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Einzelne Quellen werden dafür in Kürze zum Download bereitgestellt. Das Nachschlagewerk wird vom Holzbau Deutschland-Institut e. herausgegeben. Finanziert wurde es von mehreren Holzbau-Verbänden und durch eine Förderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU). Es erscheint in der Reihe holzbau handbuch des INFORMATIONSDIENST HOLZ. "Schallschutz im Holzbau" vom Informationsdienst Holz - mikado. Weitere Veröffentlichungen zur Nachweisführung oder Prognose des Schallschutzes sowie zum Schallschutz bei Altbausanierungen sollen folgen. "Schallschutz im Holzbau" kann auf der Internetseite des Informationsdienstes Holz kostenfrei heruntergeladen werden. Mitglieder des Informationsvereins Holz e. erhalten diese in gedruckter Form kostenfrei zugesendet. zurück Rolando Laube Telefon +49 (0) 30 20314-534 E-Mail: laube(at) Sibylle Zeuch Telefon +49 (0) 30 20314-533 E-Mail: zeuch(at) Registrierung Pressebereich Als akkreditierter Journalist können Sie in unserem Pressebereich zusätzliches Pressematerial wie Fotos in Druckauflösung abrufen. Hier geht es zur Akkreditierung Hier geht es zum Login für Journalisten
Ziel ist, dass bei den Anforderungen von Decken in Leichtbauweise (z. B. Neubau von Holzbalken-, Brettstapel- oder Brettsperrholzdecken) der tieffrequente Bereich normativ berücksichtigt werden kann.
Wo können Elektroaltgeräte zurückgegeben werden? Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben – zum Beispiel auf den Wertstoffhöfen oder beim Schadstoffmobil. In manchen Kommunen gibt es zudem Sammelcontainer für Kleingeräte an öffentlichen Plätzen oder es wird eine sperrmüllbegleitende Abholung der Elektroaltgeräte angeboten. Alle Vertreiber (Händler) mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm (z. B. Handys, Toaster, Fernbedienungen) grundsätzlich kostenlos zurücknehmen. Spätestens ab dem 1. Juli 2022 gilt diese Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten auch für Händler von Lebensmitteln (z. Supermärkte und Lebensmitteldiscounter) mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.