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Dies lässt sich damit erklären, dass beide Ehegatten zum Familienunterhalt beitragen müssen. ( 86 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 38 von 5) Loading...
Außerdem lassen sich die Freibeträge beim Elternunterhalt für die Altersvorsorge berechnen. Auf diese beiden Punkte wollen wir anhand von Beispielrechnung nun zum Abschluss noch eingehen. Beispiel zum Elternunterhalt und zum Selbstbehalt Ein Sohn hat ein Einkommen von 2. 500 Euro netto. Hiervon kann er 50 Euro Fahrtkosten abziehen. Darüber hinaus hat er Darlehensverbindungen in Höhe von 50 Euro. Es ergibt sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2. 400 Euro. Hiervon ist der Selbstbehalt von 2. 000 Euro abzuziehen. Pflicht zu Geldunterhalt an volljähriges Kind für eigene Wohnung? | Recht | Haufe. Es ergibt sich eine Differenz von 400 Euro, die wiederum zu teilen ist. Damit kann der Sohn im Monat 200 Euro Elternunterhalt zahlen. Beispiel zum Elternunterhalt und der Altersvorsorge Eine Tochter hat ein Jahresbruttoeinkommen von 40. 000 Euro. Hiervon sind 5% für die Altersvorsorge beim Elternunterhalt zu berücksichtigen. Dies sind 2. Diese Summe ist für 30 Berufsjahre mit vier Prozent zu verzinsen. Es ergibt sich ein Freibetrag von 116. Beim Elternunterhalt ist zu beachten, dass auch das Vermögen und Einkommen der Ehegatten (also Schwiegerkinder) zur Berechnung der Leistungsfähigkeit des Ehegatten herangezogen werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2003 (Aktenzeichen 5 C 84/02) erklärt, dass eine angemessene finanzielle Vorsorge für den Todesfall (Bestattung, Grabpflege) im Falle des Bezuges von Sozialhilfe zu verschonen ist. Nach Änderung der Rechtslage durch die sogenannten Hartz-Reformen wurde diese Rechtsprechung vom Bundessozialgericht im Jahr 2008 (Aktenzeichen B 8/9b SO 9/06 R) bestätigt. Die Gerichte leiten seitdem ihre Vorgaben aus der Härtefallregelung des § 90 Abs. Wieviel vermögen darf ein unterhaltsberechtigter haber haberler. 3 S. 1 SGB XII ("Einzusetzendes Vermögen") her. Nach dieser Vorschrift darf die Sozialhilfe nicht vom Einsatz oder der Verwertung eines Vermögens abhängig gemacht werden, soweit dies für denjenigen, der das Vermögen einzusetzen hat, und für seine Angehörigen eine Härte bedeuten würde. Bei der Frage, welche zu verschonenden Beträge angemessenen sind, sind nach zahlreichen Gerichtsentscheidungen insbesondere folgende Kriterien entscheidend: Die örtlichen Gegebenheiten (nicht vermeidbare Gebühren) am Sterbeort bzw. ausdrücklich gewünschten Bestattungsort (Bei Friedhofsgebühren bestehen bundesweit gewaltige Unterschiede).