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Die Vorschrift erlaubt es somit, in Fällen der kurzfristigen Vermietung auf eine Prüfung der Vorsteuerabzugsberechtigung des Mieters zu verzichten. Beispiel 1 Ein Hotelier vermietet neben den zur Gänze umsatzsteuerpflichtigen Hotelzimmern einen Seminarraum tageweise auch an Unternehmer, die nicht zu mindestens 95% zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Bislang konnte er für diese kurzfristigen Mietumsätze nicht zur Steuerpflicht optieren und musste die Vorsteuern für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Seminarraum berichtigen bzw. konnte diese von vornherein nicht geltend machen. Da das Grundstück aber neben der kurzfristigen Vermietung nur für steuerpflichtige Zwecke (Hotelzimmer) genutzt wird, ist aufgrund der Neuregelung seit 1. 1. 2017 auch die kurzfristige Vermietung des Seminarraums – unabhängig davon, wer ihn mietet – umsatzsteuerpflichtig, eine Vorsteuerberichtigung kann unterbleiben. Die Steuersätze nach § 12 UStG | Steuerbildung.de. Wird das Grundstück hingegen auch für Umsätze, welche den Vorsteuerabzug ausschließen, verwendet, so ist auch die kurzfristige Vermietung nicht zwingend umsatzsteuerpflichtig, sondern umsatzsteuerbefreit, wobei auf diese Umsatzsteuerbefreiung wiederum nur unter den allgemeinen Voraussetzungen verzichtet werden kann.
2017 auch die kurzfristige Vermietung des Seminarraums – unabhängig davon, wer ihn mietet – umsatzsteuerpflichtig, eine Vorsteuerberichtigung kann unterbleiben. Wird das Grundstück hingegen auch für Umsätze, welche den Vorsteuerabzug ausschließen, verwendet, so ist auch die kurzfristige Vermietung nicht zwingend umsatzsteuerpflichtig, sondern umsatzsteuerbefreit, wobei auf diese Umsatzsteuerbefreiung wiederum nur unter den allgemeinen Voraussetzungen verzichtet werden kann. Kurzfristige vermietung steuersatz. Beispiel 2 Ein Hotelier vermietet Seminarräume tageweise auch an nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Gäste. Ab Mai 2017 vermietet er einen Seminarraum für 2 Monate an einen Arzt (mangels Verzichtsmöglichkeit und da länger als 14 Tage zwingend steuerfrei). Da der Hotelier das Grundstück somit auch für längerfristige Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen, verwendet, kommt im gesamten Veranlagungszeitraum die zwingende Steuerpflicht für die kurzfristigen Vermietungen nicht zur Anwendung. Der Hotelier könnte bei einer kurzfristigen Vermietung nur dann auf die Steuerbefreiung verzichten, wenn sämtliche Umsätze, die er im Hotel erzielt (Hotelzimmer, Seminarräume, Ärztezimmer), zu mehr als 95% umsatzsteuerpflichtig sind.
Kommentar Die Vermietung von Gebäuden ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Steuerpflichtig ist dagegen die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereitgehalten werden ( § 4 Nr. 12 a Satz 2 UStG). Kurzfristig ist eine Beherbergung, wenn sie weniger als 6 Monate dauert. Diese auf BFH-Rechtsprechung beruhende Verwaltungspraxis hat nun der EuGH bestätigt. Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Unterkunftsgewährung in Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung wie das Hotelgewerbe (Nr. 1 des Art. 13 Teil B Bst. b der 6. Kurzfristige Vermietungen sind umsatzsteuerpflichtig - dorfinger.eu. EG-Richtlinie). Hierbei haben die Mitgliedstaaten laut EuGH einen nationalen Gestaltungsspielraum. Weil die Verweildauer in Hotels kurz ist, können daher auch kurzfristige Beherbergungen mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten besteuert werden. Hierfür ist das Vorliegen hotelähnlicher Vorrichtungen (Essensausgabe, Rezeption, Aufenthaltsräume) nicht erforderlich ( Umsatzsteuer). Maßgeblich für die Bestimmung der 6-Monatsfrist ist auch nach Auffassung des EuGH die Absicht des Vermieters, dokumentiert z.
Die Frage, ob die Vermietung auf Zeit umsatzsteuerpflichtig ist, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Unser Tipp: Klären Sie alle Detailfragen zur Umsatzsteuer bei der Vermietung auf Zeit mit Ihrem Steuerberater. Wann zahle ich keine Umsatzsteuer bei der Vermietung von möblierten Wohnungen? Die gute Nachricht: Wenn Ihre Einkünfte aus der Vermietung von Wohnungen auf Zeit unter 17. 500 Euro liegt und im Folgejahr keine Einnahmen von mehr 50 000 Euro zu erwarten sind, sind Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dann fallen Sie sowieso unter die Kleinunternehmerregelung §19 Abs 1 USTG. Dies gilt aber nur, wenn Sie keine weiteren Einkünfte aus unternehmerischen Tätigkeiten beziehen. Kurzfristige vermietung ermäßigter steuersatz. Wann zahle ich Mehrwertsteuer bei der Vermietung von möblierten Wohnungen? Ist der Vermieter unternehmerisch tätig, sieht die Sache schon anders aus. In diesem Fall beziehen sich die Umsatzgrenzen von 17. 500 und 50. 000 Euro nicht nur auf die Umsätze, die mit der Vermietung erzielt werden.