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Ein Bebauungsplan kann juristisch nur angegriffen werden, wenn er als Satzung beschlossen und der Beschluss öffentlich bekannt gemacht worden ist. | § 10 Abs. 3 BauGB. (Aus der Trickkiste: Die Gemeinde genehmigt nach § 33 BauGB ein Bauvorhaben und verfolgt daraufhin das Bebauungsplanverfahren nicht mehr weiter. Mit der Konsequenz: Ist der Bebauungsplan nicht beschlossen von der Gemeinde, kann dagegen auch nicht geklagt werden. Ein unsauberes und nicht statthaftes Verfahren. ) Und wichtig! Frist nicht versäumen! Nach § 215 BauGB mussen Verletzungen von Vorschriften im Aufstellungsverfrahren innerhalb eines Jahres schriftlich bei der Gemeinde geltend gemacht werden. Der Bebauungsplan greift in vielfältiger Weise in die Rechte und Interessen der Betroffenen ein. Jede Rechtsperson, die vorträgt "durch die Rechtsvorschriften oder deren Anwendung in ihren Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden" ( | §47 Abs. Rechtsschutz gegen bebauungsplan den. 2 Satz 1 VwGO), ist berechtigt, ein Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO in Gang zu setzen.
OVG Hamburg, 11. 2019 - 2 Ss 105/17 Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Gesetzes über den Bebauungsplan … Für den Rechtsschutz des vom Bebauungsplan Betroffenen würde es sich als nicht sachgerecht i. 21). Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 07. 04. 2011 (15 N 09. Rechtsschutz gegen einen Bebauungsplan - Lexika.de - Wissensportal rund um Urteile und Recht. 2684) klargestellt, dass für die Erfüllung dieser Zulässigkeitsvoraussetzung nicht ausreichend ist, wenn sich der spätere Antragsteller im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch Unterschrift einer Bürgerinitiative angeschlossen hat. Es muss vielmehr erkennbar sein, welche Einwendungen er zu diesem Zeitpunkt er selbst gegen den Planentwurf vorbringen kann. Um also ein beabsichtigtes Vorgehen gegen einen Bebauungsplan nicht bereit von vornherein an dieser Zulässigkeitsvoraussetzung scheitern zu lassen, muss der Gegner des Planungsvorhabens der Gemeinde rechtzeitig seine eigenen ihn betreffenden Einwendungen schriftlich, auf seine Rechtsposition konkretisiert und fristgerecht bei der Gemeinde anzubringen. Tut er dies nicht, riskiert er die Antragsabweisung im späteren Normenkontrollverfahren gegen den in Kraft gesetzten Bebauungsplan. Kontakt: Stand: Januar 2014 Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail.