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Rund um das Arbeitslosengeld 2 herrscht ein reger Schriftverkehr zwischen Jobcenter und dem Leistungsempfänger. Anträge und Bescheide werden postalisch verschickt. Somit soll sichergestellt werden, dass sie an der richtigen Stelle landen und entsprechend bearbeitet werden können. Hat ein Widerspruch immer eine aufschiebende Wirkung? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zum Thema! Widerspruch und aufschiebende Wirkung | Hartz 4 & ALG 2. Im Rahmen dessen erhalten Hartz-IV-Empfänger auch Sanktionsbescheide zugestellt. Sind sie damit nicht einverstanden, wird in der Regel Widerspruch eingelegt. Eine aufschiebende Wirkung erhoffen sich viele dabei. Doch hat bei einer Hartz-4-Sanktion der Widerspruch überhaupt eine aufschiebende Wirkung? Mit dieser Frage befasst sich der nachfolgende Ratgeber. Sie erfahren, was mit diesem Begriff überhaupt gemeint ist und ob er im Sozialrecht Anwendung findet. Aufschiebende Wirkung: Eine Definition Was bedeutet aufschiebende Wirkung eigentlich? Bevor wir darauf eingehen, ob ein Widerspruch eine aufschiebende Wirkung laut Sozialgesetzbuch (SGB) hat, soll dieser Begriff erst einmal definiert werden.
Aufschiebende Bedingung Rz. 2 Ein Rechtsgeschft mit einer aufschiebenden Bedingung ist von Anfang an wirksam. Bei einem Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung sind die Parteien an den Vertrag gebunden ( sog. Bindungswirkung). Die Bedingung hat Auswirkung auf die vertraglichen Leistungspflichten. Bei einer aufschiebenden Bedingung ( 158 Abs. 1 BGB @) tritt die Leistungspflicht erst mit Eintritt der Bedingung ein. Beispiele: Bei einem Ratenkauf wird regelmig ein Eigentumsvorbehalt ( 449 BGB @) vereinbart. Erst mit Bezahlung des vollstndigen Kaufpreises soll das Eigentum auf den Erwerber bergehen. Jansen, SGG § 154 Aufschiebende Wirkung der Berufung und ... / 2.2.2.4 Ausführungsbescheid | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe. Der Kaufvertrag auf Probe ( 454 Abs. 1 BGB @) steht unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung des Kaufgegenstandes durch den Kufer. Der Eintritt der Bedingung kann von einer angemessenen Frist abhngig gemacht werden, um die Zeit des Schwebezustandes zu beschrnken (BGH, 26. 11. 1984 - VIII ZR 217/83). Fr die Wirksamkeit eines aufschiebend bedingten Rechtsgeschfts ist der Zeitpunkt des Entstehens des Rechtsgeschfts magebend und nicht der Eintritt der Bedingung (siehe Zeitpunkt der Gltigkeit, Rz. 12).
Ausnahmen bestehen für die in § 80 Satz 1 Abs. 2 Nr. 1–4 VwGO bezeichneten Verwaltungsakte.