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Bei Flugärger winkt als Ausgleich Bargeld – zwischen 125 bis 600 Euro. Bei längerem Aufenthalt am Flughafen bzw. am Reiseziel müssen sich die Fluggesellschaften unentgeltlich um das Wohl ihrer Kunden kümmern. Off Ob Sie als Airline-Kunde wegen Überbuchung zurückbleiben oder die Gesellschaft den Flug komplett streicht: Bei solchem Verdruss winkt Ihnen als Ausgleich Bargeld – zwischen 125 bis 600 Euro. am Reiseziel müssen sich die Fluggesellschaften unentgeltlich um Ihr Wohl kümmern. Fluggastrechteverordnung art d'asie. Überblick über die Fluggastrechte Die so genannte "Fluggastrechte-Verordnung" (VO (EG) Nr. 261/2004) gilt für alle von einem in der EU gelegenen Flughafen abgehenden Flüge unabhängig davon, wo die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz hat. Für Flüge von einem Drittstaat zu einem Flughafen in der EU gilt sie nur, wenn sie von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU durchgeführt werden. Sie sieht unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen vor:
Sie können das gewünschte Dokument BeckOK Fluggastrechte-VO | Fluggastrechte-VO Art. 7 Rn. 1-112, das als Werk BeckOK Fluggastrechte-Verordnung u. a. den Modulen Zivilrecht PLUS, Zivilrecht (Grundmodul Anwalt PREMIUM), Zivilrecht OPTIMUM, Zivilrecht OPTIMUM International, Zivilrecht PREMIUM (alle Module) zugeordnet ist, nur aufrufen, wenn Sie eingeloggt sind. Fluggastrechte auf einen Blick: Wann habe ich welchen Anspruch? | Verbraucherzentrale.de. Bitte geben Sie hierzu Ihren Benutzernamen und das Passwort in die Login-Maske ein. Besitzen Sie kein persönliches Login für beck-online, dann können Sie eines der oben genannten Module abonnieren, welches dieses Dokument umfasst. Alternativ können Sie sich das Dokument auch einzeln freischalten, indem Sie sich bei beck-treffer anmelden. Falls Sie Fragen oder Anregungen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns ein Feedback geben.
500 Euro Ausgleich für zwei Tickets In dem Fall ging es um einen Flug von München nach Split in Kroatien. Eine Frau hatte zwei Tickets gebucht. 15 Tage vor Abflug informierte die Airline das Reisebüro über die Annullierung des Flugs. Doch die Frau erreichte die Info nach ihren Angaben erst vier Tage vorher. Sie verlangte eine Ausgleichszahlung in Höhe von 500 Euro, also 250 Euro pro Ticket. Das Amtsgericht gab ihr Recht und verwies dabei auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Laut dem EuGH ist der Ausgleichsanspruch eben nicht ausgeschlossen, wenn die Airline lediglich den Reisevermittler mindestens zwei Wochen vorher über die Annullierung informiert und dieser die Information nicht binnen der Frist an den Reisenden weitergibt. ᐅ Artikel 8 Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Reiserecht - Gesetze - AnwaltOnline. Das hatte der EuGH 2017 in einem Urteil deutlich gemacht. Sinn der Regelung Das Amtsgericht Erding stellte in seiner Begründung noch einmal den Sinn der Regelung klar: Je früher man über eine Annullierung Bescheid weiß, desto weniger Unannehmlichkeiten hat man beim Umplanen und bei der Suche nach Alternativen.
Bei einem Flugausfall haben Sie die gleiche Wahl. Eine Ersatzbeförderung muss kein Flug sein und kann auch per Bus, Bahn oder Taxi erfolgen.