil der Rente? Sie haben Fragen? Wenden Sie sich an eine von rund 3. 000 VLH-Beratungsstellen in ganz Deutschland. Wir stehen Ihnen gerne zu unseren Bürozeiten zur Verfügung – entweder vor Ort in der Beratungsstelle Ihrer Wahl, telefonisch oder via E-Mail. Weitere VLH-Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH): Wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und beraten Mitglieder im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG. Beratungsstelle der VLH DIN 77700-zertifiziert Cindy Agarius Ludwigsluster Straße 29 19370 Parchim 03871 443102 Cindy Agarius Amtsstraße 13 19089 Crivitz 03863 – 5479980 Beratungsstelle der VLH DIN 77700-teilzertifiziert Bettina Reichert Ausb. -Benziner Chaussee 3 19386 Kritzow 038733 22295 Bettina Reichert Putlitzer Str.
16. 11. 2009 10:33 von Götz Loevenich (Kommentare: 0) Im Jahr 2008 hat der Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (ZVL) in Berlin den WeRo-Unternehmerverbund mit der Durchführung von Stichprobenaudits nach DIN 77700 beauftragt. Die Durchführung der Stichprobenaudits hatte in 60 Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen, die bundesweit verteilt sind, zu erfolgen. Durchgeführt haben diese ersten Audits in Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen ausschliesslich Partner des WeRo-Unternehmerverbundes, die zugleich zugelassene ZVL-Auditoren sind. Aktuell startet jetzt die Durchführung von weiteren Stichprobenaudits nach der o. g. DIN - wiederum in ca. 60 bundesweit verteilten Beratungsstellen. Die Durchführung dieser Audits durch die WeRo-Partner wird bis Ende Februar 2010 abgeschlossen sein. Zurück
Unter dem Schlagwort "Qualitätssicherung" versteht man Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllt. Dies gilt auf nationaler Ebene ebenso wie auf der Ebene der Europäischen Union. Die Zertifizierung nach DIN 77700 regelt die Sicherstellung eines vorgegebenen Qualitätsniveaus für die Dienstleistungen von Beratungsstellenleitern von Lohnsteuerhilfevereinen. Gegenstand der Zertifizierung nach DIN 77700 ist zum einen die Sicherstellung der fachlichen Qualität der Beratungsleistung (Abschn. 4 und 5 der Norm) und zum anderen die Gewährleistung der primär organisatorischen und strukturellen Qualität der Dienstleistungserbringung (Abschn. 6 und 7 der Norm). Die Abschn. 4 und 5 sowie 6 und 7 der Norm stehen gleichberechtigt und gleichgewichtig nebeneinander. Sie sind Gegenstand der Prüfung und der laufenden Kontrolle im Rahmen der Zertifizierung nach DIN 77700 – Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine – sowie der Verwaltung erteilter Zertifikate.
Häufige Fragen. Und Antworten. Die häufigsten Fragen haben wir für Sie gesammelt und kurz und bündig beantwortet. Für weitere Fragen Nutzen Sie gern unser Kontakformular. Oder Sie rufen uns direkt an. Wie werde ich Mitglied? Auf Termin vereinbaren klicken, Termin vereinbaren und die Steuererklärung machen lassen. Oder Sie melde sich direkt in unseren Beratungsstellen ins Pansdorf oder Stockelsdorf. Was leistet die Lohnsteuerhilfe für mich? Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, beantragen Förderungen und Zulagen und nutzen alle Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Wir errechnen die zu erwartende Steuerrück- oder -nachzahlung. Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen im Zweifel Einspruch für Sie ein. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Finanzamt für Sie. Wir vertreten Sie im Streitfall auch vor dem Finanzgericht. Wer kann Mitglied bei der VLH werden? Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen.
Die Hauptstelle muss die Normanforderungen jedoch auch bei den Niederlassungen sicherstellen. Im Fokus des Standards steht die Organisation sowie das Personal, Prozessmanagement und die Planung und Erbringung von Sicherungsdienstleistungen (SDL) des Unternehmens. Dabei unterteilt sich der Standard in drei Teile, um den hohen Anforderungen der Sicherheitsbranche gerecht zu werden. Unsere Sachverständigen führen neutral und kompetent Ihre Zertifizierung durch und begleiten Sie während des gesamten Zertifizierungsprozesses. Das Audit kann auch als Kombizertifizierung durchgeführt werden, zum Beispiel mit der ISO 9001. Ablauf Ihrer DIN 77200 Zertifizierung Über die DIN 77200 1. Information und Voraudit (optional) Informationsgespräch (telefonisch oder persönlich), Projektgespräch vor Ort und Vorbereitung auf die Zertifizierung inkl. Dokumentenprüfung 2. Zertifizierung vor Ort Begutachtung und Prüfung der Anforderungen, die Planung und Erbringung von Sicherungsdienstleistungen (SDL), Prüfung dokumentierter Prozesse sowie optionales Nachaudit (Überprüfung der Korrekturmaßnahmen) 3.