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Dem lag folgender Fall zugrunde: Ein Autofahrer klagte gegen den Jagdpächter, da ihm ein Wildschwein ins Auto gelaufen war. Wegen des Unfalls wollte er vom Jagdpächter Schmerzensgeld. Zwar war während des Unfalls der Jagdpächter zufällig in der Nähe, allerdings fand keine Gesellschaftsjagd statt. Das LG befand, den Pächter treffe keine Schuld am Unfall. Der Autofahrer habe vielmehr das Wildwechsel-Schild nicht beachtet und sei zu schnell gefahren. Ein Revierinhaber ist kein Tierhalter oder Tieraufseher für die die Fahrbahn überquerenden Wildschweine. Armbrust verschlossen lagern entleeren und dosieren. Eine Tierhaltereigenschaft oder die Aufsichtsübernahme für Wild für den Jagdpächter ergibt sich weder aus dem Jagdausübungsrecht noch aus der allgemeinen Definition der Halter- bzw. Tierhütereigenschaft, denn Tierhalter ist, wer über das Tier bestimmen kann, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das Risiko seines Verlustes trägt. Eine Rechtsschutzversicherung kann die nicht unerheblichen Prozessrisiken, die durch die Notwendigkeit von Gutachten ggf.