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Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden (SLP und RLM, Niederdruck) > 10. 000 Kilowattstunden Sofern Nichthaushaltskunden über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, gilt die Energie als von dem Unternehmen geliefert, das nach § 36 EnWG zur Energielieferung berechtigt und verpflichtet ist (§ 38 EnWG). Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EnWG). Die Gaslieferung der Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden wird zu folgenden gesonderten Allgemeinen Preisen in Rechnung gestellt: Preise für die Ersatzversorgung für Nichthaushaltskunden (SLP, Niederdruck) Gültig ab: 01. 05.
MfG Torio78 Beitrag von kirsche » Di 14. Nov 2017, 18:49 Hallo, ja das stimmt, wir haben keine eigene Leitung. Die Änderung auf RLM soll nötig sein, um Toleranzen zu vermeiden die entstehen würden, wenn die Klinik weiterhin mit RLM abgelesen wird und wir über den SLP Zähler abgelesen werden. Es ändert sich nur die Ablese-Art, der Strom kommt nach wie vor aus der selbern Leitung. Das macht das ganze für mich so unschlüssig Beitrag von torio78 » Fr 17. Nov 2017, 11:02 Es stimmt schon, dass Toleranzen auftreten wenn SLP und RLM Messung vermischt werden. Deshalb kann der Aufbau auch nicht ohne weiteres realisiert werden. Wenn man sich die Kosten zur Energielieferung und der Jährlichen Bereitstellungskosten anschaut, steht der Aufbau einer RLM Messung für ein Einfamilienhaus in keinem Verhältnis. Vielleicht gibt es die Möglichkeit einen Wisch zu unterschreiben, das auftretende Messungenauigkeiten akzeptiert werden und somit trotzdem den Aufbau in der Kombination von RLM und SLP Messung aufzubauen?
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Der Stromanbieter führt den Kunden dann als Standardlastprofilkunden ohne Registrierende Leistungsmessung, auch SLP-Kunde genannt. Vorteile der RLM-Messung • genauere Daten zum Stromverbrauch Stromkunden bekommen monatlich eine Stromrechnung mit ihrem tatsächlichen Stromverbrauch. RLM-Strom ist für den Kunden frei verhandelbar. Er kann über Ausschreibungen bei Stromanbietern oder über die Strombörse EEX seine Strompreise einkaufen und sie dann für mindestens ein Jahr festschreiben. Der Stromanbieter stellt den Kunden kostenfrei einen Lastgang über ein Jahr zur Verfügung. Dies ermöglicht eine Übersicht zum tatsächlichen Stromverbrauch viertelstundengenau. Es besteht die Möglichkeit, den Strom in der Nacht und am Wochenende zu deutlich besseren Konditionen zu bekommen. Bin ich ein RLM-Kunde oder ein SLP-Kunde? Wenn Sie RLM-Kunde sind, bekommen Sie monatliche Stromrechnungen zu ihrem abgenommenen Strom. Als SLP-Kunde zahlen Sie monatlich immer den gleichen Abschlag. Der Ausgleich erfolgt dann über eine Endabrechnung.