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Das habe eine "unwiderstehliche" Anziehungskraft ausgeübt und das aus seiner Boxe entlaufene Pferd typischerweise zu einer unkontrollierten Nahrungsaufnahme animiert. Die danach eingetretene Kolik sei daher dem Stallbetreiber anzulasten, der zum Schadensersatz verpflichtet wurde. In dem konkreten Fall sah das LG allerdings ein Mitverschulden der Einstellerin darin, dass die trotz eigener Sachkunde nicht die Art der Lagerung des Kraftfutters beanstandet hatte. Unwirksame Kündigung Der Pferdeeinstellungsvertrag kann grundsätzlich aus wichtigem Grunde fristlos gekündigt werden, auch wenn eine Kündigungsfrist vereinbart wird. Das LG sah aber eine vom Stallbetreiber ausgesprochene fristlose Kündigung als unwirksam an, weil der die Einstellerin veranlasst hatte, den Stall vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu verlassen. Fristlose Kündigung aufgrund von Mietrückstand: Das gilt!. Dadurch war der Einstellerin ein Schaden entstanden. Der musste dann von dem Stallbetreiber nach Auffassung des LG ersetzt werden. Fazit Das erörterte Urteil zeigt zum erneuten Mal auf, dass den Stallbetreiber ein erhebliches Haftungsrisiko trifft.
Außerdem liefert es Grund für die Empfehlung, Rückhaltung zu üben, wenn es um die vorzeitige Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch fristlose Kündigung geht. Dr. Plewa/Dr. Schliecker Rechtsanwälte/Fachanwälte
Die wirksame Kündigung setzt eine Kündigungserklärung voraus, bei Arbeitsverträgen ist sogar ein Grund notwendig. Formvorschriften werden entweder durch Gesetze, die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) des Vertragspartners oder Tarifverträge festgelegt. Zur Frage der fristlosen Kündigung eines Pferdeeinstellungsvertrages wegen Mängeln bei Beritt und medizinischer Pflege |. So legt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 123 fest, dass die Kündigung von Miet- oder Arbeitsverträgen nur unter Einhaltung einer bestimmten Form möglich ist. Wichtig zum Wirksamwerden einer Kündigung sind außerdem einzuhaltende Fristen und die Kündigungsform: Die Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Zeitraum zwischen dem spätmöglichsten Zugang einer Kündigung und dem dadurch bewirkten Ende des Vertragsverhältnisses liegt. Sie beruht entweder auf gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise bei Arbeits- und Mietverträgen oder individuellen Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn die Kündigungsabsicht vor Ablauf der Frist kundgetan wurde. Soll ein Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Beispiel zum 31.
In der schriftlichen Kündigung schrieb sie das Vertrauensverhälnis wäre massiv gestört und gab diesen Grund als Kündigungsgrund an. Jetzt soll ich innerhalb eines Tages aus dem Stall ausziehen, was gar nicht möglich ist. In dieser Zeit finde ich keinen neuen Stall und auch keine Transportmöglichkeit. Im Vertrag steht folgender Kündigungstext Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt Kündigung bedarf der Schriftform. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Frist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein Wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Einsteller mit der jeweiligen Vergütung einen Monat im Rückstand ist, die Betriebs und Reitordnung trotz Abmahnung wiederholt oder ohne vorherige Abmahnung schwerwiegend verletzt wird, wenn das Pferd erkrankt ist oder an Krankheit leidet die nicht in absehbarer Zeit heilbar ist und bei der die Gefahr besteht, das andere Pferde angesteckt werden können wenn das Pferd sich nicht in die Herde eingliedern lässt, z. B. Fristlose Kündigung wegen unzumutbarer Zustände - Horse-Gate-Forum. durch hengstiges Verhalten, Hufreheanfälligkeit oder Fettleibigkeit und dadurch gesondert gehalten werden muss.
Da auch die Kündigungsfrist des Dienstvertrages für beide Vertragsparteien doch recht knapp sein kann, hat das Gericht dem Mittelwert von 2 Monaten den Vorzug gegeben. Der Zinsanspruch beruht auf § 288 BGB. Die Nebenentscheidungen folgen aus §§ 91, 82, 511, 599, 708 Nr. 11, 711, 713 ZPO.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 12. 03. 2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Sehr verehrte Fragestellerin, Beim Pferdeeinstellvertrag handelt es sich um einen Verwahrvertrag, der - wenn nichts Anderes vertraglich vereinbart ist - fristlos künbar ist. Sie haben eine Kündigungsfrist von sechs Wochen vereinbart. Beim Verwahrvertrag handelt es sich um ein sog. Dauerschuldverhältnis, das immer aus wichtigem Grund nach § 314 BGB künbar ist. Ein wichtiger Grund ist bspw., dass Vertragsleistungen nicht erbracht werden. Hier hätten Sie im Streitfalle Tatsachen zu beweisen, aus denen sich ergibt, dass die Boxen nicht vereinbarungsgemäß ausgemistet wurden und dass nicht in vereinbarter Menge und Güte gefüttert worden sei. Bevor Sie eine Kündigung wirksam ausprechen können, haben Sie dem Vertragspartner aber grundsätzlich eine Frist zur Abhilfe zu setzen. Dies hieße für Sie, dass Sie dem Vertragspartner - aus beweisgründen schriftlich - aufzufordern hätten, den vertragsgemäßen Zustand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wiederherzustellen.