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03. 05. 2011 |Arbeitssicherheit von Bernd Hein, Fachjournalist Gesundheitswesen, München Der Sammelbegriff "Zytostatika" bezeichnet ein breites Spektrum von Arzneimitteln, die in der Lage sind, das Zellwachstum zu verhindern. Aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit und der Eigenschaft, auch durch die Haut in den Körper eindringen zu können, sind umfangreiche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich, um das Risiko einer Kontamination zu minimieren. "Praxisteam professionell" erklärt Ihnen die Grundregeln im Umgang mit Zytostatika. Zytostatika Zytostatika kommen vor allem in der Behandlung von Tumoren zum Einsatz. Aber auch bei Autoimmunerkrankungen (etwa der Multiplen Sklerose) sowie Krankheiten aus dem rheumatischen Formenkreis können sie therapeutische Wirkung entfalten. Zu den wichtigsten Zytostatika gehören (neben Hormonen, Enzymen und monoklonalen Antikörpern): Alkylantien (verändern das Erbgut durch chemische Reaktionen), Antimetabolite (hemmen den erneuten Aufbau des Erbgutes), Platinanaloga (verändern den Aufbau des Erbgutes), Mitosehemmstoffe (hemmen die Zellteilung), Interkalantien (stören Zellteilung und -funktion), Taxane (stören den Aufbau der Zellskelette), Topoisomerasehemmstoffe (verhindern den sinnvollen Aufbau des Erbgutes).
Selten - aber keineswegs zu vernachlässigen - sind Störungen des Allgemeinbefindens wie Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit. Beachten Sie: Der Kontakt mit Zytostatika ist - unabhängig von den genannten Gefahren - auch für die Haut gefährlich, da die Stoffe reizend, ätzend und sensibilisierend wirken! Beschäftigungsverbote Arbeitgeber dürfen schwangere und stillende Frauen laut § 4 des Mutterschutzgesetzes nicht an Arbeitsplätzen einsetzen, an denen ein Risiko der Kontamination mit Zytostatika besteht. Dieses Verbot gilt uneingeschränkt und lässt sich aus den bereits genannten Gründen auch nicht durch ausreichende technische Sicherheitsvorkehrungen aufheben. In diesen Fällen gilt die Vorgabe der "Null-Exposition", die im Kontakt mit Zytostatika nicht zu verwirklichen ist. Erschwerend kommt hinzu, dass sich für diese Stoffe kein Grenzwert festlegen lässt. Selbst der Kontakt mit geringsten Spuren kann unerwünschte Wirkungen hervorrufen. Nach den Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen Arbeitnehmer, die jünger als 18 Jahre sind, nur eingeschränkt mit der Handhabung von Zytostatika befasst sein.