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ALTENBURG 02. 12. 2006 themenverwandte Luftbilder Rückansicht der Erich-Mäder-Regelschule in Altenburg. Die Schule wurde am 07. 10. 1901 eingeweiht und dient zur beruflich-hauswirtschaftlichen Orientierung. (Erich-Mäder-Str. 41, 04600 Altenburg, Tel. : 03447 / 311349) Luftbild ID: 76956 Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit komprimierte Bilddateigröße: 2, 08 MB Bilddateigröße: 28, 71 MB Quell- und Urhebernachweis: © Grahn Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Vertretungsplan erich mäder in europe. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft ("InfoSoc-RL") auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt.
ALTENBURG 02. 12. 2006 themenverwandte Luftbilder Blick auf die Erich-Mäder-Regelschule in Altenburg. Die Schule wurde am 07. 10. 1901 eingeweiht und dient zur beruflich-hauswirtschaftlichen Orientierung. (Erich-Mäder-Str. 41, 04600 Altenburg, Tel. : 03447 / 311349) Luftbild ID: 76955 Bildauflösung: 3872 x 2592 pixels x 24 bit komprimierte Bilddateigröße: 2, 34 MB Bilddateigröße: 28, 71 MB Quell- und Urhebernachweis: © Grahn Die Aufnahme ist aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Vertretungsplan erich mäder d. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft ("InfoSoc-RL") auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt.