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Vertragsgrundlagen sowie Standards/Muster Die zuletzt im Jahr 2008 herausgegebenen Arge-Vertragsgrundlagen (Geschäftsordnung, Vertrag, Vorvertrag) wurden einer Überarbeitung und Aktualisierung unterzogen und als Arge-Vertragsgrundlagen, Auflage 2016 neu herausgegeben. Die neuen Vertraggrundlagen für Arbeitsgemeinschaften gelten ab 1. Geschäftsordnung gmbh österreich master in management. Jänner 2016. Die Geschäftsordnung (GO) 2016 sowie der Arge-Vertrag 2016 und der Arge-Vorvertrag 2016 werden als Bildschirmansicht zur Verfügung gestellt: Ansichtsversion Geschäftsordnung für Arge-Verträge 2016 Ansichtsversion Arge-Vorvertrag 2016 Ansichtsversion Arge-Vertrag 2016 Datenschutzvereinbarung Art. 26 DSGVO (Ergänzung zum Arge-Vertrag 2016) Bezugsquellen Die Drucksorten (GO und Vertrag) sowie die Daten als PDF (GO) bzw. als Word-Ausfüllversion (Vertrag, Vorvertrag) können bei der Service GmbH der WKÖ () oder im Webshop der WKÖ bestellt werden.
+43 1 869 32 45 17; E-Mail: Hier können Sie das Handbuch (CD-Manual) zum ASKÖ-Logo herunterladen. Weiters finden Sie das ASKÖ-Logo in verschiedenen Datei-Formaten und Qualitäten. ASKÖ CD Manual Download pdf 16. 44 Mb Logo in verschiedenen Varianten I Download zip 306. 57 Kb Logo in verschiedenen Varianten II Download zip 1. 29 Mb
Geschäftsführer-Wettbewerbsverbot: Folgen der Verletzung Verstöße gegen dieses gesetzliche Wettbewerbsverbot sind streng sanktioniert. Zunächst können Geschäftsführer, die gegen das Wettbewerbsverbot gemäß § 24 Abs 1 GmbHG verstoßen, in der Regel als Geschäftsführer fristlos abberufen und außerdem auch aus dem Anstellungsverhältnis fristlos entlassen werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Schadenersatz fordern oder wahlweise verlangen, dass die für Rechnung des Geschäftsführers gemachten Geschäfte als für Rechnung der Gesellschaft geschlossen angesehen werden. Arbeitsgemeinschaften - WKO.at. In letzterem Fall ist der Geschäftsführer verpflichtet, alle aus den wettbewerbswidrig geschlossenen Geschäften erlangten Vergütungen der Gesellschaft herauszugeben und Ansprüche auf solche Vergütungen, die er vom Geschäftspartner noch nicht erhalten hat, an die Gesellschaft abzutreten (§ 24 Abs 3 GmbHG). Geschäftsführer-Wettbewerbsverbot: Geltendmachung von Verstößen Das GmbH-Gesetz vor, dass diese Rechte binnen 3 Monaten von dem Tag, an dem sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates oder, wenn kein Aufsichtsrat besteht, die übrigen Geschäftsführer von der entsprechenden Wettbewerbsverletzung Kenntnis erlangen, erlöschen; jedenfalls aber verjähren diese Ansprüche nach 5 Jahren.