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Nur wer ein "berechtigtes Interesse darlegt", erhält gemäß § 12 GBO Einsicht in das Grundbuch. Ein berechtigtes Interesse haben in erster Linie der Eigentümer des Grundstücks und Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts. Für alle anderen Personen ist für die Beantragung eines Grundbuchausdrucks die Zustimmung und eine schriftliche Bevollmächtigung durch den Grundstückseigentümer erforderlich. Wenn Sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse durch sachliche Gründe belegen. Bloße Neugier erkennen die Grundbuchämter hingegen nicht an. Vollmacht zur einsicht ins grundbuch 2. In folgenden beispielhaft aufgeführten Fällen besteht ein berechtigtes Interesse: Wenn Sie Kreditgeber sind und gegen den Eigentümer des Grundstücks einen Vollstreckungstitel haben und die Vollstreckung in das Grundbuch geltend machen wollen. Wenn Sie die Immobilie mieten und herausfinden wollen, wer der Vermieter ist. Wenn Sie Nachbar des Grundstücks sind und den Grundstückseigentümer ermitteln müssen. Tipp von ihre-kostenlose-immobilienbewertung: Beim Hausverkauf gehört ein aktueller Ausdruck aus dem Grundbuch zu den Verkaufsunterlagen, die der Immobilienmakler bereithalten sollte.!
Eine Löschung kann beispielsweise erforderlich sein, wenn der Grundstückseigentümer den Kredit zurückgezahlt hat und die Grundschuld löschen lassen möchte. Gelöschte Einträge werden aber nicht vollständig aus dem Grundbuch entfernt, sondern rot durchgestrichen bzw. rot markiert. Vollmacht zur einsicht ins grundbuch. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Grundbuch alle Änderungen und bisherigen Einträge vollständig dokumentiert sind. Das sagen unsere Kunden: Hanna Jürgensen Flensburg Gertrude Lackner Rosenheim
Die Kosten der Grundbucheintragung sind je nach Geschäftswert unterschiedlich. Foto: © NEUMIARZHYTSKI VALERY -
Letztes Update am 11. März 2017 um 08:55 von Silke Grasreiner. Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse, sowie alle mit dem Grundstück verbundenen Rechte und Lasten verzeichnet werden. Beim Kauf eines Grundstücks kann der Käufer Einsicht in das Grundbuch und einen Grundbuchauszug beantragen. Hier erfahren Sie, wo und wie das geht. Einsichtsberechtigte Personen Nach § 12 der Grundbuchordnung (GBO) haben nur Personen mit nachgewiesenem berechtigten Interesse ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch. Zu den einsichtsberechtigten Personen zählen Eigentümer und Miteigentümer, Hypothekengläubiger, Gläubiger, Notare, Rechtsanwälte und Behörden. Potenzielle Käufer sind bei Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung des Eigentümers zur Einsicht ins Grundbuch berechtigt, sie können jedoch keinen Grundbuchauszug beantragen. Das kann nur der Grundstückseigentümer. Grundbuch: Muster PDF Grundbuchauszug kostenlos!. Wo kann ich das Grundbuch einsehen und welche Unterlagen sind erforderlich?
Soweit der Schuldner nicht mehr Eigentümer ist, jedoch in der Vergangenheit war, wird gebeten, den notariellen Grundstückskaufvertrag in Abschrift zu übersenden. Das rechtliche Interesse ergibt sich daraus, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Schuldner angesichts des drohenden Inkassos und der nunmehr drohenden Zwangsvollstreckung das Grundstück in einer nach dem Anfechtungsgesetz anfechtbaren Art und Weise an den jetzigen Eigentümer als Dritten übertragen hat. □ Soweit die Zahl der erforderlichen Abschriften 100 Seiten übersteigt, wird gebeten, zunächst von einer Übersendung abzusehen. In diesem Fall ist beabsichtigt, die erforderlichen Informationen durch eine spätere Einsichtnahme in die Registerakten einzuholen. Für die entstehenden Kosten sage ich mich persönlich stark. Rechtsanwalt Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr? § 1 Grundfragen der Zwangsvollstreckung und des Forderun ... / 3. Muster: Antrag auf Einsicht in das Grundbuch | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.