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Umweltfreundlich zur Schule gehen –uns und dem Klima zuliebe! EBENSFELD Stellvertretend für die 213 Schüler der Grund- und Mittelschule, die bei der Klimaschutzaktion des Bund Naturschutz "In die Schule GEH ich gerne" mitmachten, fand wegen der "Corona-Pandemie" die Preisverteilung nur in schlichtem Rahmen statt. Alle neun teilnehmenden Klassen waren besonders erfolgreich und legten mindestens eine Woche bei Wind und Wetter zu Fuß, mit dem Tretroller oder mit dem Fahrrad ihren Weg zur Schule zurück. Rektorin Ursula Hoydem informierte, dass man in diesem Jahr wieder auf die Ermittlung einer Siegerklasse verzichtet habe, da die teilnehmenden Klassen alle etwa gleich gute Aktivität zeigten. Ludwig Wendler, BN-Ortsgruppenvorsitzender, lobte die Jugendlichen für ihr vorbildliches Engagement, etwas für den Umweltschutz zu tun, selbständiger zu werden und die Verkehrssicherheit im Umfeld der Schule zu verbessern. Er freute sich über die vielen Blattstempelungen auf den Baumplakaten, die davon zeugten, dass man sehr häufig den Schulweg umweltfreundlich zurücklegte und überreichte 50 Euro Preisgeld, das laut Auskunft der Rektorin im Laufe des kommenden Jahres für die weitere Verbesserung der Biodiversität im direkten Umfeld der Schule verwendet werden solle.
Als Anerkennung überreichte sie die die beiden Geldbeträge von der VR-Bank für die Siegerklassen. Lehrerin Christine Steinmetz, die die Aktion an der Albert-Blankertz-Schule organisiert hatte, verkündete, dass die Entscheidung knapp ausgefallen sei. Auch sie freute sich über die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler. Als Sieger der Aktion nannte sie die Klasse 4a in der Grundschule und die Klasse 6 in der Mittelschule. Die Albert-Blankertz-Schule hatte sich zum siebten Mal an der Aktion beteiligt. Text zum Bild: In die Schule … Die beiden Siegerklassen des Wettbewerbs "In die Schule geh ich gern... ", Klasse 4a vorn und Klasse 6 hinten, mit Schullleiter Christian Förtsch und Daniela Brunke, Klassenleiterin 4a (vorne rechts) sowie Kreisvorsitzenden Bund Naturschutz Anton Reinhardt und Eleni Karampatsi, Klassenlehrerin 6 (hinten von links) und Organisatorin Christine Steinmetz sowie Franziska Köhler (VR-Bank Lichtenfels-Ebern)( hinten von rechts).
Zweimal pro Schuljahr, im Herbst (04. -08. 10. 2021) sowie im Frühling (XXX) beteiligen wir uns an der Mitmachaktion des Bund Naturschutz "In die Schule GEH`ich gern". In diesen Wochen sollen die Kinder zu Fuß, mit dem Roller, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule kommen. Sollte der Schulweg des Kindes zu weit sein, bittet die Schule darum, dass nur ein Teil des Schulweges mit dem Auto zurückgelegt wird und der restliche Weg zu Fuß gegangen wird. Mit dieser Aktion wollen wir das Umweltbewusstsein der Kinder stärken, aber auch die Verkehrssituation vor der Schule entspannen. Besonders freut es uns, wenn diese Aktion zum Anlass genommen wird, den Schulweg auch weiterhin zu Fuß oder mit dem Roller zu bewältigen.
Eine kleine, sehr agile, runzelige Nonne der Barmherzigen Schwestern mit den Flügelhauben. Wie eine Taube trippelte sie herein und stramm stehend beteten wir das Morgengebet. Manche Bergbauernkinder lernten Lesen und Schreiben nur mühsam. Von den Eltern war keine Hilfe zu erwarten. Ich habe nie verstanden, wieso Strafen und Schläge helfen sollten. Wie oft musste einer der Buben aufstehen und 'Batzen' über sich ergehen lassen, weil er die Hausaufgabe nicht ordentlich gemacht hatte. Man musste die Hand hinhalten und mit einer Gerte wurde ausgezogen und über die Finger geschlagen, so dass manchmal rote Striemen zurückblieben. Zu Hause gab es oft noch Schläge dazu. Ich hatte Mitleid mit diesen Kindern, die bis zu zwei Stunden Schulweg hinter sich bringen mussten. So sehr ich fast alle meine LehrerInnen liebte, hasste ich sie für diese Ungerechtigkeiten, die sich durch die ganze Volksschulzeit zogen. Auch Ohrenziehen, Haare raufen und Watschen waren an der Tagesordnung. Unsere Eltern berichteten von noch viel härteren Strafen, wie auf einem kantigen Holzscheit knien, in den Karzer verbannt werden und Schläge auf den Hintern mit einem Stock.
Juhuu, ich hab gewonnen. Die Weiße lacht.. was die wohl will. Ah jetzt packt sie ein schwarzes Gerät aus der Tasche aus. Meine Freundinnen und ich stellen uns vor sie- haha, das knipst ja! Die zweite Weiße fangt an zu singen. Jetzt können wir alle tanzen. Aber nicht lange, weil uns die Lehrerin ruft. Wir sollen alle aufs Klo gehen bevor wir schlafen müssen. Als ich wartete, kitzelte mich die Weiße. Vielleicht ist sie ja so lustig wie mein Bruder. Am Klo stinkt es schon, weil man nicht runterlassen kann. Der Direktor sagt immer, dass manche Menschen einfach an einem Knopf drehen können und dann kommt das Wasser von allein. Aber sowas glaub ich nicht. Rumbi und ich sind heute dran zum Bodenwischen. Die Lehrerin macht den Besen nass, dass wir beim Putzen nicht so viel Sand ins Gesicht bekommen. So, der ganze Dreck ist an einer Stelle. Halt, da hat ja jemand einen Packerlsaft getrunken- vielleicht ist noch was drin. Aber es kommt nichts mehr raus. Egal.. morgen zum Frühstück bekomme ich in der Schule sowieso wieder was zum Essen.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen - zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; - zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde; - zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Tattoos oder auch Piercings sind Privatsache und es geht niemanden etwas an.